Das
in 2015 erstmals angebotene Förderprogramm „Baumschnitt Streuobst“ des Landes
Baden-Württemberg für den Obstbaumschnitt in Streuobstwiesen wird in diesem
Jahr für zunächst fünf weitere Jahre bis 2025 verlängert.
Damit
der Aufwand bei der Antragsstellung, Auszahlung und Kontrolle dieser Förderung
in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen.
Interessierte Kommunen, Vereine, Aufpreisinitiativen, Mostereien/Brennereien
sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen können bis zum 15.07.2020
für den Förderzeitraum 2020-2025 einen Sammelantrag auf Förderung beim
Regierungspräsidium Stuttgart stellen.
Gefördert
wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen mit
einer Mindeststammhöhe von 1,40 m ab dem dritten Standjahr auf Streuobstwiesen
im Außenbereich, d.h. außerhalb des Siedlungsbereiches oder dem Geltungsbereich
von Bebauungsplänen. Pro Baum sind in den fünf Jahren zwei Schnitte
durchzuführen, die mit jeweils 15 Euro gefördert werden. Die Auszahlung der
Förderung wird von den Teilnehmer/innen jährlich für die durchgeführten
Schnittmaßnahmen beantragt.
Folgende
Kriterien für einen fachgerechten Baumschnitt sind zu beachten:
Der
fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der
Streuobstbäume erhöhen. Bei allen Schnittmaßnahmen ist zu beachten:
§ keine großflächigen Schnittstellen
(größer 10 cm), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite,
§ keine unsaubere Schnittführung mit
Rindenrissen oder Stummeln,
§ sichere Statik des Baumes,
§ erkennbarer Kronenaufbau,
§ ausreichend Fruchtholz im Baum belassen
– kein kahles Gerüst,
§ kein Frühjahrs- oder Sommerschnitt bei erkennbarer
Brutaktivität von Vögeln.
Für
den ersten Förderzeitraum 2015-2020 des Programms wurden durch die Gemeinde
Berglen in 2015 vier Sammelanträge gestellt, die den Schnitt von insgesamt rund
6.000 Streuobstbäumen beinhalteten.
Im Interesse des Erhalts
unserer Kulturlandschaft ist es sicher sinnvoll, auch an der Weiterführung
dieser interkommunalen Konzeption mitzuwirken und den privaten
Grundstücksbesitzern den Zugang zu den Fördermitteln, der mit einem hohen
administrativen Aufwand verbunden ist, zu erleichtern.
1 x Kämmerei
1 x Ordnungsamt
1.
Die
Gemeinde Berglen unterstützt die administrative Abwicklung der Sammelanträge
für die Förderung des „Baumschnitts Streuobst“ des Landes Baden-Württemberg.
2.
Das
Streuobstkonzept wird von der Gemeinde Berglen darüber hinaus mit einem
freiwilligen kommunalen Betrag in Höhe von 5,-- € / Baumschnitt bezuschusst.