Die eingetragenen gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Berglen erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, der Integration sowie im kulturellen und sozialen Leben. Geleistet wird dies ganz wesentlich durch ehrenamtliches Engagement. Diese gesellschaftliche Bedeutung der Vereinsarbeit rechtfertigt auch eine öffentliche Förderung, die als freiwillige Leistung gemäß den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien erfolgt.
Die vorgeschlagene Fortschreibung
der Richtlinien beinhaltet neben geringen redaktionellen Änderungen eine Erhöhung
der Förderung je aktivem Jugendlichen sowie einen Zuschuss für die kirchliche
Jugendarbeit. Die Anpassung erfolgt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung
bzw. als Inflationsausgleich seit der letzten Änderung der Richtlinien im Jahr
2009. Aufgrund der prognostizierten allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ist
zudem zumindest teilweise in den nächsten Jahren mit einem Rückgang der Kinder
und Jugendlichen zu rechnen. Die Vereine müssen zudem verstärkte Aufwendungen
betreiben, um sinkenden Mitgliederzahlen infolge des Ganztagsbetriebs in
Kindertagesstätten und Schulen zu begegnen.
Die
vorgeschlagene Erhöhung würde sich wie folgt auswirken:
1 x
Ordnungsamt
1 x Kämmerei
1. Der
Gemeinderat stimmt der beigefügten Änderung der Vereinsförderrichtlinien zu.
2. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in
Kraft.
3. Die bisherigen Vereinsförderrichtlinien werden aufgehoben.