Betreff
Förderung Baumschnitt des Landes Baden-Württemberg 2020 bis 2025
Vorlage
SV/587/2020
Aktenzeichen
780.32
Art
Sitzungvorlage

Das in 2015 erstmals angebotene Förderprogramm „Baumschnitt Streuobst“ des Landes Baden-Württemberg für den Obstbaumschnitt in Streuobstwiesen wird in diesem Jahr für zunächst fünf weitere Jahre bis 2025 verlängert.

Damit der Aufwand bei der Antragsstellung, Auszahlung und Kontrolle dieser Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen. Interessierte Kommunen, Vereine, Aufpreisinitiativen, Mostereien/Brennereien sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen können bis zum 15.07.2020 für den Förderzeitraum 2020-2025 einen Sammelantrag auf Förderung beim Regierungspräsidium Stuttgart stellen.

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 m ab dem dritten Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich, d.h. außerhalb des Siedlungsbereiches oder dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Pro Baum sind in den fünf Jahren zwei Schnitte durchzuführen, die mit jeweils 15 Euro gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung wird von den Teilnehmer/innen jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen beantragt.

Folgende Kriterien für einen fachgerechten Baumschnitt sind zu beachten:

Der fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der Streuobstbäume erhöhen. Bei allen Schnittmaßnahmen ist zu beachten:

§  keine großflächigen Schnittstellen (größer 10 cm), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite,

§  keine unsaubere Schnittführung mit Rindenrissen oder Stummeln,

§  sichere Statik des Baumes,

§  erkennbarer Kronenaufbau,

§  ausreichend Fruchtholz im Baum belassen – kein kahles Gerüst,

§  kein Frühjahrs- oder Sommerschnitt bei erkennbarer Brutaktivität von Vögeln.

 

Für den ersten Förderzeitraum 2015-2020 des Programms wurden durch die Gemeinde Berglen in 2015 vier Sammelanträge gestellt, die den Schnitt von insgesamt rund 6.000 Streuobstbäumen beinhalteten.

 

Im Interesse des Erhalts unserer Kulturlandschaft ist es sicher sinnvoll, auch an der Weiterführung dieser interkommunalen Konzeption mitzuwirken und den privaten Grundstücksbesitzern den Zugang zu den Fördermitteln, der mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden ist, zu erleichtern.

 


1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt    


1.       Die Gemeinde Berglen unterstützt die administrative Abwicklung der Sammelanträge für die Förderung des „Baumschnitts Streuobst“ des Landes Baden-Württemberg.

 

2.       Das Streuobstkonzept wird von der Gemeinde Berglen darüber hinaus mit einem freiwilligen kommunalen Betrag in Höhe von 5,-- € / Baumschnitt bezuschusst.