Betreff
Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2019 für den Abwasserbereich der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/619/2020
Aktenzeichen
700.31
Art
Sitzungvorlage

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (rückwirkend zum 01.01.2013) und der damit verbundenen Gebührenkalkulation wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine kostendeckende Abwassergebühr zu kalkulieren.

 

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Bei der Gebührenbemessung können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Davon hat der Gemeinderat seinerzeit Gebrauch gemacht und eine dreijährige Gebührenkalkulation beschlossen. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, so sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Aus diesem Grund legt die Verwaltung jährlich eine Abrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses zur Beschlussfassung vor.

 

Grundlage für die gebührenrechtlichen Ergebnisse sind die Rechnungsergebnisse der Jahresrechnung. Hierbei müssen die Rechnungsergebnisse dahingehend bereinigt werden, dass nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt sind, die auch das entsprechende Gebührenjahr betreffen.

 

Im Vergleich zu den Rechnungsergebnissen wurden die Gebühreneinnahmen entsprechend bereinigt. Hier werden im entsprechenden Jahr nur die Abschläge jahresgerecht verbucht. Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Folgejahr. Aus diesem Grund muss die Abrechnung des Vorjahres herausgerechnet und die tatsächliche Abrechnung, welche im Folgejahr verbucht wurde, hineingerechnet werden. Daher ist ein Vergleich mit der reinen Haushaltsrechnung nicht möglich.

 

Das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2019 schließt insgesamt mit einer Unterdeckung in Höhe von 29.108,39 € ab. Diese Unterdeckung kann bis spätestens im Jahr 2024 in einer Gebührenkalkulation ausgeglichen werden. Bei Aufteilung des Gesamtergebnisses weist die Schmutzwassergebühr sogar eine Unterdeckung in Höhe von 40.880,32 €, die Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 11.771,93 € auf. Der Straßenentwässerungskostenanteil 2019 beträgt 233.068,47 €. Die Berechnung ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Ursächlich für die Unterdeckung bei der Schmutzwassergebühr sind die deutlich gestiegenen Aufwendungen für den laufenden Betrieb und gestiegene Abschreibungen im Vergleich zum Jahr 2018. Auch die Überdeckung der Niederschlagswassergebühr ist deutlich niedriger als in den Vorjahren. Ursächlich hierfür sind ebenfalls gestiegene Aufwendungen und steigende Abschreibungen.

 

 

 

 

 

 

 


1 x Kämmerei  


Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 wie in Anlage 1 dargestellt.