Neubau einer Reithalle mit Stallgebäude und landwirtschaftlicher Mehrzweckhalle sowie Errichtung eines Einfamilienwohngebäudes mit Doppelgarage auf den Grundstücken Nr. 262, 264, 265/2, 266, 267, 268, 269, 270/1 und 272 am Egkweg auf Gemarkung Oppelsbohm
Der Bau- und Umweltausschuss
hat sich mit dem Vorhaben des Antragstellers bereits in seiner öffentlichen
Sitzung am 09.07.2013 befasst. Der seinerzeit zu beratende Antrag umfasste, wie
das nun aktuell eingereichte Baugesuch, die Errichtung einer Reithalle mit
Stallungen, einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle sowie den Neubau eines
Wohngebäudes. Der damals favorisierte Standort für die landwirtschaftlichen
Betriebsgebäude auf einem Hochpunkt im Gewann Oberes Laihle in Oppelsbohm wurde
vom Gremium nach einer örtlichen Inaugenscheinnahme aufgrund der exponierten
Lage und der bestehenden unzureichenden Erschließungseinrichtungen als
ungeeignet bewertet. Das Vorhaben sollte vor diesem Hintergrund nochmals
überprüft und ein Standort im Bereich der bestehenden Hofstelle Egkweg 1 näher
in Betracht gezogen werden. Der Antragsteller hat sich im Anschluss dazu
entschieden seine Bauvoranfrage zunächst zurückzunehmen, um die Machbarkeit
verschiedener Varianten zu prüfen. Die Fachämter des Landkreises (Untere
Naturschutzbehörde, Landwirtschaftsamt und Baurechtsbehörde) und die Verwaltung
wurden an diesem Prozess beteiligt.
Der jetzt zur Entscheidung
vorliegende Bauantrag greift die vom Bau- und Umweltausschuss und vom
Landratsamt geäußerten Vorgaben und Hinweise auf. Alle Gebäude sollen nun nordöstlich
des Egkwegs bzw. der bestehenden Hofstelle Egkweg 1 auf Gemarkung Oppelsbohm
zur Ausführung kommen. In dem hängigen, von Nordwesten nach Südosten
abfallenden Gelände, werden die vorgesehen Betriebsgebäude im oberen Bereich
des Gewanns (beginnend etwa auf Höhe des Gebäudes Egkweg 1) konzentriert und
traufständig zu der rd. 90 m entfernt verlaufenden Kreisstraße 1915
ausgerichtet. Die Unterbringung der Pensionspferde ist in einem Stallgebäude
mit einer Grundfläche von 42,00 m x 12,00 m geplant, welches die neue Hofstelle
nach Südosten baulich abschließt. Die Traufhöhe beträgt 4,71 m und die
Firsthöhe 6,32 m, jeweils ausgehend von einer EFH von 313,50. Die Ausführung
ist in massiver Bauweise geplant, wobei die Außenwände ab einer Höhe von ca.
2,20 m eine landschaftsverträgliche Holzverschalung erhalten sollen. Als
Eindeckungsmaterial sollen nach Mitteilung des Bauherrn Sandwichelemente
verwendet werden. An dieses Gebäude schließt sich in nordwestlicher Richtung
die geplante Reithalle mit einer Grundfläche von 22,00 m x 48,00 m an. Die
Traufhöhe ist in den vorliegenden Unterlagen mit 6,45 m und die Firsthöhe mit
9,40 m ab EFH 314,00 angegeben. Die gesamte Konstruktion ist ebenfalls in
Beton- bzw. Holzbauweise geplant. Um eine ausreichende Belichtung des Gebäudes
zu erreichen ist zudem der Einbau eines umlaufenden Lichtbands geplant. Als
Eindeckungsmaterial sollen auch hier Sandwichelemente eingesetzt werden. Um die
Nordwestseite der Halle vor Witterungseinflüssen zu schützen sowie als
überdachter Abstellplatz für Hänger und Maschinen soll der Dachvorsprung um
5,00 m verlängert werden. An der Stirnseite des Gebäudes werden acht
Stellplätze angelegt. Nach Nordwesten grenzt eine neue Mehrzweckhalle die
Hofstelle ab. Diese Halle, in der auch das Mistlager untergebracht wird, hat
eine Grundfläche von 12,00 m x 36,00 m. Die Traufhöhe ab EFH 315,00 beträgt
6,85 m und die Firsthöhe 9,40 m. Als Eindeckungsmaterial wird Trapezblech
verwendet. Zwischen der Reithalle und der Mehrzweckhalle soll zudem eine Waage
eingebaut werden, da der Antragsteller künftig auch die Annahme von Obst
beabsichtigt.
