Gemäß § 47 Abs. 2. Satz 2 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann die Gemeinde Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen
zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den
Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Diese
Versammlung darf erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerberinnen
und Bewerber erfolgen.
Die Frist zur Einrichtung der Bewerbungen
für die Bürgermeisterwahl läuft noch bis 25. Mai 2020, 18.00 Uhr. Am 26. Mai
2020, 09.00 Uhr, wird der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der
Bewerbungen entscheiden.
Ob eine entsprechende Bewerbervorstellung
stattfinden wird, soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020
entscheiden. Eine entsprechende Tischvorlage wird nach Ablauf der
Bewerbungsfrist erstellt.
1 x Hauptamt
Entscheidung, ob eine öffentliche
Bewerbervorstellung im Rahmen der Bürgermeisterwahl 2020 stattfinden wird und
ggf. Festlegung der Kriterien.