Betreff
Freiwillige kommunale Zuzahlung für Tageseltern während der Corona-Krise
Vorlage
SV/601/2020
Aktenzeichen
454
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. September 2017 einer kommunalen Zuzahlung für aufnehmende Tageseltern von 2,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren sowie von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder über drei Jahren zugestimmt. Grundlage der Beschlussfassung war eine laufende Geldleistung des Landkreises von 5,50 € pro Stunde und betreutem Kind (sog. Pflegegeld).

Seit 1. Juni 2019 wurde die Geldleistung des Landkreises auf 6,50 € erhöht. Die Gemeinde bezahlt seitdem nur noch von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren.

Die Corona-Krise hat nicht nur zur Schließung der Kindertagesstätten geführt, sondern auch zu einem Beschäftigungsverbot für Tagesmütter und Tagesväter seit dem 17. März. Das Jugendamt stand deshalb im engen Austausch mit den sechs Tageselternvereinen und hat bereits Ende April festgelegt, dass Eltern die Gebühren für diese Zeit nur dann begleichen müssen, wenn sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Alle anderen Eltern, die ihre Kinder selbst betreut haben, mussten nichts bezahlen.

Die Frage, wie es sich während dieses Zeitraums mit der Entlohnung der Tageseltern verhält, hat der Sozialausschuss des Kreistags am 11. Mai 2020 entschieden. Da Tageseltern eine wichtige Säule in der Kinderbetreuung sind, sollte eine möglichst gerechte Lösung für diese schwierige Situation gefunden werden. Die laufende Geldleistung des Landkreises an die Tagespflegepersonen im Rems-Murr-Kreis soll daher für den Zeitraum der coronabedingten Schließung in Höhe von 80 Prozent der bisher bewilligten Höhe ausbezahlt werden. Diejenigen Tageseltern, die im Rahmen der Notbetreuung gearbeitet haben, erhalten den vollen Satz (100 Prozent).

Als Härtefallregelung werden die 80 Prozent des Pflegegelds für die Monate März bis Mai auch dann erbracht, wenn Tagespflegepersonen selbst Risikopatienten sind oder aus anderen gewichtigen Gründen die Betreuung nicht anbieten können.

Die Ausbezahlung des Pflegegelds knüpft der Landkreis ab Juni an eine Bedingung. Nur wer bereit ist wieder Kinder zu betreuen, wenn das Verbot aufgehoben ist, erhält das Pflegegeld in Höhe von 80 Prozent. Die Befristung der Härtefallregelung ist notwendig vor dem Hintergrund, dass Risikopersonen möglicherweise längerfristig nicht als Tagespflegepersonen arbeiten können. Das Land hat die Wiederaufnahme des Betriebs der Kindertagespflege mittlerweile ab Juni in eingeschränkter Form wieder erlaubt.

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Landkreises für die freiwillige kommunale Zuzahlung während der coronabedingten Schließung zu übernehmen. Die freiwillige Zuzahlung der Gemeinde für diesen Zeitraum würde danach bei 0,80 € pro bisher bewilligter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren liegen. Bei ca. 350 Betreuungsstunden in elf Wochen sind dies insgesamt rund 3.000 €. Bei regulärem Betrieb wären Kosten in Höhe von rund 3.800 € angefallen.

 

 


1 x Hauptamt 


Die Regelungen des Landkreises hinsichtlich der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege während der coronabedingten Schließung werden für die freiwillige kommunale Zuzahlung übernommen. Die Zuzahlung beträgt danach 0,80 Euro pro bewilligter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren, auch wenn keine Betreuung erfolgt ist. Bei der Betreuung von Kindern in der Notfallbetreuung wird die gesamte Betreuungszeit mit 100% bezahlt.