Betreff
Festlegung des Benutzungsentgeltes für die Nutzung der Mensa durch Privatpersonen und Gewerbetreibende
Vorlage
SV/295/2017
Aktenzeichen
564
Art
Sitzungvorlage

 

Am 13. Dezember 2016 wurde die Benutzungsordnung für die neue Sporthalle in Oppelsbohm vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung erlassen. Diese sieht u.a. vor, dass die Mensa mit Küche auch an Privatpersonen und Gewerbetreibende vermietet werden kann.

Des Weiteren hat das Gremium am 18. Oktober 2016 die Entgeltordnung für die neue Sporthalle an der Nachbarschaftsschule festgelegt. Da sich diese Entgeltordnung jedoch nicht auf die Nutzung der Mensa durch Privatpersonen und Gewerbetreibende bezieht, muss für diesen Nutzerkreis noch ein Entgelt festgelegt werden.

In der Gemeinde Berglen besteht derzeit die Möglichkeit, die nachfolgenden Gebäude für private und gewerbliche Veranstaltungen zu den genannten Bedingungen zu mieten:

 

Feuerwehrhaus Süd

Steinach

Luisenstraße 6

73663 Berglen

Für bis zu 140 Personen geeignet, inkl. Empfangsfoyer und Küche

Benutzungsentgelt 175,00 Euro

Heizkostenpauschale (Okt.-April) 25,00 Euro

Verwaltungsgebühr 10,00 Euro

Kaution 500,00 €

Benutzungsentgelt auswärtige Bürger 262,50 Euro

Bürgerhaus Berglen

Rettersburg

Buchenbachstraße 1

73663 Berglen

Für bis zu 90 Personen geeignet, inkl. Empfangsfoyer und Küche

Benutzungsentgelt 150,00 Euro

Heizkostenpauschale (Okt.-April) 25,00 Euro

Verwaltungsgebühr 10,00 Euro

Kaution 500,00 Euro

Nur für Einwohner der Gemeinde Berglen

Dorfgemeinschaftshaus Hößlinswart

Rehstraße 8

73663 Berglen

Für bis zu 50 Personen geeignet, inkl. Küche

Benutzungsentgelt 75,00 Euro

Heizkostenpauschale (Okt.-April) 15,00 Euro

Verwaltungsgebühr 10,00 Euro

Kaution 250,00 Euro

Nur für Einwohner der Gemeinde Berglen

Rathaus Reichenbach

Hauptmannstraße 21

73663 Berglen

Für bis zu 50 Personen geeignet, inkl. Küche

Benutzungsentgelt 75,00 Euro

Heizkostenpauschale (Okt.-April) 15,00 Euro

Verwaltungsgebühr 10,00 Euro

Kaution 250,00 Euro

Nur für Einwohner der Gemeinde Berglen

 

Für die private bzw. gewerbliche Nutzung der Mensa (mit Küche) in der neuen Sporthalle in Oppelsbohm sollte aus Sicht der Gemeindeverwaltung ein Benutzungsentgelt analog zum Feuerwehrhaus Süd in Steinach erhoben werden. Durch den Mensabetrieb werden an die Räumlichkeiten sehr hohe hygienische Anforderungen gestellt, so dass nach jeder externen Vermietung eine gesonderte Reinigung erforderlich ist. Deshalb soll für die Nutzung zusätzlich noch eine Reinigungspauschale von 100,00 Euro erhoben werden.

 

 


1 x Vorzimmer

1 x Hauptamt  


Für die Nutzung der Mensa mit Küche in der neuen Sporthalle in Oppelsbohm durch Privatpersonen bzw. Gewerbetreibende wird pro Veranstaltungstag ein Benutzungsentgelt von 175,00 Euro sowie eine Reinigungspauschale pro Veranstaltung von 100,00 Euro erhoben. Im Zeitraum Oktober bis April eines jeden Jahres fällt außerdem eine Heizkostenpauschale von 25,00 Euro an. Bei der Gemeindeverwaltung ist eine Kaution von 500,00 Euro zu hinterlegen, erst dann werden die Räumlichkeiten zur Nutzung freigegeben. Für auswärtige Personen beträgt das Benutzungsentgelt 262,50 Euro.