Errichtung eines Schwimmteichs auf dem Grundstück Im Gaiern 19 Flst.Nr. 358 und 358/1 in Rettersburg
Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück Im Gaiern 19 sowie auf dem angrenzenden Flst.Nr. 358 in Rettersburg die Errichtung eines Schwimmteichs. Dieser soll nordwestlich des Wohngebäudes auf einer Fläche von ca. 7,5 m x 10 m angelegt werden. Des Weiteren ist daneben ein Filtergraben mit einer Fläche von ca. 3 m x 8 m vorgesehen. Der Schwimmteich soll eine Tiefe von 1,30 m aufweisen und der Filtergraben eine Tiefe von 0,50 m. Als Abdichtungsmaterial wird Folie verwendet.
Die Grundstücke befinden sich ganz bzw. teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Linsenhofstraße - Im Gaiern“ aus dem Jahre 1998. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baufenster festgesetzt. Auf dem Teil von Flst.Nr. 358, der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt, ist eine Pflanzgebotsfläche mit vier einheimischen, hochstämmigen Obstbäumen ausgewiesen.
Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans, da es zum einen außerhalb des Baufensters zur Ausführung kommen soll und zum anderen mit einer Tiefe von 7 m in die Pflanzgebotsfläche hineinragt.
Nach Auskunft der Antragstellerin befinden sich in der Pflanzgebotsfläche 13 Obstbäume und diverse Sträucher, die auch nach der Umsetzung des Vorhabens erhalten bleiben sollen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben und empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss daher das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
1 x Bauakte „Im Gaiern 19“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31
Abs. 2 Nr. 2 BauGB erteilt.
2.
Sollten
dennoch Gehölze durch die Umsetzung des Vorhabens abgängig sein, sind diese
gleichwertig im Zuge dessen zu ersetzen.
3.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Plan
Tiefenprofil