Betreff
Abwassergebührenkalkulation der Jahre 2018 bis 2020 und Wassergebührenkalkulation von 2018 bis 2020
Vorlage
SV/300/2017
Aktenzeichen
700.3
Art
Sitzungvorlage

 

In der Sitzung des Gemeinderats am 15.11.2016 wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung für die Jahre 2013 bis 2015 festgestellt (vgl. GR-Vorlage SV/241/2016). Diese ermittelten Ergebnisse für die Jahre 2013 bis 2015, sowie das noch nicht festgestellte Ergebnis 2016, sollen nun in einer neuen Gebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020 ausgeglichen werden.

 

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt an-satzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Bei der Gebührenbemessung können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Davon hat der Gemeinderat seinerzeit Gebrauch gemacht und eine dreijährige Gebührenkalkulation beschlossen. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, so sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.

 

Damit künftig alle Über- bzw. Unterdeckungen innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist berücksichtigt werden können, sollte eine neue Gebührenkalkulation erfolgen. So wird gewährleistet, dass die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Die Wassergebührenkalkulation wurde letztmals für den Zeitraum von 2015 bis 2017 durchgeführt. Umfangreiche Investitionen in den zurückliegenden und kommenden Jahren lassen die jährlichen Abschreibungen ansteigen, was wiederum das Jahresergebnis des Eigenbetriebs Wasserversorgung Berglen belastet. Um dies entsprechend zu berücksichtigen und um den dreijährigen Kalkulationszeitraum weiterhin einzuhalten, soll auch hier eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum von 2018 bis 2020 erfolgen.


1 x Kämmerei  


Der Gemeinderat beschließt eine neue Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum von 2018 bis 2020 zu beauftragen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis einschließlich 2016 sollen in der Neukalkulation ausgeglichen werden. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt entsprechende Angebote einzuholen und die Gebührenkalkulation zu beauftragen.

 

Der Gemeinderat beschließt eine neue Wassergebührenkalkulation für den Zeitraum von 2018 bis 2020 zu beauftragen. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt entsprechende Angebote einzuholen und die Gebührenkalkulation zu beauftragen.