Betreff
Erteilung von unentgeltlichen Begehungsscheinen für das Jagdrevier 6 - Öschelbronn/Rettersburg
Vorlage
SV/307/2017
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

 

Jagdpächter Dieter Frank aus Berglen hat die Verwaltung darüber informiert, dass er Jagderlaubnisscheine für das Jagdrevier 6, Öschelbronn / Rettersburg, an die Herren W. Eschenfelder, Korb, M. Eschenfelder, Waiblingen sowie J. Hermann, Schorndorf ausgeben möchte.

 

Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode 2009 bis 2018 ist der Jagdpächter dazu verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen.

 

Der Verpächter (d.h. der Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählter Jagdvorstand) kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu widerrufen.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Erteilung des Jagderlaubnisscheines an die o.g. Personen sprechen.

 


1 x Ordnungsamt 


Die Erteilung eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an die Herren W. Eschenfelder, M. Eschenfelder und J. Hermann wird zur Kenntnis genommen.