Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/320/2017
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

 

Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten wurden im Mai 2017 fortgeschrieben. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt dabei, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.

 

Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen, insbesondere bei der Eingruppierung, mit sich gebracht. Bisher war eine Erhöhung von 3% ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen. Für das Kindergartenjahr reicht diese Steigerungsrate der Elternbeiträge infolge des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst (SUE) aus dem Jahr 2015 nicht aus. Nach ersten Hochrechnungen der Betriebsausgaben in den betroffenen Jahren melden Träger zum Teil Kostensteigerungen von 6% bis 12%, je nach Personalkonstellation, zurück. In Berglen ist – auch aufgrund der erhöhten Anzahl von Betreuungsplätzen – für das Jahr 2016 eine Personalkostensteigerung in Höhe von rund 16% feststellbar.

 

Am 19.07.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in Berglen gemäß den aktuellen Landesrichtsätzen festzusetzen. Im Kita-Jahr 2017/2018 und 2018/2019 wird sich dies wie folgt auswirken (siehe auch beiliegende Übersicht):

 

Bei der Betreuung von Kindern zwischen drei Jahren und Schuleintritt (Ü3) ist die Anpassung an die neuen Empfehlungen der Landesverbände für das Kita-Jahr 2017/2018 mit einer Erhöhung von monatlich bis zu 10,00 € verbunden. Dies entspricht einem Betrag von bis zu 3,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs Stunden Betreuungszeit, bis zu 10,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu 5,00 € für die Betreuung im Halbtagskindergarten, bis zu 4,00 € für die Ganztagsbetreuung mit acht Stunden und bis zu 5,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn Stunden.

 

Im Kita-Jahr 2018/2019 liegt die monatliche Steigerung zwischen 1,00 bis 6,00 € (bis zu 3,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs Stunden Betreuungszeit, bis zu 4,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu 2,00 € für die Betreuung im Halbtagskindergarten, bis zu 4,00 € für die Ganztagsbetreuung mit acht Stunden und bis zu 6,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn Stunden).

 

Für Kinder zwischen einem Jahr und drei Jahren (U3) soll für die Betreuung in altersgemischten Gruppen – wie bisher – das Doppelte des regulären Gebührensatzes veranlagt werden, da pro Kleinkind ein zusätzlicher regulärer Platz frei bleiben muss.

 

In Kinderkrippen führt die Anpassung an die aktuelle Empfehlung der Landesverbände im Kindergartenjahr 2017/2018 monatlich zu einer Steigerung um ca. 12 % der örtlichen Gebührensätze. Dies entspricht einem Betrag bis zu 38,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs Stunden Betreuungszeit, bis zu 44,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu 50,00 € für die Ganztagsbetreuung mit acht Stunden und bis zu 64,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn Stunden.

 

Im Kindergartenjahr 2018/2019 liegt die monatliche Steigerungsrate dann nur noch bei bis zu rund 3% (bis zu 10,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs Stunden Betreuungszeit, bis zu 12,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu 14,00 € für die Ganztagsbetreuung mit acht Stunden und bis zu 16,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn Stunden).

 

In Kinderkrippen werden die Kinder in kleineren Gruppen betreut, die personell besser ausgestattet sind. Der pädagogische Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung einer bindungsähnlichen emotionalen Beziehung, der sprachlichen sowie pflegerischen Begleitung und Förderung.

 

Zum Vergleich der Gebührensätze mit anderen Kommunen sind deren aktuelle Regelungen als Anlage beigefügt. Die Gebühren der benachbarten Gemeinden im Ü3-Bereich entsprechen weitgehend den Landesrichtsätzen und sollen auch für die Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 entsprechend übernommen werden. Die U3-Betreuung in der Kinderkrippe wird in den anderen Kommunen derzeit meistens noch unter den Landesrichtsätzen angeboten. Eine Angleichung an die Empfehlungen wird jedoch angestrebt.

 

Es wird vorgeschlagen die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Berglen in den Kitajahren 2017/2018 und 2018/2019 weiterhin entsprechend den Landesrichtsätzen festzusetzen.

Aufgrund des Tarifabschlusses im Jahr 2015 fällt die Steigerung der Gebührensätze für 2017/2018 relativ hoch aus. Da diese im Krippenbereich zu einer Erhöhung um bis zu 64,00€ / Monat führen würde, wird vorgeschlagen, dort eine Anpassung in zwei Stufen, d.h. zum 01.09.2017 und zum 01.03.2018 vorzunehmen. Für 2018/2019 wäre die Erhöhung mit einer Steigerungsrate bis zu 3% dann wieder im zumutbaren Rahmen.

 

Neben den Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist auch die Gebühr für die Betreuung in den Ferien in der Satzung geregelt. Das Ferienbetreuungsangebot ist ein verlässliches Angebot der Gemeinde für Kindergarten- und Grundschulkinder. In einer Gruppe mit maximal 25 Kindern werden Kinder aus Kindertageseinrichtungen ab drei Jahren von zwei geeigneten Kräften betreut. Die Grundschülerinnen und Grundschüler werden von einer im Umgang mit Kindern dieses Alters geeigneten Kraft betreut. Die Betreuung kann in einem Zeitrahmen von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr gebucht werden.

 

Im Jahr 2016 lag der Kostendeckungsgrad bei 34%. Die Gebühr beträgt derzeit 8,00 € pro Tag bei sechsstündiger Betreuung, 10.00 € pro Tag bei siebenstündiger Betreuung, 11,00 € pro Tag bei achtstündiger Betreuung und 14,00 € pro Tag bei zehnstündiger Betreuung. Sofern ein Geschwisterkind gleichzeitig dieses Angebot in Anspruch nimmt, verringert sich die Gebühr für das zweite Kind auf die Hälfte. In den meisten Nachbarkommunen ist die Gebühr schon aktuell etwas höher (siehe Anlage).

 

Um den Abmangel etwas zu reduzieren, wird eine Erhöhung um 2,00 € auf 10,00 € pro Tag für die sechsstündige Betreuung vorgeschlagen. Für die sieben, acht- und zehnstündige Betreuung soll der Betrag entsprechend hochgerechnet werden.

 

 


3 x Hauptamt

1 x Kämmerei 


  1. Die Anpassung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die aktuellen Landesrichtsätze wird befürwortet.

Für die Kinderkrippe soll die Anpassung im Kitajahr 2017/2018 in zwei Stufen, d. h. zum 01.09.2017 und zum 01.03.2018, erfolgen.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen mit nachfolgendem Wortlaut: