Der Eigentümer der Grundstücke Flst. 83, 84/1, 85, 89, 90/1 und 91, Lämmlestraße 8 in Lehnenberg, beantragt die Einziehung einer Teilfläche des Feldwegs Flst. 116 auf Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg. Die durch dieses Teilstück des Feldwegs erschlossenen Grundstücke sind alle im Besitz des Antragstellers. Da der Eigentümer sämtliche Flächen zusammenfassen möchte, hat er bei der Gemeindeverwaltung die Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Weges beantragt.
Nachdem die landwirtschaftlichen Grundstücke westlich der o.g. Grundstücke über den Feldweg Flst. 154 (Verlängerung Lindgrenweg) angefahren werden können bestehen aus Verwaltungssicht keine Bedenken gegen die Einziehung und Endwidmung der Teilwegflächen.
1 x Bauamt
1 x Kämmerei
1 x Ordnungsamt
1. Die im beiliegenden Lageplan rot
markierte Teilfläche des öffentlichen Weges Flst. 116 auf Gemarkung
Reichenbach, Flur Lehnenberg, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie
sollen deshalb gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass
Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.