Betreff
Entscheidung, ob eine öffentliche Bewerbervorstellung im Rahmen der Bürgermeisterwahl 2020 stattfinden wird und ggf. Festlegung der Kriterien
Vorlage
SV/589/2020
Aktenzeichen
062.35
Art
Sitzungvorlage

Gemäß § 47 Abs. 2. Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann die Gemeinde Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Diese Versammlung darf erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen.

 

Die Frist zur Einrichtung der Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl läuft noch bis 25. Mai 2020, 18.00 Uhr. Am 26. Mai 2020, 09.00 Uhr, wird der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen entscheiden.

 

Ob eine entsprechende Bewerbervorstellung stattfinden wird, soll der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020 entscheiden. Eine entsprechende Tischvorlage wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist erstellt.

 


1 x Hauptamt    


Entscheidung, ob eine öffentliche Bewerbervorstellung im Rahmen der Bürgermeisterwahl 2020 stattfinden wird und ggf. Festlegung der Kriterien.