Am 13. Dezember 2016 wurde die
Benutzungsordnung für die neue Sporthalle in Oppelsbohm vom Gemeinderat in öffentlicher
Sitzung erlassen. Diese sieht u.a. vor, dass die Mensa mit Küche auch an
Privatpersonen und Gewerbetreibende vermietet werden kann.
Des Weiteren hat das Gremium am 18.
Oktober 2016 die Entgeltordnung für die neue Sporthalle an der Nachbarschaftsschule
festgelegt. Da sich diese Entgeltordnung jedoch nicht auf die Nutzung der Mensa
durch Privatpersonen und Gewerbetreibende bezieht, muss für diesen Nutzerkreis
noch ein Entgelt festgelegt werden.
In der Gemeinde Berglen besteht
derzeit die Möglichkeit, die nachfolgenden Gebäude für private und gewerbliche
Veranstaltungen zu den genannten Bedingungen zu mieten:
Feuerwehrhaus Süd Steinach Luisenstraße 6 73663 Berglen |
Für bis zu 140 Personen geeignet, inkl.
Empfangsfoyer und Küche |
Benutzungsentgelt 175,00 Euro Heizkostenpauschale (Okt.-April) 25,00 Euro Verwaltungsgebühr 10,00 Euro Kaution 500,00 € Benutzungsentgelt auswärtige Bürger 262,50 Euro |
Bürgerhaus Berglen Rettersburg Buchenbachstraße 1 73663 Berglen |
Für bis zu 90 Personen geeignet, inkl.
Empfangsfoyer und Küche |
Benutzungsentgelt 150,00 Euro Heizkostenpauschale (Okt.-April) 25,00 Euro Verwaltungsgebühr 10,00 Euro Kaution 500,00 Euro Nur für Einwohner der Gemeinde Berglen |
Dorfgemeinschaftshaus Hößlinswart Rehstraße 8 73663 Berglen |
Für bis zu 50 Personen geeignet, inkl. Küche |
Benutzungsentgelt 75,00 Euro Heizkostenpauschale (Okt.-April) 15,00 Euro Verwaltungsgebühr 10,00 Euro Kaution 250,00 Euro Nur für Einwohner der Gemeinde Berglen |
Rathaus Reichenbach Hauptmannstraße 21 73663 Berglen |
Für bis zu 50 Personen geeignet, inkl. Küche |
Benutzungsentgelt 75,00 Euro Heizkostenpauschale (Okt.-April) 15,00 Euro Verwaltungsgebühr 10,00 Euro Kaution 250,00 Euro Nur für Einwohner der Gemeinde Berglen |
Für die private bzw. gewerbliche
Nutzung der Mensa (mit Küche) in der neuen Sporthalle in Oppelsbohm sollte aus
Sicht der Gemeindeverwaltung ein Benutzungsentgelt analog zum Feuerwehrhaus Süd
in Steinach erhoben werden. Durch den Mensabetrieb werden an die Räumlichkeiten
sehr hohe hygienische Anforderungen gestellt, so dass nach jeder externen
Vermietung eine gesonderte Reinigung erforderlich ist. Deshalb soll für die
Nutzung zusätzlich noch eine Reinigungspauschale von 100,00 Euro erhoben
werden.
1 x Vorzimmer
1 x Hauptamt
Für
die Nutzung der Mensa mit Küche in der neuen Sporthalle in Oppelsbohm durch Privatpersonen
bzw. Gewerbetreibende wird pro Veranstaltungstag ein Benutzungsentgelt von
175,00 Euro sowie eine Reinigungspauschale pro Veranstaltung von 100,00 Euro
erhoben. Im Zeitraum Oktober bis April eines jeden Jahres fällt außerdem eine
Heizkostenpauschale von 25,00 Euro an. Bei der Gemeindeverwaltung ist eine
Kaution von 500,00 Euro zu hinterlegen, erst dann werden die Räumlichkeiten zur
Nutzung freigegeben. Für auswärtige Personen beträgt das Benutzungsentgelt
262,50 Euro.