Betreff
Fortschreibung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine und Organisationen
Vorlage
SV/326/2017
Aktenzeichen
021.55
Art
Sitzungvorlage

Die eingetragenen gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Berglen erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, der Integration sowie im kulturellen und sozialen Leben. Geleistet wird dies ganz wesentlich durch ehrenamtliches Engagement. Diese gesellschaftliche Bedeutung der Vereinsarbeit rechtfertigt auch eine öffentliche Förderung, die als freiwillige Leistung gemäß den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien erfolgt.

 

Die vorgeschlagene Fortschreibung der Richtlinien beinhaltet neben geringen redaktionellen Änderungen eine Erhöhung der Förderung je aktivem Jugendlichen sowie einen Zuschuss für die kirchliche Jugendarbeit. Die Anpassung erfolgt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung bzw. als Inflationsausgleich seit der letzten Änderung der Richtlinien im Jahr 2009. Aufgrund der prognostizierten allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ist zudem zumindest teilweise in den nächsten Jahren mit einem Rückgang der Kinder und Jugendlichen zu rechnen. Die Vereine müssen zudem verstärkte Aufwendungen betreiben, um sinkenden Mitgliederzahlen infolge des Ganztagsbetriebs in Kindertagesstätten und Schulen zu begegnen.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung würde sich wie folgt auswirken:

 

 


1 x Ordnungsamt

1 x Kämmerei 


1.            Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Änderung der Vereinsförderrichtlinien zu.

2.            Die Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.

3.            Die bisherigen Vereinsförderrichtlinien werden aufgehoben.