Betreff
Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2020 und Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2020
Vorlage
SV/559/2019
Art
Sitzungvorlage

 

Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Maximilian Friedrich läuft am 12. September 2020 ab. Aus diesem Grund wird eine Neuwahl des Bürgermeisters notwendig. Bürgermeister Maximilian Friedrich hat bereits angekündigt, für die nächste Amtsperiode wieder zu kandidieren.

 

Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung, des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung muss der Gemeinderat über folgende Punkte beschließen:

 

1.         Beschlussfassung über die Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl


Nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung muss die Bürgermeisterwahl zwischen dem 13. Juni 2020 und dem 12. August 2020 stattfinden.


è Die Verwaltung schlägt den 21. Juni 2020 als Wahltermin vor.

Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt (§ 45 Abs. 2 GemO).


Bei der Festlegung des Wahltermins auf den 21. Juni 2020 müsste die Wahl dann frühestens am 5. Juli 2020 und spätestens am 19. Juli 2020 stattfinden.

è Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Termin einer etwaigen Neuwahl auf Sonntag, 5. Juli 2020, festzulegen.

 

 

2.         Beschlussfassung über die Stellenausschreibung


Gemäß § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben (21. April 2020). Die Ausschreibung soll in der Kalenderwoche 15 (9. April 2020) im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgen.

 

Hinsichtlich des Wortlautes wird folgender Text vorgeschlagen:

 

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Gemeinde Berglen       

Rems-Murr-Kreis

 

 

 

Die Stelle des hauptamtlichen

 

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Berglen, ca. 6.400 Einwohner, ist infolge Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Wahl findet am Sonntag, dem 21. Juni 2020, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 5. Juli 2020, statt.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen  in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen / Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

 

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger und spätestens am Montag, 25. Mai 2020, 18.00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt, Beethovenstraße 14 – 20, 73663 Berglen, eingereicht werden.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder bis spätestens zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

 

·            eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin / des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck

·            eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin / des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt


Unionsbürgerinnen / Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen / Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

 

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, dem 22. Juni 2020 und endet am Mittwoch, 24. Juni 2020, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

 

Ort und Zeit einer persönlichen öffentlichen Vorstellung werden den  Bewerberinnen/Bewerber rechtzeitig mitgeteilt.

 

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

3.         Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen und des Endes der Frist für Einreichung weiterer Bewerbungen und für die Zurücknahme von Bewerbungen im Falle einer Neuwahl


Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, festgesetzt werden. Spätestens jedoch so rechtzeitig, dass die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen noch möglich ist, d.h. auf den dritten Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr.

 

Ausgehend vom 21. Juni 2020 als Wahltag darf die Einreichungsfrist demnach frühestens am Montag, den 25. Mai 2020 und spätestens am Freitag, den 5. Juni 2020 enden.


è Die Verwaltung schlägt vor, dass Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl am Montag, 25. Mai 2020, festzusetzen.


Der Gemeindewahlausschuss kann dann am Dienstag, 26. Mai 2020, 09.00 Uhr über die Zulassung der Bewerber entscheiden.


Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl; ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl und spätestens auf den neunten Tag vor dem Tag der Neuwahl, 18.00 Uhr, festgesetzt werden. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden.


Beim 21. Juni 2020 als Wahltag und dem 5. Juli 2020 als Zeitpunkt der Neuwahl beginnt die Frist damit am Montag, 22. Juni 2020. Sie muss spätestens am Freitag, 26. Juni 2020, enden.


Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist auf Mittwoch, 24. Juni 2020, 18.00 Uhr, festzusetzen.


Der Gemeindewahlausschuss muss dann noch am Mittwoch, 1. Juli 2020, 18.30 Uhr über die Zulassung der Bewerbungen befinden.



4.         Bildung des Gemeindewahlausschusses

Dem Gemeindewahlausschuss obliegen die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.


Ist der Bürgermeister Wahlbewerber für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten.


Die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses sollte, wenn möglich, im Wege der Einigung erfolgen.


è Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Zahl der Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer auf je drei festzulegen. Jede Fraktion sollte jeweils einen Vertreter sowie einen Stellvertreter in der Gemeinderatssitzung benennen.


Außerdem wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den zweiten stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Armin Haller, als Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu bestimmen. Für das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden soll Frau Corinna Sigloch berufen werden.

 

 


1 x Hauptamt 


Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 21. Juni 2020 statt. Der Termin für eine etwaige Neuwahl wird auf Sonntag, 5. Juli 2020, festgelegt.


In der Kalenderwoche 15 / 2020 (9. April 2020) erfolgt die Ausschreibung der Wahl im Staatsanzeiger Baden-Württemberg. Es wird der von der Verwaltung vorgeschlagene Wortlaut veröffentlicht.


Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl wird auf den 25. Mai 2020 festgesetzt.


Das Ende der Einreichungsfrist für eine etwaige Neuwahl wird auf 24. Juni 2020 festgesetzt.

 

Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt gebildet:

                                               

Vorsitzender:                                                    Herr Armin Haller

Stellvertretende Vorsitzende:   Frau Corinna Sigloch

 

Beisitzer/in:                                                     Es werden von den Fraktionen drei Beisitzer sowie Stellvertreter/innen benannt