Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Vorlage
SV/327/2017
Aktenzeichen
484.6
Art
Sitzungvorlage

 

In der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2016 wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften überarbeitet.

 

In der letzten Sitzung am 20.06.2017 hat der Gemeinderat die Anmietung eines weiteren Gebäudes zur Unterbringung von Obdachlosen bzw. Flüchtlingen beschlossen. Nachdem die verbrauchsabhängigen Benutzungsgebühren einer starken Schwankung unterliegen, wurden diese aufgrund der Verbrauchszahlen des Jahres 2016 nochmals überarbeitet. Auf die beigefügte Kalkulation wird verwiesen. Zur Vereinfachung wird vorgeschlagen, die Verbrauchsgebühren analog der Heizvarianten durch Festlegung eines Durchschnittssatzes festzusetzen.

 

Die angefügte Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 12 und 38 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Nach § 9 KAG können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (Kostenobergrenze). Aus Gründen des Datenschutzes wurde auf eine Bezeichnung der angemieteten Wohnungen verzichtet.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:

 

Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat:

 

 

Linden-str. 36

Beet-hoven-str. 9

Miet-wohnung 1

Miet-wohnung 2

Miet-wohnung 3

Miet-wohnung 4

Miet-wohnung 5

Benutzungs-gebühr /

qm   / Monat

4,02 €

8,85 €

10,13 €

8,47 €

7,83 €

8,51 €

 

7,17 €

 

 

Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat:

 

 

Holz-/ Kohleheizung

Elektroheizung

Ölzentralheizung

Betriebskosten/ Person / Monat

115,00 €

58,00 €

91,00 €

 

 

 

 

 

 


1 x Ordnungsamt

1 x Kämmerei 


Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Berglen wird entsprechend nachfolgendem Text beschlossen (s. Anlage).