Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und
Kommunalen Landesverbände zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten
wurden im Mai 2017 fortgeschrieben. Ausgangslage für die Erhebung der
Elternbeiträge bleibt dabei, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund
20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat
für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche
Verbesserungen, insbesondere bei der Eingruppierung, mit sich gebracht. Bisher
war eine Erhöhung von 3% ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen
aufzufangen. Für das Kindergartenjahr reicht diese Steigerungsrate der
Elternbeiträge infolge des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst
(SUE) aus dem Jahr 2015 nicht aus. Nach ersten Hochrechnungen der
Betriebsausgaben in den betroffenen Jahren melden Träger zum Teil Kostensteigerungen
von 6% bis 12%, je nach Personalkonstellation, zurück. In
Berglen ist – auch aufgrund der erhöhten Anzahl von Betreuungsplätzen – für das
Jahr 2016 eine Personalkostensteigerung in Höhe von rund 16% feststellbar.
Am 19.07.2016 hat der Gemeinderat beschlossen,
die Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in Berglen gemäß den
aktuellen Landesrichtsätzen festzusetzen. Im Kita-Jahr 2017/2018 und 2018/2019
wird sich dies wie folgt auswirken (siehe auch beiliegende Übersicht):
Bei der Betreuung
von Kindern zwischen drei Jahren und Schuleintritt (Ü3) ist die Anpassung
an die neuen Empfehlungen der Landesverbände für das Kita-Jahr 2017/2018 mit einer Erhöhung von monatlich bis zu 10,00 €
verbunden. Dies entspricht einem Betrag von bis zu 3,00 € für verlängerte
Öffnungszeiten mit sechs Stunden Betreuungszeit, bis zu 10,00 € für
verlängerte Öffnungszeiten mit sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu
5,00 € für die Betreuung im Halbtagskindergarten, bis zu 4,00 € für
die Ganztagsbetreuung mit acht Stunden und bis zu 5,00 € für die
Ganztagsbetreuung für zehn Stunden.
Im Kita-Jahr
2018/2019 liegt die monatliche Steigerung zwischen 1,00 bis 6,00 €
(bis zu 3,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs Stunden
Betreuungszeit, bis zu 4,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sieben
Stunden Betreuungszeit, bis zu 2,00 € für die Betreuung im
Halbtagskindergarten, bis zu 4,00 € für die Ganztagsbetreuung mit acht
Stunden und bis zu 6,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn Stunden).
Für Kinder
zwischen einem Jahr und drei Jahren (U3)
soll für die Betreuung in
altersgemischten Gruppen – wie bisher – das Doppelte des regulären
Gebührensatzes veranlagt werden, da pro Kleinkind ein zusätzlicher regulärer
Platz frei bleiben muss.
In Kinderkrippen
führt die Anpassung an die aktuelle Empfehlung der Landesverbände im
Kindergartenjahr 2017/2018 monatlich
zu einer Steigerung um ca. 12 % der örtlichen Gebührensätze. Dies entspricht
einem Betrag bis zu 38,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs
Stunden Betreuungszeit, bis zu 44,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit
sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu 50,00 € für die Ganztagsbetreuung
mit acht Stunden und bis zu 64,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn
Stunden.
Im Kindergartenjahr 2018/2019 liegt die monatliche Steigerungsrate dann nur noch bei
bis zu rund 3% (bis zu 10,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit sechs
Stunden Betreuungszeit, bis zu 12,00 € für verlängerte Öffnungszeiten mit
sieben Stunden Betreuungszeit, bis zu 14,00 € für die Ganztagsbetreuung
mit acht Stunden und bis zu 16,00 € für die Ganztagsbetreuung für zehn
Stunden).
In Kinderkrippen werden die Kinder in
kleineren Gruppen betreut, die personell besser ausgestattet sind. Der
pädagogische Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung einer bindungsähnlichen
emotionalen Beziehung, der sprachlichen sowie pflegerischen Begleitung und
Förderung.
Zum Vergleich der Gebührensätze mit anderen
Kommunen sind deren aktuelle Regelungen als Anlage beigefügt. Die Gebühren der
benachbarten Gemeinden im Ü3-Bereich entsprechen weitgehend den
Landesrichtsätzen und sollen auch für die Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019
entsprechend übernommen werden. Die U3-Betreuung in der Kinderkrippe wird in
den anderen Kommunen derzeit meistens noch unter den Landesrichtsätzen angeboten.
Eine Angleichung an die Empfehlungen wird jedoch angestrebt.
Es
wird vorgeschlagen die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Berglen in den Kitajahren 2017/2018 und 2018/2019 weiterhin
entsprechend den Landesrichtsätzen festzusetzen.
Aufgrund
des Tarifabschlusses im Jahr 2015 fällt die Steigerung der Gebührensätze für
2017/2018 relativ hoch aus. Da diese im Krippenbereich zu einer Erhöhung um bis
zu 64,00€ / Monat führen würde, wird vorgeschlagen, dort eine Anpassung in zwei
Stufen, d.h. zum 01.09.2017 und zum 01.03.2018 vorzunehmen. Für 2018/2019 wäre
die Erhöhung mit einer Steigerungsrate bis zu 3% dann wieder im zumutbaren
Rahmen.
Neben den Gebühren für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen ist auch die Gebühr für die Betreuung in den Ferien in der Satzung
geregelt. Das Ferienbetreuungsangebot ist ein verlässliches Angebot der
Gemeinde für Kindergarten- und Grundschulkinder. In einer Gruppe mit maximal 25
Kindern werden Kinder aus Kindertageseinrichtungen ab drei Jahren von zwei
geeigneten Kräften betreut. Die Grundschülerinnen und
Grundschüler werden von einer im Umgang mit Kindern dieses Alters
geeigneten Kraft betreut. Die Betreuung kann in einem
Zeitrahmen von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr gebucht werden.
Im Jahr 2016 lag der Kostendeckungsgrad bei
34%. Die Gebühr beträgt derzeit 8,00 € pro Tag
bei sechsstündiger Betreuung, 10.00 € pro Tag bei siebenstündiger
Betreuung, 11,00 € pro Tag bei achtstündiger Betreuung und 14,00 €
pro Tag bei zehnstündiger Betreuung. Sofern ein Geschwisterkind gleichzeitig
dieses Angebot in Anspruch nimmt, verringert sich die Gebühr für das zweite
Kind auf die Hälfte. In den meisten Nachbarkommunen ist die Gebühr schon
aktuell etwas höher (siehe Anlage).
Um
den Abmangel etwas zu reduzieren, wird eine Erhöhung um 2,00 € auf
10,00 € pro Tag für die sechsstündige Betreuung vorgeschlagen. Für die
sieben, acht- und zehnstündige Betreuung soll der Betrag entsprechend
hochgerechnet werden.
3 x Hauptamt
1 x Kämmerei
- Die Anpassung der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die
aktuellen Landesrichtsätze wird befürwortet.
Für die Kinderkrippe soll die Anpassung im Kitajahr 2017/2018 in zwei
Stufen, d. h. zum 01.09.2017 und zum 01.03.2018, erfolgen.
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen mit nachfolgendem Wortlaut: