Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Rems-Murr-Kreis, hier: Wettbewerbliche Vergabe der Busverkehre im Linienbündel 8 "Verkehrsraum Winnenden - Berglen" - Zubestellungen der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/313/2017
Art
Sitzungvorlage

 

Am 20. April 2015 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan für den Rems-Murr-Kreis beschlossen. Danach setzt sich die ausreichende Verkehrsbedienung durch Busverkehre zukünftig aus einem Basisangebot sowie kommunalen Zubestellungen zusammen. Das ausgewiesene Basisangebot wird vollständig aus Kreismitteln finanziert. An den Kosten der Verkehre, die über das Basisangebot hinausgehen (kommunale Zubestellungen), beteiligt sich der Landkreis mit 50%. Die restlichen 50% haben die betroffenen Kommunen aufzubringen.

 

Die derzeit zwischen dem Verband Region Stuttgart und den Busunternehmen bestehenden Kooperationsverträge laufen in den kommenden Jahren aus. Die dann gewünschten Busverkehrsleistungen wird der Landkreis nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben, sofern diese nicht eigenwirtschaftlich durchgeführt werden können.

 

Der Verkehrsraum Berglen ist in zwei Linienbündeln erfasst:

 

-       Linienbündel 4 „Verkehrsraum Schorndorf-Remshalden“,

Harmonisierungszeitpunkt 31.12.2017:

Linie 244 Schorndorf-Schornbach-Oppelsbohm

Linie 245 Schorndorf-Weiler-Remshalden-Rohrbronn-Hößlinswart

 

-       Linienbündel 8 „Verkehrsraum Winnenden – Berglen“,

Harmonisierungszeitpunkt 31.07.2019:

Linie 331 Winnenden-Breuningsweiler-Lehnenberg-Steinach

Linie 336 Winnenden-Birkmannsweiler-Erlenhof-Hößlinswart-Oppelsbohm

Linie 337 Winnenden-Bürg-Oppelsbohm

 

Seitens der Gemeinde Berglen wird Wert darauf gelegt, dass sich das Angebot gegenüber dem Status-Quo auch nach der Durchführung der wettbewerblichen Verfahren nicht verschlechtert. Deshalb hat der Gemeinderat den Zubestellungen zur Aufrechterhaltung des aktuellen Fahrtenangebots in Berglen am 03.02.2015 einstimmig zugestimmt und beschlossen, die hierfür notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Auf Basis der damaligen Kostenschätzung des Landratsamtes ging man für die Gemeinde Berglen dabei von einem Kostenanteil in Höhe von jährlich rund 45.000 € aus (Linienbündel 4 ca. 7.700,00€, Linienbündel 8 ca. 37.300 €).

 

Das Wettbewerbsverfahren zum Linienbündel 4 ist bereits abgeschlossen. Der Landkreis hat den Busverkehr auf den Linien 244 und 245 zum 01.01.2018 neu vergeben. In dem europaweiten Verfahren konnte sich die Firma Knauss Reisen aus Schorndorf gegen einen weiteren Bewerber durchsetzen. Die sich aus dem Ergebnis der Ausschreibung ergebenden Zubestellungskosten haben sich im Vergleich zu der Kostenschätzung erfreulicherweise reduziert.

 

Für das Linienbündel 8 muss bis zum 31.07.2017 eine Vorabbekanntmachung erfolgen. Für die ausreichende Verkehrsbedienung im Verkehrsraum Winnenden – Berglen wurde vom Landratsamt eine Konzeption erarbeitet, die den betroffenen Kommunen am 17.05.2017 vorgestellt wurde (s. Anlage). Für die Gemeinde Berglen ergibt sich dadurch folgende Situation:

 

Linie 331

Für die Anbindung von Lehnenberg, Reichenbach und Spechtshof werden die Status-Quo-Fahrplankilometer einschließlich der im Liniensteckbrief ausgewiesenen Mehrleistungen (Mo.-Fr. = zusätzl. zwei bzw. drei Fahrtenpaare, Sa. = zusätzl. drei bzw. vier Fahrtenpaare, So. = zusätzl. fünf Fahrtenpaare) zu 100 % vom Landkreis über das Basisangebot – ohne Zuzahlungen der Kommune – finanziert.

 

Linie 336

Für die Anbindung von Steinach/Erlenhof und Hößlinswart werden am Wochenende die Status-Quo-Fahrplankilometer einschließlich der im Liniensteckbrief ausgewiesenen Mehrleistungen (Sa. = zusätzl. fünf Fahrtenpaare, So. = zusätzl. vier Fahrtenpaare) zu 100 % vom Landkreis über das Basisangebot – ohne Zuzahlungen der Kommune – finanziert. Dasselbe gilt samstags für Ödernhardt und Kottweil mit einem zusätzlichen Fahrtenpaar.

 

Von Montag bis Freitag übersteigen die Status-Quo-Fahrplankilometer das Basisangebot um insgesamt sechseinhalb Fahrtenpaare. Sollte sich die Gemeinde Berglen nicht an den Kosten der sechseinhalb Fahrtenpaare beteiligen, müsste das Status-Quo-Fahrplanangebot um diese Anzahl von Fahrtenpaaren reduziert werden.

 

Linie 337

Für die Anbindung von Öschelbronn, Rettersburg und Oppelsbohm werden am Wochenende die Status-Quo-Fahrplankilometer einschließlich der im Liniensteckbrief ausgewiesenen Mehrleistungen (Sa. = zusätzl. fünf Fahrtenpaare, So. = zusätzl. vier Fahrtenpaare) zu 100 % vom Landkreis über das Basisangebot – ohne Zuzahlungen der Kommune – finanziert.

 

Mo.-Fr. übersteigen die Status-Quo-Fahrplankilometer das Basisangebot um insgesamt fünf Fahrtenpaare. Hinzu kommen eineinhalb zusätzliche (über dem heutigen Status-Quo bzw. der ausreichenden Verkehrsbedienung liegende) Fahrtenpaare, die zur Umsetzung der Neukonzeption (Betrieb der Linien 337 und 336 zukünftig als Ringverkehr) notwendig sind. Sollte sich die Gemeinde Berglen nicht an den Kosten der sechseinhalb Fahrtenpaare beteiligen, müsste das Fahrplanangebot um diese Anzahl von Fahrtenpaaren reduziert werden.

 

Für die Umsetzung der Konzeption ist es auf den Linien 336 und 337 zum Erhalt des Status-Quo an den Fahrtagen von Montag bis Freitag notwendig, dass sich die Gemeinde Berglen im Rahmen einer Zubestellungsvereinbarung an der Mitfinanzierung von sechseinhalb bzw. fünf Fahrtenpaaren beteiligt. Für diese Fahrten entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung des Landkreises Zubestellungskosten in Höhe von insgesamt 169.800 €. Nach Abzug des 50%-igen Anteils des Landkreises und der Berücksichtigung eines Mischschlüssels für den Anteil der Kommunen, der sowohl die gefahrenen Kilometer auf Gemeindegebiet als auch die angefahrenen Haltestellen in gleichem Maße berücksichtigt, entfallen davon auf die Gemeinde Berglen rund 62.700 €.

 

Gegenüber der Kostenschätzung, die dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung im Februar 2015 vorlag, haben sich die Kosten für die Mitfinanzierung danach um ca. 25.400 € erhöht. Dies wird vom Landkreis zum einen auf die geänderte Berechnungsmethode, die zwischenzeitlich einheitlich für alle Kostenschätzungen angewandt wird, zurückgeführt. Für den Erhalt des Status-Quo auf der Linie 336 wäre für die Gemeinde Berglen danach mit einer Kostenbeteiligung in Höhe von rund 40.200 € zu rechnen (Anteil an sechseinhalb Fahrtenpaaren von Montag bis Freitag). Zur Aufrechterhaltung des aktuellen Fahrtenangebotes auf der Linie 337 müsste sich die Gemeinde Berglen mit jährlich rund 17.300 € an fünf Fahrtenpaaren von Montag bis Freitag beteiligen.

