Betreff
Neuanschaffung eines Dienstfahrzeugs für den Bürgermeister
Vorlage
SV/607/2020
Aktenzeichen
024
Art
Sitzungvorlage

Der derzeitige Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters, ein Audi A4 Avant, läuft Ende Oktober 2020 aus. Um rechtzeitig ein Anschlussfahrzeug beschaffen zu können, wurden von verschiedenen Automobilherstellern Angebote für ein neues Dienstfahrzeug eingeholt.

 

Abweichend zu den letzten Jahren wurden aufgrund der zunehmenden Beachtung des Klima- und Umweltschutzes Angebote für verschiedene Antriebsarten eingeholt.

 

Die eingeholten Angebote wurden mit den jeweils anderen Fahrzeugen derselben Antriebsart verglichen. Die monatlichen Gesamtkosten und vertraglichen Konditionen können den unten aufgeführten Tabellen entnommen werden.

 

Die Übersichten sind nach Antriebsart getrennt dargestellt:

Audi

BMW

Mercedes

Opel

Fabrikat

Etron

i3

EQC 400 4MATIC

Corsa-e

Laufzeit in Monaten

24

48

36

36

Fahrleistung pro Jahr

10.000

10.000

10.000

10.000

Leasingrate (netto)

217,00 €

322,71 €

732,52 €

382,23 €

Überführungs- und Zulassungskosten (einmalig, netto)

802,53 € *

inkl.

795,00 €

860,50 €

Sonderzahlungen (einmalig)

2.500,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Winterreifen (einmalig)

inkl.

k.A.

inkl.

ohne

Gesamtkosten netto (monatl.)

354,61 €

322,71 €

754,60 €

406,13 €

Gesamtkosten brutto (monatl.)

421,98 €

384,02 €

897,98 €

483,30 €

Gesamtkosten brutto (jährlich)

5.063,77 €

4.608,30 €

10.775,74 €

5.799,58 €

 

Elektrofahrzeuge:

* Überführungs- und Zulassungskosten geschätzt

 

Hybridfahrzeuge:

Audi

BMW

Mercedes

Opel

Fabrikat

A6 Avant

330e Touring

X3 xDrive 30e

C 300 e T

Grandland X

Laufzeit in Monaten

24

48

48

36

36

Fahrleistung pro Jahr

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

Leasingrate (netto)

178,00 €

351,34 €

350,63 €

404,86 €

372,62 € 

Überführungs- und Zulassungskosten (einmalig, netto)

928,58 

inkl.

inkl.

730,00 €

Inkl.

Sonderzahlungen (einmalig)

3.750,00 €

0,00 €

0,00 €

 0,00 €

0,00 €

Winterreifen (einmalig)

k. A,

k.A.

k.A.

ohne

 

Gesamtkosten netto (monatl.)

372,94 €

351,34 €

350,63 €

425,14 €

372,63 €

Gesamtkosten brutto (monatl.)

443,80 €

418,09 €

417,25 €

505,91 €

443,43 €

Gesamtkosten brutto (jährlich)

5.325,60 €

5.017,14 €

5.007,00 €

6.070,97 €

5.321,16 €

 

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Benziner):

Audi

BMW

Mercedes

Opel

Fabrikat

A4 Avant

318i

Touring

C 180 T

Insignia

Crossland X

Laufzeit in Monaten

24

36

36

36

36

Fahrleistung pro Jahr

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

Leasingrate (netto)

160,00 €

245,12 €

265,77 €

452,19 €

204,20 €

Überführungs- und Zulassungskosten (einmalig, netto)

802,53 €

inkl.

730,00 €

860,50 €

860,50 €

Sonderzahlungen (einmalig)

 

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Winterreifen

inkl.

Inkl..

ohne

inkl.

inkl.

Gesamtkosten netto (monatl.)

193,44 €

245,12 €

286,05 €

476,09 €

228,10 €

Gesamtkosten brutto (monatl.)

230,19 €

284,34 €

340,40 €

566,55 €

271,44 €

Gesamtkosten brutto (jährlich)

2.762,31 €

3.412,07 €

4.084,76 €

6.798,60 €

3.257,31 €

 

Die höheren Leasingraten bei Elektrofahrzeugen können durch staatliche Fördermöglichkeiten teilweise ausgeglichen werden. Die Förderung der L-Bank zur Beschaffung eines Elektrofahrzeuges beträgt 1.000 € pro Jahr und wird über drei Jahre ausgezahlt (Summe: 3.000 €). Die Förderung muss beantragt werden.

 

Bürgermeister Maximilian Friedrich möchte das Dienstfahrzeug wie bisher auch für private Fahrten nutzen können. Der Kostenersatz hierfür soll wie in den Vorjahren (vgl. GR-Vorlage SV/283/2017) erfolgen.

 


1x Bürgermeister

1x Kämmerei


Der Gemeinderat berät über das bestgeeignete Fahrzeug und stimmt anschließend dem Abschluss eines neuen Leasingvertrages entsprechend dem Ergebnis der vorangegangenen Beratungen zu.

 

Die private Nutzung des Dienstfahrzeuges durch Bürgermeister Maximilian Friedrich wird gestattet. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten sind nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 LRKG (derzeit 0,35 € / km) mit der Gemeinde Berglen monatlich abzurechnen. Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes sind an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden.