Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.
April 2000 Richtlinien über die Ehrungen in der Gemeinde Berglen beschlossen
und diese mit Beschluss vom 27. März 2007 geändert.
Über das Amtsblatt im Juli 2018 wurde die
Bürgerschaft aufgefordert, der Gemeindeverwaltung ehrenamtlich Tätige zu
nennen. Einige Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin bemängelt, dass es keine
einheitlichen bzw. ausformulierten Richtlinien gäbe. Die Gemeindeverwaltung hat
daher einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Ehrungen in der
Gemeinde Berglen ausgearbeitet.
Die Neufassung der Richtlinie enthält wie
bisher die Ehrungsmöglichkeiten der Sportlermedaille für besondere sportliche
Leistungen sämtlicher Sportarten, die Bürgermedaille für Bürgerinnen und
Bürger, die besondere Verdienste um das Wohl und das Ansehen der Gemeinde
erworben haben sowie das Ehrenbürgerrecht. Dieses stellt eine Auszeichnung
außergewöhnlicher Art dar und kann nur für hervorragende Dienste oder
überragende persönliche Leistungen vergeben werden.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
Bei der Verleihung der Sportlermedaille
wurde bei den Verleihvoraussetzungen die Art der Mannschaft entfernt, sodass
mehr Spielraum bei der Auswahl der Einzelkämpfer und der Mannschaften besteht.
Zudem sind die bereits bestehenden Regelungen umsortiert worden in die neu
eingeführten §§ 5 und 6, die das Verfahren und die Form der Auszeichnung
regeln. § 6 legt festgelegt, dass die Verleihung im Rahmen einer Sportlerehrung
stattfinden soll.
Bei der Bürgermedaille, unter den
Verleihvoraussetzungen in § 10, ist genauer formuliert worden, welche Personen
geehrt werden können und § 11 regelt nun das Verfahren für die Verleihung.
Bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts
wurde bei § 13 die Art der Auszeichnung genauer beschrieben und bei dem
Verfahren in § 14 die entsprechende Rechtsgrundlage sowie die Einreichung der
erforderlichen Unterlagen hinzugefügt.
Ebenfalls neu eingeführt wurde die
Verleihung der Ehrennadel. Dadurch können Vereinsmitglieder geehrt werden, wenn
sie die Anforderungen an eine entsprechende Tätigkeit und Ausübungsdauer
erfüllen. In den §§ 7, 8 und 9 werden die Voraussetzungen für die Verleihung,
das Verfahren und die Form geregelt.
Allgemeine Regelungen für alle
Ehrungsmöglichkeiten bezüglich der zu ehrenden Person und deren Rechte und
Pflichten finden sich in § 1. In § 2 wurde die Reihenfolge der möglichen
Ehrungen festgelegt und in § 3 wird geregelt, wie eine Ehrung wieder entzogen
werden kann.
In der nachfolgenden Anlage wurden die
genannten Änderungen und Neueinführungen rot markiert.
1 x Hauptamt
1 x Fr. Schuler
Der
Gemeinderat stimmt den Änderungen der Richtlinien über Ehrungen in der Gemeinde
Berglen gemäß nachfolgender Anlage zu.