Betreff
Neufassung der Richtlinien über die Ehrungen der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/531/2019
Aktenzeichen
021.40
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. April 2000 Richtlinien über die Ehrungen in der Gemeinde Berglen beschlossen und diese mit Beschluss vom 27. März 2007 geändert.

 

Über das Amtsblatt im Juli 2018 wurde die Bürgerschaft aufgefordert, der Gemeindeverwaltung ehrenamtlich Tätige zu nennen. Einige Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin bemängelt, dass es keine einheitlichen bzw. ausformulierten Richtlinien gäbe. Die Gemeindeverwaltung hat daher einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Ehrungen in der Gemeinde Berglen ausgearbeitet.

 

Die Neufassung der Richtlinie enthält wie bisher die Ehrungsmöglichkeiten der Sportlermedaille für besondere sportliche Leistungen sämtlicher Sportarten, die Bürgermedaille für Bürgerinnen und Bürger, die besondere Verdienste um das Wohl und das Ansehen der Gemeinde erworben haben sowie das Ehrenbürgerrecht. Dieses stellt eine Auszeichnung außergewöhnlicher Art dar und kann nur für hervorragende Dienste oder überragende persönliche Leistungen vergeben werden.

 

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

 

Bei der Verleihung der Sportlermedaille wurde bei den Verleihvoraussetzungen die Art der Mannschaft entfernt, sodass mehr Spielraum bei der Auswahl der Einzelkämpfer und der Mannschaften besteht. Zudem sind die bereits bestehenden Regelungen umsortiert worden in die neu eingeführten §§ 5 und 6, die das Verfahren und die Form der Auszeichnung regeln. § 6 legt festgelegt, dass die Verleihung im Rahmen einer Sportlerehrung stattfinden soll.

 

Bei der Bürgermedaille, unter den Verleihvoraussetzungen in § 10, ist genauer formuliert worden, welche Personen geehrt werden können und § 11 regelt nun das Verfahren für die Verleihung.

 

 

 

Bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts wurde bei § 13 die Art der Auszeichnung genauer beschrieben und bei dem Verfahren in § 14 die entsprechende Rechtsgrundlage sowie die Einreichung der erforderlichen Unterlagen hinzugefügt.

 

Ebenfalls neu eingeführt wurde die Verleihung der Ehrennadel. Dadurch können Vereinsmitglieder geehrt werden, wenn sie die Anforderungen an eine entsprechende Tätigkeit und Ausübungsdauer erfüllen. In den §§ 7, 8 und 9 werden die Voraussetzungen für die Verleihung, das Verfahren und die Form geregelt.

 

Allgemeine Regelungen für alle Ehrungsmöglichkeiten bezüglich der zu ehrenden Person und deren Rechte und Pflichten finden sich in § 1. In § 2 wurde die Reihenfolge der möglichen Ehrungen festgelegt und in § 3 wird geregelt, wie eine Ehrung wieder entzogen werden kann.

 

In der nachfolgenden Anlage wurden die genannten Änderungen und Neueinführungen rot markiert.

 

 


1 x Hauptamt

1 x Fr. Schuler 


Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Richtlinien über Ehrungen in der Gemeinde Berglen gemäß nachfolgender Anlage zu.