Betreff
Erlass der Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Verlässliche Grundschule für April und teilweise für Mai
Vorlage
SV/596/2020
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

Seit dem 17. März 2020 sind aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) alle Kindertageseinrichtungen und schulischen Betreuungseinrichtungen in Berglen geschlossen.

 

Für die Schülerinnen und Schüler an Grundschulen sowie Kinder in den Kindertageseinrichtungen wurde eine Notbetreuung eingerichtet und seit 27. April 2020 erweitert. Das Angebot erstreckt sich jeweils auf die bisherigen Betreuungszeiten oder einen geringeren Betreuungsbedarf.

 

Die Landesregierung hat in dem Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul-und Kitabetriebs ab 18. Mai im Bereich der Kindertageseinrichtungen die schrittweise Ausweitung in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs vorgesehen. Außerdem ist für die Grundschulen der schrittweise Einstieg in den Präsenzunterricht geplant. Ab wann wieder ein Regelbetrieb stattfinden kann, ist derzeit nicht absehbar.

 

Der Gemeinderat hat sich bereits einstimmig per Umlaufverfahren dafür ausgesprochen, im April auf den Einzug der Monatsbeiträge für die Kindergartengebühren, die Entgelte für die Verlässliche Grundschule und die Gebühren für die Bläserklasse der Nachbarschaftsschule ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu verzichten.

 

Auch für den Monat Mai wurde die Erhebung der regulären Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und die Verlässliche Grundschule ausgesetzt. Lediglich für die erweiterte Notbetreuung wurden entsprechend den regulären Betreuungsangeboten einer Einrichtung Kindergartengebühren bzw. Entgelte für die Verlässliche Grundschule fällig und – ggf. anteilig – berechnet. Die Gebühren für die Bläserklasse wurden wieder in gewohnter Form eingezogen, da die Schülerinnen und Schüler die 15-minütige Unterrichtseinheit via Skype/ Zoom, etc. erhalten.

 

Der Gemeinderat hat darüber hinaus ebenfalls per Umlaufbeschluss zugestimmt, dass auch der Waldkindergarten Berglen e.V. analog zur Regelung der Gemeinde auf den Einzug der Betreuungsgebühren im April und Mai verzichten kann. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.

 

Im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Landes wurden für den Monat April die Gebühren bereits an die Gemeinden erstattet. Die Gemeinde Berglen erhielt aus diesem Sondertopf 36.035 Euro, die insbesondere für die Deckung der Gebührenausfälle für Kindertageseinrichtungen (29.069,00 €), Kernzeit (2.718,00 €) und Bläserklasse (570,00 €) sowie die Erstattung der ausgefallenen Betreuungsgebühren des Waldkindergartens (ca. 3.500,00 €) verwendet wurden. Für den Monat Mai liegt noch keine vollständige Finanzierungszusage des Landes vor. Eine Abschlagszahlung wurde aber bereits zugesagt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Betreuungsgebühren für die Monate April und Mai endgültig zu erlassen, sofern diese im Rahmen der Soforthilfe des Landes erstattet werden.

 

Solange kein Regelbetrieb stattfinden wird, kann auf den Einzug der Betreuungsgebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis auf Weiteres verzichtet werden. Unter der Voraussetzung, dass diese durch das Land erstattet werden, könnte einem Erlass zugestimmt werden.

 

 


1 x Hauptamt

1 x Kämmerei  


Für den Monat April wird dem endgültigen Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Verlässlichen Grundschule und der Unterrichtsgebühren für die Bläserklasse zugestimmt.

 

Für den Monat Mai und alle weiteren Monate, in denen kein Regelbetrieb stattfindet, wird dem endgültigen Erlass der Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Verlässlichen Grundschule zugestimmt, sofern diese im Rahmen der Soforthilfe des Landes erstattet werden. Vorab wird auf den Einzug der Gebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet.

 

Wenn eine Betreuung in der erweiterten Notbetreuung oder im Rahmen des reduzierten Regelbetriebs in Anspruch genommen wird, werden Betreuungsgebühren für Kindertageseinrichtungen und die Verlässliche Grundschule fällig und – ggf. anteilig – berechnet.

 

Diese Regelungen gelten auch für den Waldkindergarten Berglen e. V.. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.