Die Gemeindeverwaltung hat im Zuge der Bauplanung für den Hochbehälter Galgenberg ein Trinkwasserstrukturgutachten für die gesamte Trinkwasserversorgung der Gemeinde Berglen durch das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt erstellen lassen. Dieses Strukturgutachten wurde dem Gemeinderat in der Klausurtagung im Februar 2020 vorgestellt.
Im Rahmen des Gutachtens wurden die einzelnen Versorgungszonen und Einrichtungen untersucht und Maßnahmen zur Optimierung der Wasserversorgung, sowie zum Abbau des Sanierungsstaus aufgezeigt.
Bzgl. der Versorgungszone Vorderweißbuch/Streich führt das Gutachten wie folgt aus:
Der Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit wurde am 23.07.2019 zwischen den Bürgermeistern und Kämmerern der Gemeinden Rudersberg und Berglen im Beisein von Vertretern des Büros Riker+Rebmann ausgetauscht. Man kam darin überein, diesen Gedanken in den Gemeinderäten der beiden Gemeinden sowie in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf vorzustellen. Bei entsprechender Zustimmung könnten zur Finanzierung von Investitionen Förderanträge der Gemeinden Rudersberg und Berglen zum 01.10.2020 gestellt werden. Die Aussicht auf Fördermittel ist durch den interkommunalen Ansatz deutlich höher, die Chancen werden (derzeit) als gut eingestuft.
Die reinen Baukosten der Variante 2 „Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rudersberg“ sind im Vergleich mit ca. 1.175.000,00 € am höchsten. Aufgrund der hohen Förderwahrscheinlichkeit und dem wirtschaftlicheren Betrieb der gemeinsamen Anlage geht die Verwaltung davon aus, dass die Lebenszykluskosten in Summe nicht höher liegen als bei den anderen beiden Varianten. Dazu soll dem Grundsatz der ortsnahen Ressourcennutzung Rechnung getragen werden, um auch den Folgen des Klimawandels und längerer Trockenphasen besser begegnen zu können.
In der Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf am 25.11.2019 wurde die Verbandsversammlung mit diesbezüglichen Überlegungen konfrontiert. Auszug aus der Sitzungsniederschrift des Zweckverbands:
„Der Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf wurde vor über 50
Jahren gegründet. Bis heute ist der Verband ein reiner Fernwasserverteiler. In
§ 1 Abs. 1 der Wasserabgabe-Ordnung des Verbands ist – abschließend – geregelt,
dass Wasser, welches vom Zweckverband Landeswasserversorgung bezogen wird, an
die Verbandsmitglieder verteilt wird.
Die
Verbandsverwaltung denkt aktuell darüber nach, diese Wasserabgabe-Ordnung „zu
öffnen“: Aktuell werden Überlegungen angestellt, freie / zusätzliche Eigenwasser-Ressourcen
(bspw. der Gemeinde Rudersberg oder auch der Gemeinde Berglen) zu nutzen und
künftig über Leitungen des Zweckverbands in andere Ortsteile von Rudersberg
und/oder Berglen zu leiten oder auch anderen Zweckverbandsmitgliedern (z.B.
Gemeinde Althütte) zur Verfügung zu stellen. Bei einer etwaigen Umsetzung
dieser Gedanken müssen selbstverständlich die rechtlichen Vorgaben (insb.
Trinkwasserverordnung) eingehalten werden. Formal müsste auch die eingangs
erwähnte Wasserabgabe-Ordnung des Zweckverbands geändert werden.
Bürgermeister
Friedrich teilt mit, dass der Gemeinderat der Gemeinde Berglen Offenheit
gegenüber den angedachten Maßnahmen gezeigt habe. In einer Klausur (vorauss.
Ende Februar 2020) solle das Thema noch einmal detaillierter im Rat erörtert
werden.
Verbandsvorsitzender
Ahrens betont, dass mit der vorgeschlagenen Änderung der Wasserabgabe-Ordnung
dem Verband keine Kosten entstehen. Es soll nur formal die rechtliche Grundlage
geschaffen werden, dass über die Leitungen und Einrichtungen des Zweckverbands
– neben dem Fernwasser der Landeswasserversorgung – gegebenenfalls auch Wasser
anderer Wasserversorger an die sechs Verbandsmitglieder geliefert werden kann.
Bei
entsprechender Zustimmung des Verbands können die Gemeinden Rudersberg und
Berglen tiefer in die Planungen einsteigen, ob ein gemeinsames Projekt in der
Nähe des Hochbehälters Asperglen bzw. des Wasserturms Vorderweißbuch zur
vermehrten Eigenwassernutzung wirtschaftlich darstellbar ist. Ziel der
Gemeinden Rudersberg und Berglen ist, zur Finanzierung der Investitionen zum
01.10.2020 entsprechende Förderanträge zu stellen.
Zusammenfassung
der Erörterung in der Verbandsversammlung: Die beiden Gemeinden Rudersberg und
Berglen und auch die Verbandsverwaltung können mitnehmen, dass von Seiten aller
sechs Verbandsmitglieder dem Grunde nach die Zustimmung gegeben wird, die
Wasserabgabe-Ordnung zu öffnen und diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste
öffentliche Sitzung des Zweckverbands (23.11.2020) zu nehmen. Weitere Details
müssten dann im weiteren Verlauf geklärt werden.“
Um die gemeinsame Investitionsmaßnahme mit der Gemeinde Rudersberg auf dem Weg zu bringen mit dem Ziel, vermehrt Eigenwasser zu nutzen, sind in beiden Gemeinderäten die Baubeschlüsse herbeizuführen und Förderanträge zu stellen.
Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserwerk sind entsprechende Mittel in den Jahren 2020 ff bereitgestellt.
Die Durchführung der Maßnahme soll von der Bewilligung von Landeszuschüssen abhängig gemacht werden. Die Frist für den Förderantrag endet am 01.10.2020.
1 x Kämmerei
1.
Der Gemeinderat beschließt den Bau eines
neuen Übergabe- und Speicherbauwerks als Ersatz für den Wasserturm
Vorderweißbuch.
2.
Der Gemeinderat beschließt den Neubau
einer Fallleitung vom neuen Übergabe- und Speicherbauwerk nach Vorderweißbuch
und Streich.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam
mit der Gemeinde Rudersberg den Bau einer Aufbereitungs- und Enthärtungsanlage
am „Wasserwerk Süd“ in Asperglen zu verwirklichen und entsprechende
Förderanträge zu stellen.