- Feststellung des Entwurfs für die 10. Flächennutzungsplanänderung in den Teilbereichen"Adelsbach II" in Winnenden, "Bildstraße II" in Birkmannsweiler, "Bürgäcker" in Birkmannsweiler, "Erweiterung Schütteläcker" in Breuningsweiler, "Hofäcker" in Höfen und "Untere Schray" in Winnenden
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 14.12.2016 und der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen am 13.12.2016 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen zum einen Wohnbauflächen, welche bisher
als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die
Landwirtschaft, welche bisher als Wohnbauflächen dargestellt sind, dargestellt
werden. Zudem soll aus einer bisherigen Fläche für die Landwirtschaft und einer
gewerblichen Baufläche eine gemischte Baufläche entstehen.
Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde
vom 15.12.2016 bis zum 31.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie am 26.01.2017 im Sitzungssaal des
Rathauses Winnenden, Torstraße 10, 71364 Winnenden die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die
beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden
befindet.
Aus Sicht der Verwaltung stehen die
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange einer Weiterführung der 10. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung
der Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft
nicht entgegen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Die
Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und
rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt.
Der gemeinsame
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums
Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der
Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes
Winnenden hat sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie
folgt begründet wird:
Flächennutzungsplanänderung durch einen
flächenneutralen Flächentausch sowie Ausweisung zusätzlicher Flächen
Durch die 10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zunächst
durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen und gemischte
Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darzustellen. Darüber
hinaus werden durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche
Wohnbauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt.
Im gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen sind unter anderem Wohnbauflächen (Planung)
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und gewerbliche Flächen
(Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO
dargestellt. Durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch werden
gemarkungsübergreifend, Wohnbauflächen (Planung), gemischte Flächen (Planung)
und Flächen für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt. An der Gesamtbilanz
der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen (Planung) und
gemischten Flächen (Planung) ändert sich in der Summe nichts. Ein zusätzlicher
Flächenbedarf von 3,08 ha, über die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
dargestellten Bauflächen hinaus, wird aufgezeigt. Die zusätzliche Wohnbaufläche
wird bei einer Gesamtfortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen in der Bilanzierung berücksichtigt.
Bauflächenpotentiale
in Winnenden und den Stadtteilen
Der Gemeinderat hat am 10.05.2016 in
öffentlicher Sitzung die Bauflächenpotentiale (Stand 25.02.2016) beschlossen.
Das Thema Wohnen, konkret die Bereitstellung
von Wohnbauflächen, hat eine hohe Priorität und sollte, ohne Abwendung von
erprobten städtebaulichen Prinzipien der Siedlungsentwicklung, zielstrebig
angegangen werden. Die Innenentwicklung hat weiterhin Vorrang vor der
Außenentwicklung. Winnenden ist ein begehrter Wohnstandort. Allerdings besteht
derzeit ein nur sehr eingeschränktes Angebot an Wohnbaugrundstücken, was entsprechend
hohe Bauland- oder Mietpreise zur Folge hat. Um weitere Wohnbaulandpotenziale
für diese große Nachfrage zu finden und gegebenenfalls zu entwickeln, hat das
Stadtentwicklungsamt entsprechend dem Oberziel 10 im Stadtentwicklungskonzept
2020+, neben den im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen dargestellten
geplanten Wohnbauflächen und geplanten gewerblichen Bauflächen, u.a.
untergenutzte Flächen mit Entwicklungspotenzial und Arrondierungsmöglichkeiten
untersucht. Die Prüfung nach städtebaulich geeigneten Wohn- und Gewerbeflächen
erfolgte mit der Maßgabe, die im Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen durch einen Flächentausch, an
anderer Stelle im Stadtgebiet, gemarkungsübergreifend an einem aus
städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort darzustellen.
Wohnbaufläche "Adelsbach II"
Die Wohnbaufläche
"Adelsbach II" stellt im Regionalplan einen regionalen
Wohnungsbauschwerpunkt dar. Für den zweiten Bauabschnitt des Gebietes
"Adelsbach" wurde ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, welcher die
Flächen im Nordosten sowie im Nordwesten miteinbeziehen. Gründe dafür war eine
deutlich einfachere Erschließung sowie praktikablere Grundstückszuschnitte. Im
Übergang zum Natur- und Landschaftsraum sind an den beiden Erweiterungsflächen
eine lockere Bebauung aus Einfamilienhäusern geplant.
Mit der 10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Adelsbach II"
(Planung) in Winnenden (1,29 ha)
Abb.
1: 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Wohnbaufläche "Bildstraße II"
Die Wohnbaufläche
"Bildstraße II" (3,56 ha) bildet zusammen mit der bereits
rechtsgültigen Fläche "Erweiterung Bildstraße" eine entsprechende
Arrondierungs- und Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau aus. Der
städtebauliche Entwurf vom 02.10.2019 bildet die Grundlage für die zusätzliche
Flächenausweisung bzw. für die Entscheidung, den Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren zu ändern. Der Geltungsbereich wurde entsprechend den
Planungen einer Betriebszufahrt im Norden der Birkmannsweiler Straße angepasst.
Es wurde daher ein einheitlicher Abschluss des Siedlungsrandes auf gleicher
Höhe angestrebt.
An die bestehenden
Mehrfamilienhäuser entlang der Birkmannsweiler Straße sollen weitere
Geschosswohnungsbauten sich anschließen. Mit zunehmender Entfernung von der
Birkmannsweiler Straße hin zum Hang werden die Geschosshöhen abnehmen, sodass
sich das Baugebiet in die Umgebung einfügt und ein Übergang in den
Landschaftsraum gegeben ist.
Mit der 10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Bildstraße II"
(Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft
"Erweiterung Bildstraße" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler
(0,05 ha)
Abb. 2: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme
einer Teilfläche der Wohnbaufläche "Bürgäcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Teilfläche einer Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach
der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche
"Bürgäcker" (2,89 ha) befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler
am südwestlichen Ortsrand zwischen der vorhandenen Wohnbebauung an der
Albert-Einstein-Straße und der Max-Planck-Straße und der Südumgehungsstraße
(L 1140) und bildet eine entsprechende Arrondierungs- und
Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau aus. Vorgesehen ist ein allgemeines
Wohngebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-,
Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen. Eine breite Ortsrandeingrünung bildet den
Abschluss und den Übergang zur Südumgehungsstraße (L 1140).
Mit der 10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in
Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)
Abb. 3: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme
der Wohnbaufläche "Erweiterung Schütteläcker" in
Winnenden-Breuningsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die aktuell
noch im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Wohnbaufläche
"Erweiterung Schütteläcker" (0,42 ha) befindet sich in
Winnenden-Breuningsweiler am östlichen Ortseingang südlich der Buocher Straße
und bildet eine peripher geplante Wohnbaufläche, die aus städtebaulichen
Gründen herauszunehmen ist.
Mit der 10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in
Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
Abb. 4: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme
einer Teilfläche der Wohnbaufläche "Hofäcker" in Winnenden-Höfen
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Teilfläche einer Wohnbaufläche (Planung) gemäß §
5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach
der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche
"Hofäcker" (1,06 ha) befindet sich in Winnenden-Höfen am
nördlichen Ortsrand zwischen der Eckehardtstraße und der Bürger Straße und
bildet eine entsprechende Arrondierungsfläche für den Wohnungsbau aus.
Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen
Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser
vorgesehen.
Mit der 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in
Winnenden-Höfen (2,51 ha)
Abb. 5: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Gemischte Baufläche "Untere
Schray" in Winnenden
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
Teilfläche einer gewerblichen Baufläche (Planung) gemäß §
5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie einer Fläche für
die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB herausgenommen und als
gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO
dargestellt. Die gemischte Baufläche "Untere Schray" (5,2 ha)
grenzt westlich an die bestehende gemischte Baufläche zwischen der Marbacher
Straße und der Schwaikheimer Straße an. Vorgesehen ist ein urbanes Gebiet und
ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet mit entsprechenden Nutzungen, die innerhalb
der engeren Schutzzone (Zone II) des festgesetzten Wasserschutzgebietes
"Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße, Hungerbergquelle, Maurachquelle,
Binsachquelle 1 + 2" zulässig sind. Für die Errichtung baulicher Anlagen
sind in der engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere Schutzvorkehrungen
erforderlich. Die gemischte Baufläche liegt besonders verkehrsgünstig an der
Anschlussstelle Winnenden-West / Leutenbach der Bundesstraße 14 (B 14).
Die gute fußläufige Erreichbarkeit des schienengebunden öffentlichen
Personennahverkehrs und die räumliche Nähe zur Innenstadt machen den Standort
attraktiv für Nutzungen des stark expandierenden Dienstleistungssektors mit
hohen Beschäftigungszahlen sowie eine urbane und verdichte gemischte Bebauung
mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen. Ein vergleichbarer Standort im
Stadtgebiet ist nicht vorhanden. Die Stadt Winnenden hat sich mit dem geplanten
Quartier bei der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH
(IBA’27) für ein IBA-Projekt beworben. Das Vorhaben der Stadt Winnenden wurde
in das IBA‘ 27-Netz aufgenommen und aktuell wird die Bewerbung für ein
IBA-27-Projekt oder eine IBA’27-Quartier initiiert. Zur Qualifikation von
Vorhaben als IBA’27-Projekt oder als IBA’27-Qauartier bedarf es noch eines
Beschlusses des Aufsichtsrats der Internationale Bauausstellung 2027
StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) auf Empfehlung des Kuratoriums. Die
besuchbare Ausstellung für das Präsentationsjahr 2027 wird gegen Ende der
Laufzeit der IBA’27 aus allen Vorhaben kuratiert. Die 1,7 ha Wohnbaufläche
(Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die als
gemischte Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt wird, wird zur
Hälfte für die gemischte Baufläche angerechnet.
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wir die gewerbliche Baufläche "Untere
Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha) herausgenommen und die folgende neue
Darstellung aufgenommen:
- Gemischte Baufläche "Untere Schray"
(Planung) in Winnenden (5,2 ha)
Abb. 6: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Unter Hinweise auf die Begründung für die
10. Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten
Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 10.
Flächennutzungsplanänderung festzustellen.
1 x
Verfahrensordner „10. FNP-Änderung“
1 x GVV Winnenden
1.
Der Entwurf der 10. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
festgestellt.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Wohnbaufläche
"Adelsbach II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)
- Wohnbaufläche
"Bildstraße II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
- Gemischte
Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird die gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen"
(1,7 ha) herausgenommen und als Teilfläche der gemischten Baufläche
"Untere Schray" (Planung) in Winnenden dargestellt.
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Fläche
für die Landwirtschaft "Erweiterung Bildstraße" (Bestand) in
Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
- Fläche
für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)
- Fläche
für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
- Fläche
für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha)
3.
Maßgebend ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten
Lageplan vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4.
Die Begründung vom 18.05.2020
wird festgestellt.