In seiner Sitzung am 24. September 2019 hat der Gemeinderat der Gründung
des Partnerschaftsvereins Berglen-Gaschurn-Partenen und den entsprechenden
Vereinsstatuten zugestimmt. Die offizielle Gründung des Vereins wurde im Rahmen
der Einweihung des Gaschurner Kreisels in Rettersburg am 26. Oktober 2019 durch
Bürgermeister Maximilian Friedrich sowie Bürgermeister Martin Netzer aus
Gaschurn in die Wege geleitet.
Der Verein hat seinen Sitz in Gaschurn und wurde am 18. Dezember 2019 im
Vereinsregister der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingetragen und an diesem
Tag somit offiziell gegründet.
In den Vereinsstatuten ist geregelt, dass ein Mitglied des
Vereinsvorstandes dem Gemeinderat der jeweiligen Partnergemeinde angehören
muss. Der Vorstand wird von der Generalversammlung des Vereins gewählt. Hierfür
muss von der Gemeinde Berglen ein Mitglied des Gemeinderates vorgeschlagen
werden.
Die Bürgermeister der Partnergemeinden gehören kraft Amtes dem Vorstand
an. Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt drei Jahre. Dem Vorstand obliegt
die Leitung des Vereins.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen des
Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der
Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als
Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des
Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3) Vorbereitung und Einberufung der
Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c der
Statuten;
(4) Information der Vereinsmitglieder über die
Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5) Verwaltung des Vereinsvermögens;
(6) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und
außerordentlichen Vereinsmitgliedern;
(7) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des
Vereins.
In der Gemeinderatssitzung am 28. Januar
2020 soll ein Mitglied des Gemeinderates für die Vertretung in den Vorstand des
Partnerschaftsvereins gewählt werden. Der Sitz steht unter Anwendung des
aktuellen Kommunalwahlrechts (des sogenannten Sainte-Laguë-Verfahrens) der
personell stärksten Fraktion, der „BWV“, zu.
è Die Vorlage für diesen Tagesordnungspunkt wird durch eine Tischvorlage aktualisiert.
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat wählt eine/n
Vertreter/in für den Vorstand der Partnerschaftsvereins
Berglen-Gaschurn-Partenen.