Betreff
Kommunales Betreuungsangebot an Schulen - Erweiterung der Betreuungszeiten
Vorlage
SV/543/2019
Aktenzeichen
215.9
Art
Sitzungvorlage

Der Kindergarten-, Jugend- und Schulbeirat wird die Erweiterung der Betreuungszeiten des kommunalen Betreuungsangebotes am 15. Oktober 2019 vorberaten. Sollte sich die Beschlussempfehlung dadurch ändern, wird zur Sitzung des Gemeinderates eine Tischvorlage nachgereicht.

 

Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es in der Nachbarschaftsschule ein freiwilliges Betreuungsangebot der Kommune außerhalb der Unterrichtszeiten. In Fortführung des Betreuungsangebotes der Kindertageseinrichtungen wurde diese kommunale Zusatzbetreuung nach und nach ausgeweitet und gewährleistet – zusammen mit der Ganztagsschule – mittlerweile einen durchgehend verlässlichen Aufenthalt von Grundschülern von 7.00 bis 17.00 Uhr zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Das kommunale Betreuungsangebot ergänzt die Unterrichtszeiten der Schulstandorte Oppelsbohm und Steinach in den Randzeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende. Es umfasst eine Frühbetreuung von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und eine Betreuung nach dem Unterricht bis 13.30 Uhr (Spätbetreuung). Am Schulstandort Oppelsbohm können die Kinder zusätzlich nach dem Nachmittagsunterricht oder nach der Teilnahme am Ganztagsangebot von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut werden (erweiterte Spätbetreuung).

 

Bei der Gemeindeverwaltung ging nun aus der Mitte der Elternschaft ein Antrag auf Erweiterung der Betreuungszeiten der Spätbetreuung bis 14.00 Uhr (bisher 13.30 Uhr) ein. In Fortführung der Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen wäre damit künftig auch eine Betreuung von 7.00 Uhr bis 14.00 möglich.

 

Im Sinne eines kontinuierlichen Angebots über den Schuleintritt hinaus wird der Antrag von der Gemeindeverwaltung unterstützt. Es wird daher vorgeschlagen, die Betreuungszeiten zum nächsten Schulhalbjahr ab 01.02.2020 entsprechend zu erweitern.

 

Die Entgelte für die Erweiterung werden hochgerechnet, die Gebühren für die bereits bestehenden Betreuungsformen bleiben gleich. Ab 01.02.2020 würde folgende Regelung gelten (Ergänzungen sind farblich markiert):

 

 

 

Betreuungsform

je gebuchter Tag

Bei Buchung von 5 Tagen

Vor dem Unterricht – Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr

Familien mit 1 Kind

5,00 €

20,00 €

Familien mit 2 Kindern

4,00 €

16,00 €

Familien mit 3 Kindern

2,00 €

8,00 €

Nach dem Unterricht – Spätbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Familien mit 1 Kind

13,00 €

50,00 €

Familien mit 2 Kindern

10,00 €

40,00 €

Familien mit 3 Kindern

5,00 €

20,00 €

Nach dem Unterricht – Spätbetreuung von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Familien mit 1 Kind

16,00 €

64,00 €

Familien mit 2 Kindern

12,00 €

48,00 €

Familien mit 3 Kindern

6,00 €

24,00 €

Nach dem Unterricht – Erweiterte Spätbetreuung von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Familien mit 1 Kind

9,00 €

36,00 €

Familien mit 2 Kindern

7,00 €

29,00 €

Familien mit 3 Kindern

4,00 €

14,00 €

 

Träger der Einrichtung ist die Gemeinde Berglen. Sie trägt die Personalkosten und die Kosten für die Räumlichkeiten, deren Einrichtung und sächliche Ausstattung wie Bastel-, Spiel- und Beschäftigungsmaterial.

 

Den Ausgaben der Gemeinde stehen als Einnahmen die monatlichen Entgelte und die Landesförderung gegenüber. Von den Eltern wird eine monatliche Gebühr erhoben, deren Höhe nach Anzahl der Kinder im Familienhaushalt gestaffelt ist.

 

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung der kommunalen Zusatzbetreuung mit einem jährlichen Zuschuss, der mittlerweile auf Stand des Schuljahres 2014 / 2015 gedeckelt wurde.

 

Mit der Ausweitung der Betreuungszeiten und der Einführung eines verlässlichen Angebotes, das unabhängig von der Anzahl der Anmeldungen durchgeführt wird, sind die Aufwendungen für das kommunale Betreuungsangebot in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Haushaltsjahr 2018 ist ein Abmangel in Höhe von rund 16.000 € entstanden, für den die Gemeinde aufkommt. Durch die Erweiterung der Betreuungszeiten erhöht sich der Betrag um rund 5.000 Euro auf rund 21.000 €. Um diesen Abmangel zu reduzieren, wird die Gemeindeverwaltung eine Anpassung der Entgelte für die kommunale Zusatzbetreuung zum Beginn des nächsten Schuljahres prüfen. Der Gemeinderat wird darüber gegebenenfalls erneut beraten.

 


1 x Hauptamt    


Der Erweiterung der Betreuungszeiten des kommunalen Betreuungsangebotes in der Nachbarschaftsschule Berglen ab 01.02.2020 wird zugestimmt.

Die Benutzungsentgelte werden entsprechend o.g. Regelung festgelegt.