Betreff
Sanierung der Infrastruktur in Bretzenacker - aktueller Planungsstand
Vorlage
SV/594/2020
Aktenzeichen
656.2
Art
Sitzungvorlage

Die Gemeinde plant die Sanierung der Infrastruktur in Bretzenacker in den kommenden Jahren. Unter anderem sollen die Wasser- und Abwasserleitungen erneuert werden, Leerrohre für einen zukünftigen Glasfaserausbau verlegt werden und anschließend der Straßenbelag wieder hergestellt werden.

 

Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung durch das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt sind weitestgehend abgeschlossen. Das Gesamtprojekt soll im Rahmen von drei Bauabschnitten durchgeführt werden.

 

Im Herbst dieses Jahres ist eine Bürgerbeteiligung zum ersten Bauabschnitt geplant, dessen Umsetzung in 2021 angedacht ist. Bis dahin wird geprüft, ob aufgrund der Sanierung Erschließungsbeiträge fällig werden.

Im Rahmen des Ausbaus der Schneidersbergstraße in Birkenweißbuch wurden gute Erfahrungen damit gemacht, dass der endgültige Baubeschluss des Gemeinderats erst nach der Bürgerbeteiligung gefasst wird, da so die Anregungen aus der Bürgerschaft in die vom Gemeinderat zu beschließende Ausführungsplanung miteinfließen können. Bei diesem Projekt würde die Verwaltung gerne analog verfahren, sofern der Gemeinderat keine Einwände hat.

 

Das Projekt sollte auch deshalb weiter vorangetrieben werden, da der Landkreis voraussichtlich Mittel für die Sanierung der Kreisstraße 1870 im kommenden Jahr bereitstellen wird und damit die Deckensanierung umsetzen kann. Hierfür ist es erforderlich, dass der erste Bauabschnitt der Gemeinde ausgeführt wurde, da in der Kreisstraße sowohl Wasser-, als auch Abwasserleitungen für die Versorgung Bretzenackers liegen.

 

Des Weiteren befindet sich in der Ortsmitte am Einmündungsbereich der Finkenstraße eine Bushaltestelle, allerdings nur als Provisorium. Im Rahmen des ersten Bauabschnitts soll diese endgültig realisiert werden.

 

Zudem möchte die Verwaltung nach dem Abschluss der Maßnahmen unverzüglich die Dorfplatzgestaltung angehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.03.2017 die Verwirklichung der Alternativplanung der Blank Landschaftsarchitekten vom 15.02.2017 beschlossen (siehe Niederschrift zur Gemeinderatssitzung). Ferner wurde die Verwaltung zur Ausführungs- und Genehmigungsplanung ermächtigt. Um sicherzustellen, dass mit der Maßnahme nahtlos begonnen werden kann, sollte das Baugesuch für den neuen Glockenturm und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden.

 

Für alle beabsichtigten Maßnahmen sind entsprechende Planungsmittel im Haushalt 2020 enthalten.

 

Für die weitergehenden Planungen ist der Abschluss von entsprechenden Architekten-/ Ingenieurverträgen mit dem Büro Riker+Rebmann aus Murrhardt sowie mit den Blank Landschaftsarchitekten aus Stuttgart erforderlich. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, die folgenden Beschlüsse zu fassen.

 


1 x Bauamt


1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem aktuellen Planungsstand und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

2.         Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt einen Ingenieurvertrag für die Gesamtmaßnahme bis einschließlich Leistungsphase 9 abzuschließen, da für die Planung des ersten Bauabschnitts auch die anderen beiden Bauabschnitte berücksichtigt werden müssen.

3.         Der Vorsitzende wird ferner ermächtigt, mit den Blank Landschaftsarchitekten aus Stuttgart einen Architektenvertrag bis einschließlich Leistungsphase 9 zu schließen und die Erstellung eines Baugesuchs zu beauftragen.