Der Rückgang unserer Artenvielfalt auf Wiesen und Wegrändern ist nicht nur in den Städten deutlich zu erkennen, sondern auch in ländlichen Regionen und Dörfern. Deshalb beteiligt sich die Gemeinde Berglen bereits seit längerer Zeit am Projekt „Blühender Naturpark“ des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald. Mehrere Grundstücke im Gemeindegebiet mit rund 5.500 m² Fläche wurden bereits mit heimischen Wildblumen angelegt.
Auch Imkereien leisten einen wertvollen
Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt sowie zur Sicherung der
Nahrungsmittelversorgung.
„Wenn
die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre
zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine
Tiere mehr, kein Mensch mehr."
So lautet ein Zitat, das Albert Einstein
zugeschrieben wird. Auch wenn weder ein Nachweis zum Zitat, noch ein genauer
wissenschaftlicher Beleg vorliegen, soll die Aussage das akute Problem doch
verdeutlichen. Die Biene ist eine wichtige Grundlage für Leben und Umwelt.
In Deutschland hält jede Imkerin und jeder Imker durchschnittlich 6,7 Bienenvölker. Weniger als ein Prozent betreiben die Imkerei erwerbsmäßig.
In Berglen gibt es rund 15 Hobbyimkerinnen
und Hobbyimker, die der Gemeindeverwaltung bekannt sind. Da es jedoch kein
zentrales Register gibt, könnte die Zahl auch noch höher sein. Die jeweiligen
Imkerinnen / Imker halten zwischen drei und maximal 20 Bienenvölker. Trotz
eines Verkaufs des Honigprodukts ergibt sich aus dieser Honigproduktion i.d.R.
kein Gewinn.
Die Gemeinde möchte die Arbeit der
Imkerinnen und Imker sowie ihren Beitrag zur Artenvielfalt wertschätzen und die
Bürgerinnen und Bürger hierfür sensibilisieren. Eine Förderung der Imkereien
soll ein weiterer Schritt beim Schutz unserer Artenvielfalt und dem Erhalt der
Umwelt sein.
In mehreren Gesprächen mit den Imkerinnen
und Imkern hat die Gemeindeverwaltung daher das Projekt „Bergles-Honig“ in die Wege geleitet. Die Gemeinde wird in diesem
Zuge eine gewisse Anzahl an Honiggläsern von allen Interessierten abnehmen und
zu verschiedenen Anlässen, wie z.B. Alters- oder Ehejubiläen, verschenken.
Dadurch soll zudem auch die Bevölkerung auf die örtlichen Produkte aufmerksam
gemacht werden.
Als weiteren Schritt schlägt die
Gemeindeverwaltung vor, als Anerkennung für ihren Dienst an der Allgemeinheit
den Imkerinnen und Imkern eine finanzielle Förderung bereitzustellen:
- Förderberechtigt
sind Personen, die mindestens ein Bienenvolk dauerhaft im Gemeindegebiet
aufgestellt haben.
- Pro
Bienenvolk kann ein jährlicher Zuschuss von 10,00 Euro gezahlt werden, maximal
200,00 Euro pro Antragsteller.
- Bienenzüchterinnen
bzw. Bienenzüchter müssen ihr Einverständnis zum Betreten des Grundstückes zu
Kontrollzwecken erteilen.
1 x Hauptamt
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Richtlinie (s. Anlage).