Da die ständige Anwesenheit
des Betriebsinhabers auf der Hofstelle erforderlich ist und die
wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Zuge der Errichtung der
landwirtschaftlichen Gebäude auch der beabsichtigte Wohnhausneubau genehmigt
werden. Dieses soll auf dem Flurstück Nr. 272 etwa auf räumlicher Höhe des
bestehenden Wohngebäudes Egkweg 1 mit einer Grundfläche von ca. 9,50 m x
12,70 m zur Ausführung kommen. Die Traufhöhe
ist in den vorliegenden Unterlagen mit 4,50 m und die Firsthöhe mit 7,83 m,
jeweils gemessen von der Erdgeschossfußbodenhöhe 313,75, angegeben. Das Dach
des Gebäudes soll als Satteldach mit Ziegeleindeckung und einer Neigung von 35°
ausgeführt werden. Auf der Südwestseite sind zudem ein Gegengiebel und ein
Balkon vorgesehen. Die Parkierung erfolgt in einer an das Wohnhaus angebauten
Doppelgarage.
Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Außenbereich, weshalb der Bauantrag nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist. Darüber hinaus liegen die Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet und sind im Flächennutzungsplan 2000-2015 der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Verwaltung geht aufgrund der im Vorfeld geführten Gespräche mit der Landwirtschaftsverwaltung davon aus, dass es sich beim Antragsteller um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und das Bauvorhaben somit gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Der nun gewählte Standort ist gegenüber dem ursprünglich favorisierten Gelände im Gewann Oberes Laihle besser geeignet. Eine Ausstrahlung der Gebäude in die freie Landschaft ist zwar auch hier weiterhin gegeben. Da aber nun der gewünschte räumliche Zusammenhang der geplanten Hofstelle mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb auf der gegenüberliegenden Seite des Egkwegs erreicht wird, entsteht keine losgelöste und das Gewann durchschneidende Baumasse. Die Ableitung des Schmutzwassers in die Kanalisation der Gemeinde und die Sammlung des Niederschlagswassers in einem Rückhaltebecken mit Überlauf kann akzeptiert werden, wobei die Details des Kanalanschlusses und der Entwässerung des Beckenüberlaufs noch vor Baubeginn festzulegen sind. Die Haupterschließung der Hofstelle erfolgt wie der Bestand über den Egkweg. Eine Veränderung oder ein Ausbau des Wirtschaftswegs ist nicht erforderlich.
Die beabsichtigte Eingrünung der Gebäude durch neun großkronige Bäume wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und ist im Lageplan dargestellt.
Bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird noch eine weitere Ansicht mit Darstellung des Bestandswohnhauses und den geplanten Gebäuden eingereicht.
Dem Bau- und Umweltausschuss wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter Auflagen herzustellen.
1 x Bauakte „Egkweg 2“
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag
gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird mit der
Maßgabe erteilt, dass
- die
Beseitigung des unverschmutzten Niederschlagswassers schadlos auf den Baugrundstücken
erfolgt. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass das abzuleitende
Wasser nicht auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelangt. Die
Details der Entwässerung, insbesondere des Kanalanschlusses und die Gestaltung
des Überlaufs des Rückhaltebeckens, sind vor Baubeginn mit der Technischen Verwaltung
der Gemeinde abzustimmen.
- die
geplanten Eingrünungsmaßnahmen bis zur baurechtlichen Abnahme vollständig
umgesetzt sind;
- für
die Eindeckung aller Gebäude nur rot bis rotbraunes Eindeckungsmaterial
verwendet wird.
2.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Unterhaltung des Wegs Nr. 280 (Egkweg) nur im üblichen Rahmen erfolgt.
Weitergehende Maßnahmen werden nicht durchgeführt. Auf dem Weg wird zudem kein
Winterdienst durchgeführt.
Übersichtslageplan
Lageplanauszug
Südwestansicht
Südostansicht
Nordwestansicht
Nordostansicht
Schnitt (Hallen)
Nordansicht
Ostansicht
Südansicht
Westansicht
Schnitte
(Wohnhaus)