 

Zudem begründen sich die höheren geschätzten Kosten aus dem Umstand, dass in der in diesem Frühjahr entwickelten Neukonzeption des VVS über den heutigen Status-Quo hinaus zusätzlich eineinhalb Fahrtenpaare enthalten sind, deren mögliche Umsetzung im Jahr 2015 noch nicht absehbar war. Auf die Gemeinde Berglen würden hierfür Kostenanteile in Höhe von ca. 5.200 € / Jahr entfallen. Diese Mehrleistung ergibt sich durch den zukünftig geplanten Betrieb der Linien 336 und 337 als Ringverkehr. Grundsätzlich ergibt sich dadurch eine Veränderung, welche täglich stets eine Durchbindung der Linie 337 auf die Linie 336 vorsieht. Dadurch werden die Ortsteile Berglens, die an diesen beiden Linien liegen, bei allen Kursen umsteigefrei miteinander verbunden. Dabei wird ein klares Taktraster 30/60/120 Minuten-Takt abhängig von der jeweiligen Tageszeit und Wochentagsart aufgebaut.

 

Nach Berücksichtigung der o.g. Änderungen beträgt der Kostenanteil der Gemeinde Berglen für Zubestellungen auf dem Linienbündel 8 insgesamt voraussichtlich rund 62.700 € (ursprüngliche Kostenschätzung für Linienbündel 8 ca. 37.300 €). Auf die Zubestellungen zum Erhalt des Status-Quo entfallen 57.500 €. Für die Zubestellungen zur Umsetzung des Ringverkehrs auf den Linien 336 und 337 wird der Kostenanteil auf rund 5.200 € geschätzt. Die Gemeinde Berglen bezuschusst den Busverkehr bereits heute mit ca. 29.000 € jährlich. Bei Übernahme der oben angeführten Anteile für Zubestellungskosten würden danach jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 33.700 € entstehen.

 

Um das aktuelle Fahrtenangebot aufrechtzuerhalten wird vorgeschlagen, entsprechend dem bisherigen Beschluss des Gemeinderates auch weiterhin an der Mitfinanzierung der Zubestellungskosten für den Erhalt des Status-Quo festzuhalten. Damit der Ringverkehr auf den Linien 336 und 337 durchgehend umgesetzt werden kann, wird auch die Übernahme des dafür entstehenden Kostenanteils durch die Gemeinde Berglen als sinnvoll erachtet.

 

Wie bereits ausgeführt kann auf einzelne Zusatzfahrten verzichtet werden, wenn dies seitens der Gemeinde Berglen gewünscht wird. In der Folge kann es dadurch sein, dass das Verkehrsangebot auf den Linien 336 und 337 nicht mehr symmetrisch ist, d.h. die Durchbindung in Oppelsbohm zwischen den Linien 336 und 337 bei einzelnen Fahrten nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus könnten zusätzlich betrieblich notwendige Leerfahrten entstehen, so dass faktisch durch die Abbestellung einzelner Leistungen gar keine Kostensenkung eintreten könnte.

 

Generell ist zu beachten, dass die Fahrpläne noch nicht alle erforderlichen Schülerverkehrsfahrten enthalten, da diese erst abschließend geplant werden können, wenn das Grundkonzept feststeht; diese werden jedoch als bedarfsgerechter Schülerverkehr zu 100% vom Landkreis finanziert.

 


1 x Hauptamt

1 x Kämmerei 


  1. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.
  2. Die Zubestellungen zur Aufrechterhaltung des aktuellen Fahrtenangebots und zur Umsetzung der Durchbindung der Linie 337 in Oppelsbohm auf die Linie 336 werden befürwortet.
  3. Die zur anteiligen Übernahme der Zubestellungskosten notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.