Betreff
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/606/2020
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich in enger Abstimmung in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Frage befasst, in welcher Weise eine Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21 erfolgen kann. 

 

Angesichts der zwischenzeitlich sehr weitreichenden Einschränkungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen war eine Festlegung für eine Empfehlung bis zuletzt jedoch nicht vernünftig möglich. Mit dem in Baden-Württemberg zum 29. Juni 2020 gestarteten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ist nun aber eine hinreichend belastbare Grundlage gefunden, um eine Empfehlung aussprechen zu können. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.

 

Dabei wird davon ausgegangen, dass es den Einrichtungen zunehmend gelingen wird, den teilnehmenden Kindern den zeitlichen Betreuungsrahmen anzubieten, der auch vor Beginn der pandemiebedingten Einschränkung möglich war. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen können, wäre von den Trägern zu erwägen, den zu erhebenden Elternbeitrag dann im Verhältnis zum angebotenen Betreuungsumfang anzupassen. In der Gemeinde Berglen wurde dies für die Zeit des reduzierten Regelbetriebs und der erweiterten Notbetreuung vom Gemeinderat am 26. Mai 2020 bereits entsprechend beschlossen.

 

Damit gewährleisten die Träger auch in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie ein bedarfsgerechtes und qualitativ beachtliches Angebot der Kinderbetreuung und zugleich der frühkindlichen Bildung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der jetzigen Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

 

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um rund 1,9 Prozent.

 

Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, weil die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben. In Berglen betrug dieser Kostendeckungsgrad für die Kinderbetreuung in 2018 ohne Berücksichtigung der Landeszuschüsse 15,67 %.

 

Der Gemeinderat hat am 18.07.2017 beschlossen, die Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an die aktuellen Landesrichtsätze anzupassen. Es wird daher vorgeschlagen, die Anpassung vorzunehmen und die beiliegende Satzungsänderung entsprechend zu beschließen.

 


2 x Hauptamt   


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen.