Betreff
Förderung Baumschnitt Streuobst - Zusatzförderung durch die Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/615/2020
Aktenzeichen
780.32
Art
Sitzungvorlage

Auf die Beratung in der Sitzung des Gemeinderats am 21.04.2020 (Vorlage SV 587/2020) wird verwiesen. Es wurde seinerzeit beschlossen, dass die Gemeinde die administrative Abwicklung der Sammelanträge für die Förderung des „Baumschnitts Streuobst“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt. Darüber hinaus soll das Programm von der Gemeinde Berglen mit einem freiwilligen kommunalen Betrag in Höhe von 5,-- € / Baumschnitt bezuschusst werden.

 

Zwischenzeitlich haben 77 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Förderanträge bei der Gemeindeverwaltung abgegeben, die in sechs Sammelanträgen zusammengefasst werden konnten. Darüber hinaus wurden weitere sechs private Sammelanträge gestellt. Insgesamt wurden ca. 9.000 Streuobstbäume für eine Förderung angemeldet. Bei einer zweimaligen Bezuschussung in Höhe von 5,-- € je Schnitt liegt das Fördervolumen der Gemeinde bei mindestens 90.000 €, verteilt auf fünf Jahre.

 

Angesichts der coronabedingten Haushaltslage der Kommunen erscheint ein Fördervolumen in dieser Höhe für eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde sehr hoch. Deshalb sollte überlegt werden, die Zahl der geförderten Bäume auf max. 150 Stück je Teilnehmerin und Teilnehmer zu beschränken. Es wären lediglich 15 Personen mit 3.000 Bäumen von einer Kürzung betroffen. Das Einsparvolumen würde somit bei voraussichtlich 30.000 € liegen.

 


1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt  


Die kommunale Zusatzförderung des Programms Baumschnitt Streuobst durch die Gemeinde Berglen wird auf maximal 150 Bäume je Teilnehmer festgelegt.