Im Rahmen der Überprüfung zur Schaffung weiterer
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen wurde die Einrichtung einer
weiteren Kindergartengruppe im bestehenden Containergebäude Tribergstraße 5 in
Vorderweißbuch bis zur Inbetriebnahme des Neubaus in Rettersburg als
wirtschaftlichste Übergangslösung festgestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung
des Gemeinderates soll dieses Gebäude daher ab März 2018 übergangsweise wieder
als Kindertageseinrichtung verwendet werden.
Das momentan dort untergebrachte Vereinsheim der Landfrauen
der Berglen müsste aufgegeben werden, weshalb Herr Architekt Jud im
Zusammenhang mit dem o.g. Tagesordnungspunkt gebeten wurde, mögliche
Alternativen für eine Verlegung des Vereinsheims in seine Untersuchungen
einzubeziehen. Auf die Vorlage SV/296/2017 wird verwiesen.
Die Überprüfungen wurden unter der Beteiligung der Landfrauen
durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich die bestehende
Gymnastikhalle als neues und dauerhaftes Domizil für den Verein gut eignet.
Einige Anpassungen an den konkreten Bedarf des Vereins müssten allerdings im
Vorgriff umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, den
Landfrauen die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dem Verein könnte die
Verwaltung des Gebäudes analog zum Musikverein Weißbuch in eigener Regie
überlassen werden (Erbbaupacht). Die Nutzung der Turnhalle durch den Kitabetrieb sollte
allerdings grds. weiterhin möglich sein. Auch vor diesem Hintergrund sowie der
Tatsache, dass die Gemeinde Veranlasser und Auftraggeber der Planungsleistungen
war, empfiehlt die Gemeindeverwaltung die anfallenden Architektenkosten für den
Umbau des neuen Vereinsheimes zu übernehmen.
Mit dem Vorstandsteam der Landfrauen der Berglen wurde im
Vorfeld ein Gespräch über die zur Diskussion stehenden Erwägungen sowie die
Möglichkeiten zur Finanzierung der anfallenden Investitionskosten und der
künftig entstehenden laufenden Gebäudekosten geführt. Der Verein hat grds.
großes Interesse an einer dauerhaften Lösung. Es sollen nun zeitnah
vereinsinterne Abstimmungsgespräche stattfinden. Außerdem wird der Abschluss
für eine solche Verpflichtung in den zuständigen Gremien (u.a. Landesverband)
geprüft.
Dem Landfrauenteam ist es wichtig, dass Herr Architekt Jud
nochmals eine konkrete Einschätzung über die anfallenden Baumaßnahmen und die
damit verbundenen Kosten abgeben wird. Hierzu wird der Verein selbständig
Kontakt mit dem Architekturbüro aufnehmen. Es ist davon auszugehen, dass in der
Gemeinderatsitzung am 9. Mai 2017 bereits über nähere Einzelheiten der
Verhandlungen berichtet werden kann.
Aufgrund der Nutzung des Areals durch die Vereine kommt es
bereits heute teilweise zu Parkplatzproblemen bei Veranstaltungen in der
unmittelbaren Umgebung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, nach der Entfernung
der Container für die seinerzeitige Flüchtlingsunterbringung (die Container
sowie deren Beseitigung obliegen dem Landratsamt) die Schlaglöcher auf dem
ehemaligen Schulhof auszubessern und eine provisorische Befestigung der
angrenzenden Fläche vorzunehmen.
Nach Fertigstellung eines Kindergartenneubaus in Vorderweißbuch
wären weitere Parkplätze erforderlich, die unterhalb des Schulgebäudes angelegt
werden könnten. Eine Nutzung dieser Stellplätze wäre dann selbstverständlich
außerhalb des Kindergartenbetriebes auch für die Besucher des Vereinszentrums
möglich. Erfahrungsgemäß lägen die Nutzungszeiten des Kindergartens und der
Vereinsbesucher sehr unterschiedlich, so dass auch bezüglich der Parkierung
sich somit ein stimmiges Gesamtkonzept ergeben würde.
Der entlang der Tribergstraße verlaufende Ostflügel des
ehemaligen Schulgebäudes wird aus Sicht der Gemeindeverwaltung grds. nicht mehr
benötigt. Dennoch hat sich das Gremium im Vorfeld mehrheitlich gegen dessen
sofortigen Abriss ausgesprochen. Der Gebäudeteil soll vielmehr einer sinnvollen
Nachnutzung zugeführt werden. Denkbar wäre aus Sicht der Gemeindeverwaltung
eine Belegung durch andere Berglener Vereine wie z.B. den Veteranenclub
Bretzenacker e.V., um somit ein echtes „Vereinszentrum“ mit ähnlichen
Bedürfnissen und ohne die Gefahr von Konfliktsituationen zu schaffen.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt – frühestens wenn das
Gebäude Tribergstraße 5 nicht mehr für eine Kindergartengruppe benötigt werden
sollte – wäre folglich ein Abriss des Gebäudeteils vorstellbar. Auf diese Weise
könnten zusätzliche Flächen für eine Wohnbauentwicklung in Vorderweißbuch
geschaffen werden. Hierüber sollte der Gemeinderat aus Sicht der Verwaltung
dann nach dem Ende der übergangsweisen Nutzung des Gebäudes Tribergstraße 5 als
Kindergartengruppe in voraussichtlich vier bis fünf Jahren abschließend
entscheiden.
1 x
Bürgermeister
1 x Hauptamt
1 x Vereinsakten
1.
Der
Überlassung der ehemaligen Gymnastikhalle in Vorderweißbuch an die Landfrauen
der Berglen zur Nutzung als Vereinsheim wird grundsätzlich zugestimmt.
2.
Die
Gemeindeverwaltung wird zum Abschluss eines Erbbaupachtvertrags mit den
Landfrauen der Berglen ermächtigt, um die entsprechenden Gebäudeteile dem
Verein langfristig zu überlassen. Der Erbbaupachtvertrag soll zu analogen
Bedingungen wie seinerzeit beim Musikverein Weißbuch e.V. zu erfolgen (vgl.
Anlage). Eine Nutzung der Turnhalle für den Kindergartenbetrieb in
Vorderweißbuch sollte allerdings weiterhin möglich sein. Die anfallenden
Architektenkosten für den Umbau werden vor diesem Hintergrund von der Gemeinde
zu 100 % auch für den Teil des Landfrauenvereinsheimes getragen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine sinnvolle Nachnutzung des
bestehenden Schulgebäudes (Ostflügel) auszuarbeiten. Bevorzugt sollte eine
Nutzung durch den Veteranenclub Bretzenacker e.V. geprüft werden.
4.
Bis
zur Fertigstellung des Neubaus des Kindergartens in Vorderweißbuch (dessen
Stellplätze könnten in den Nachmittags- und Abendstunden von den
Vereinsmitgliedern genutzt werden) sind provisorisch weitere Parkplätze
unterhalb des Schulgebäudes anzulegen bzw. die Flächen sind entsprechend zu
befestigen. Der ehemalige Schulhof soll nach der Entfernung der Container
ausgebessert und die Schlaglöcher sollen beseitigt werden. Die Arbeiten sind,
sofern möglich, vom Bauhof, alternativ vom mit den Jahresarbeiten beauftragten
Unternehmen umzusetzen.