Betreff
Aufwertung des Außengeländes der Grundschule Steinach in zwei Abschnitten
Vorlage
SV/595/2020
Aktenzeichen
205.11
Art
Sitzungvorlage

Das Außengelände der Grundschule in Steinach bietet für die Schülerinnen und Schüler derzeit nur eine geringe Aufenthaltsqualität. Aus der Mitte der Bürgerschaft sowie aus dem Kreis der Lehrerinnen und Lehrer werden vor diesem Hintergrund immer wieder Wünsche nach einer Aufwertung der Fläche gegenüber der Verwaltung geäußert. Eine Umsetzung wurde bislang aufgrund der geringen Größe des Schulhofs einerseits und den bestehenden nachfolgend beschriebenen nicht optimalen Rahmenbedingungen andererseits nicht angegangen. Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

 

Die Außenfläche ist größtenteils gepflastert. Ein Teilbereich vor den Treppenaufgängen zur Halle wurde mit Asphalt befestigt. Zur Buchenstraße ist das Gelände mit einer Hainbuchenhecke umgrenzt, die jedoch nicht durchgängig ist. Darüber hinaus wurde der Vorplatz mit vier Bäumen bepflanzt. Der Höhenunterschied zwischen Schul- und Halleneingang und dem angrenzenden Pausenhof wird über drei Treppenanlagen sowie eine Rampe, welche zur Erlenstraße hin ausläuft, überwunden. Um den vorhandenen Geländeabsatz zum Schulhof abzufangen, sind Flussbausteine mit Versatz verbaut worden. Auf dem gesamten Pausenhof sind keine Spielgeräte vorhanden. Es wurden lediglich Aufmalungen auf dem Asphalt vorgenommen (Hüpfspiele). Der Zugang zur Bushaltestelle, die sich im nördlichen Grundstücksteil befindet, erfolgt aufgrund des fehlenden Gehwegs entlang der Buchenstraße über das Schulgelände.

 

Gemäß der baurechtlichen Genehmigung aus dem Jahre 1990 darf die Turnhalle auch als Versammlungsstätte genutzt werden. Bei einer Veränderung des Außengeländes und der Aufstellung von Spielgeräten muss deshalb darauf geachtet werden, dass sowohl die Fluchtwege aus dem Schulgebäude und der Halle, als auch die Rettungswege für die Einsatzkräfte nicht behindert oder versperrt werden. Die Baugenehmigung sieht zudem sieben Stellplätze auf dem Schulhof vor. Ferner befindet sich ein unterirdischer Heizöllagertank auf dem Gelände, in dessen Wirkbereich keine Fundamentierungen möglich sind. Diese Vorgaben bzw. Anlagen erschweren die gewünschte Umgestaltung des kleinen Außengeländes.

 

Im Rahmen eines weiteren Ortstermins am 11.02.2020, an dem als Vertreterin der Schule Frau Kerstin Schädel und Gemeinderätin Dr. Susanne Reichart in ihrer Funktion als Elternbeiratsvorsitzende teilgenommen haben, wurden die oben beschriebenen schwierigen Umstände näher erläutert. In diesem Zusammenhang sind aber auch folgende, kurzfristig mög­liche, kleinere Veränderungen von der Verwaltung aufgezeigt worden:

 

-        Aufstellung eines kleineren Spielgeräts unter Beachtung des vorgegebenen Fallschutzes

-        Anbringen von Sitzflächen aus Holz auf der untersten Reihe der Flussbausteinmauer

-        Beseitigung des Steinfeldes entlang des Schulgebäudes im westlichen Bereich des Schulhofs, Einbringung von Substrat mit Kokosmattenabdeckung und anschließende Bepflanzung

-        Neuanstrich der Leuchtmasten

 

Ferner wurden die nachstehend aufgeführten Umgestaltungsmöglichkeiten erläutert, die allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können, wenn eine abschließende Entscheidung bezüglich des barrierefreien Umbaus der bestehenden Bushaltestelle getroffen oder die Verlagerung an einen anderen Standort durch den Gemeinderat beschlossen wurde:

 

-        Aufstellen eines weiteren Spielgeräts bei Wegfall der Bushaltestelle mit entsprechendem Fallschutz

-        Einfriedigung des gesamten Pausenhofs mit einem Doppelstabzaun und Toranlage zur Buchen- und Erlenstraße sowie Eingrünung mit einer neuen Hainbuchenhecke

-        Schaffung von weiteren Sitzmöglichkeiten.

 

Alle kurzfristig geplanten Maßnahmen sollen mit Ausnahme der Malerarbeiten vom Gemeindebauhof, ggf. in Abstimmung mit der Schule, durchgeführt werden.

 


1 x Bauamt 


1.                   Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Zustand des Schulaußengeländes und den beschriebenen Rahmenbedingungen in Steinach.

 

2.                   Der abschnittsweisen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung des Pausenhofs wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Abwicklung beauftragt.