Der Kindergarten-,
Jugend- und Schulbeirat wird die Erweiterung der Betreuungszeiten des
kommunalen Betreuungsangebotes am 15. Oktober 2019 vorberaten. Sollte sich die
Beschlussempfehlung dadurch ändern, wird zur Sitzung des Gemeinderates eine
Tischvorlage nachgereicht.
Bereits seit dem
Jahr 2001 gibt es in der Nachbarschaftsschule ein freiwilliges
Betreuungsangebot der Kommune außerhalb der Unterrichtszeiten. In Fortführung
des Betreuungsangebotes der Kindertageseinrichtungen wurde diese kommunale Zusatzbetreuung
nach und nach ausgeweitet und gewährleistet – zusammen mit der Ganztagsschule –
mittlerweile einen durchgehend verlässlichen Aufenthalt von Grundschülern von
7.00 bis 17.00 Uhr zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das kommunale
Betreuungsangebot ergänzt die Unterrichtszeiten der Schulstandorte Oppelsbohm
und Steinach in den Randzeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende.
Es umfasst eine Frühbetreuung von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und eine
Betreuung nach dem Unterricht bis 13.30 Uhr (Spätbetreuung). Am Schulstandort
Oppelsbohm können die Kinder zusätzlich nach dem Nachmittagsunterricht oder
nach der Teilnahme am Ganztagsangebot von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut
werden (erweiterte Spätbetreuung).
Bei der Gemeindeverwaltung
ging nun aus der Mitte der Elternschaft ein Antrag auf Erweiterung der
Betreuungszeiten der Spätbetreuung bis 14.00 Uhr (bisher 13.30 Uhr) ein. In
Fortführung der Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen wäre damit
künftig auch eine Betreuung von 7.00 Uhr bis 14.00 möglich.
Im Sinne eines
kontinuierlichen Angebots über den Schuleintritt hinaus wird der Antrag von der
Gemeindeverwaltung unterstützt. Es wird daher vorgeschlagen, die
Betreuungszeiten zum nächsten Schulhalbjahr ab 01.02.2020 entsprechend zu
erweitern.
Die Entgelte für
die Erweiterung werden hochgerechnet, die Gebühren für die bereits bestehenden
Betreuungsformen bleiben gleich. Ab 01.02.2020 würde folgende Regelung gelten
(Ergänzungen sind farblich markiert):
Betreuungsform |
je gebuchter Tag |
Bei Buchung von 5 Tagen |
Vor
dem Unterricht – Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr |
||
Familien
mit 1 Kind |
5,00 € |
20,00 € |
Familien
mit 2 Kindern |
4,00 € |
16,00 € |
Familien
mit 3 Kindern |
2,00 € |
8,00 € |
Nach
dem Unterricht – Spätbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr |
||
Familien
mit 1 Kind |
13,00 € |
50,00 € |
Familien
mit 2 Kindern |
10,00 € |
40,00 € |
Familien
mit 3 Kindern |
5,00 € |
20,00 € |
Nach
dem Unterricht – Spätbetreuung von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr |
||
Familien
mit 1 Kind |
16,00 € |
64,00 € |
Familien
mit 2 Kindern |
12,00 € |
48,00 € |
Familien
mit 3 Kindern |
6,00 € |
24,00 € |
Nach
dem Unterricht – Erweiterte Spätbetreuung von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
||
Familien
mit 1 Kind |
9,00 € |
36,00 € |
Familien
mit 2 Kindern |
7,00 € |
29,00 € |
Familien
mit 3 Kindern |
4,00 € |
14,00 € |
Träger der
Einrichtung ist die Gemeinde Berglen. Sie trägt die Personalkosten und die
Kosten für die Räumlichkeiten, deren Einrichtung und sächliche Ausstattung wie
Bastel-, Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Den Ausgaben der
Gemeinde stehen als Einnahmen die monatlichen Entgelte und die Landesförderung
gegenüber. Von den Eltern wird eine monatliche Gebühr erhoben, deren Höhe nach
Anzahl der Kinder im Familienhaushalt gestaffelt ist.
Das Land
Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung der kommunalen
Zusatzbetreuung mit einem jährlichen Zuschuss, der mittlerweile auf Stand des
Schuljahres 2014 / 2015 gedeckelt wurde.
Mit der Ausweitung
der Betreuungszeiten und der Einführung eines verlässlichen Angebotes, das
unabhängig von der Anzahl der Anmeldungen durchgeführt wird, sind die
Aufwendungen für das kommunale Betreuungsangebot in den letzten Jahren stark
gestiegen. Im Haushaltsjahr 2018 ist ein Abmangel in Höhe von rund 16.000 €
entstanden, für den die Gemeinde aufkommt. Durch die Erweiterung der
Betreuungszeiten erhöht sich der Betrag um rund 5.000 Euro auf rund 21.000 €.
Um diesen Abmangel zu reduzieren, wird die Gemeindeverwaltung eine Anpassung
der Entgelte für die kommunale Zusatzbetreuung zum Beginn des nächsten
Schuljahres prüfen. Der Gemeinderat wird darüber gegebenenfalls erneut beraten.
1 x Hauptamt
Der
Erweiterung der Betreuungszeiten des kommunalen Betreuungsangebotes in der
Nachbarschaftsschule Berglen ab 01.02.2020 wird zugestimmt.
Die
Benutzungsentgelte werden entsprechend o.g. Regelung festgelegt.