Betreff
Wahl eines Vertreters des Gemeinderates für den Vorstand des Partnerschaftsvereins Berglen-Gaschurn-Partenen
Vorlage
SV/569/2020
Aktenzeichen
020.6:GASCHURN
Art
Sitzungvorlage

 

In seiner Sitzung am 24. September 2019 hat der Gemeinderat der Gründung des Partnerschaftsvereins Berglen-Gaschurn-Partenen und den entsprechenden Vereinsstatuten zugestimmt. Die offizielle Gründung des Vereins wurde im Rahmen der Einweihung des Gaschurner Kreisels in Rettersburg am 26. Oktober 2019 durch Bürgermeister Maximilian Friedrich sowie Bürgermeister Martin Netzer aus Gaschurn in die Wege geleitet.

 

Der Verein hat seinen Sitz in Gaschurn und wurde am 18. Dezember 2019 im Vereinsregister der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingetragen und an diesem Tag somit offiziell gegründet.

 

In den Vereinsstatuten ist geregelt, dass ein Mitglied des Vereinsvorstandes dem Gemeinderat der jeweiligen Partnergemeinde angehören muss. Der Vorstand wird von der Generalversammlung des Vereins gewählt. Hierfür muss von der Gemeinde Berglen ein Mitglied des Gemeinderates vorgeschlagen werden.

 

Die Bürgermeister der Partnergemeinden gehören kraft Amtes dem Vorstand an. Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt drei Jahre. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins.

 

In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

 

(1)  Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;

(2)    Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;

(3)    Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c der Statuten;

(4)    Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;

(5)    Verwaltung des Vereinsvermögens;

(6)    Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern;

(7)    Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.

 

 

In der Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020 soll ein Mitglied des Gemeinderates für die Vertretung in den Vorstand des Partnerschaftsvereins gewählt werden. Der Sitz steht unter Anwendung des aktuellen Kommunalwahlrechts (des sogenannten Sainte-Laguë-Verfahrens) der personell stärksten Fraktion, der „BWV“, zu.

 

è Die Vorlage für diesen Tagesordnungspunkt wird durch eine Tischvorlage aktualisiert.

 

 

 

 


1 x Hauptamt


Der Gemeinderat wählt eine/n Vertreter/in für den Vorstand der Partnerschaftsvereins Berglen-Gaschurn-Partenen.