Betreff
Bekanntgabe Eilentscheid des Bürgermeisters: Beschaffung einer Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung
Vorlage
SV/599/2020
Aktenzeichen
04
Art
Sitzungvorlage

Am 02.06.2020 hat Bürgermeister Maximilian Friedrich im Zuge einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg eine neue Telefonanlage für die Gemeindeverwaltung bestellt. Die aktuelle Telefonanlage ist von der Telekom gemietet und wurde von Seiten der Telekom mit Schreiben vom 30.03.2020 überraschend sowie kurzfristig zum 30.06.2020 gekündigt.

 

Aufgrund des kurzen Zeitraums konnte kein offenes oder beschränktes Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Es wurden von der Telekom und der Firma T.E.D. com GmbH entsprechende Angebote für den Kauf bzw. die Miete einer neuen Telefonanlage für die Verwaltung eingeholt.

 

Bei einer Nutzungsdauer von sieben Jahren (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) lagen die Gesamtkosten bei 23.830,65 € brutto (T.E.D. com GmbH) bzw. 31.064,85 € brutto (Telekom). Im Gesamtpreis enthalten ist jeweils auch ein Servicevertrag zur Wartung der Anlagen.

 

Für weitere Details wird auf beigefügten Aktenvermerk verwiesen.

 

Der Auftrag wurde an die Firma T.E.D. com GmbH aus Winnenden vergeben.

 


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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Eilentscheidung.