Ende August 2019 wurde die Vorstandschaft der Eintracht Rettersburg darüber informiert, dass die Heizungsanlage des Vereinsheimes defekt ist. Es hat sich herausgestellt, dass eine Reparatur des 30 Jahre alten Gerätes nicht mehr möglich war. Es war erforderlich, die vorhandene Gastherme zu ersetzen.
Der Verein beantragt daher einen Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines Gas-Brennwertgerätes für das Vereinsheim in der Linsenhofstr. 27 in Rettersburg. Auf den beigefügten schriftlichen Antrag wird verwiesen.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. April 2008
wurden die Vereinsförderrichtlinien aufgehoben und man kam u.a. überein, im
Einzelfall eine Projektförderung zu gewähren.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Maßnahme
einen Zuschuss von 50 % der Kosten zu bewilligen.
Ordnungsamt 1 x
Der Gemeinderat bewilligt der Eintracht Rettersburg e.V. für die Erneuerung der Heizungsanlage des Vereinsheimes einen verlorenen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten.