Betreff
Feststellung Rechnungsergebnis Gemeinde Berglen für das Haushaltsjahr 2019 - Vorberatung
Vorlage
VFA/034/2020
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage VFA

 

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Jahresrechnung 2019 verwiesen.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 1.200.000 Euro über dem Planansatz. Im Haushaltsjahr 2019 konnte eine Zuführung zur Rücklage realisiert werden. Eine Darlehensaufnahme war nicht geplant.

 

Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2019, also die freie Investitionsspitze, beträgt 1.295.689,67 €, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2019 lediglich eine Zuführung i.H.v. 105.000,00 € erwirtschaftet werden kann. Da der Gemeindehaushalt schuldenfrei ist entspricht die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) der Zuführung (2018: 1.075.433,82 €, 2017: 1.374.480,36 €; 2016: 948.460,66 €). Bei 6.420 Einwohnern (zum Stand 30.06.2019 des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg) sind dies 201,82 €/Einwohner (Vorjahr: 168,70 €/ Einwohner).

 

Auf die Erläuterungen der Seiten 36 ff. der Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der Investitionsrate aufgeführt.

 

Der Schuldenstand des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) beträgt zum 31.12.2019 weiterhin 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2018: 0,00 € bzw. 0,00 €/Einw.).

 

Eine Darlehensaufnahme war für das Haushaltsjahr 2019 nicht vorgesehen.

 

Statt der veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe von 3.975.800 € (2018 Rücklagenzuführung: 2.058.063,47 €) konnte eine Zuführung in Höhe von 595.104,29 € realisiert werden.

 

Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2019 somit 7.718.480,98 € bzw. 1.202,26 €/ Einwohner.

 

Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung des Wasserwerks in Höhe von 3.909.312,15 € gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2019 von 3.809.168,83 €. Damit ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.

 

Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2020):

 


 

-       Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge                                                         485.000,00 €

-       Anbau Feuerwehrgerätehaus Oppelsbohm                                               760.000,00 €

-       Ausstattung Feuerwehr                                                                                     216.000,00 €

-       Ausbau Kinderbetreuung                                                                              4.650.000,00 €

-       Grunderwerbe                                                                                                  3.115.000,00 €

-       Straßensanierungen                                                                                        6.036.000,00 €

-       Kanal-/Kläranlagensanierungen                                                                 6.917.000,00 €

-       Öffentliche Grünanlagen/Spielplätze                                                       1.225.000,00 €

-       Maßnahmen Friedhöfe                                                                                      150.000,00 €

-       Ersatzbeschaffungen Bauhof                                                                           135.000,00 €

-       DSL Ausbau                                                                                                            598.000,00 €

Insgesamt                                                                                                        24.287.000,00 €

 

 

Diesen Kosten stehen Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen (ca. 12.000.000,00 €), Erschließungsbeiträge (ca. 3.287.000,00 €), Überschüsse aus dem laufenden Betrieb und etwaige Fördermittel entgegen.

 

Dargestellt sind jedoch lediglich die größeren, investiven Maßnahmen. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der kommunalen Infrastruktur.

Diese Kosten belasten langfristig den Verwaltungshaushalt (künftig Ergebnishaushalt).

 

Zusätzlich wirken sich die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2019 immerhin mit 3.191.690,30 € ca. 18,8 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachten.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 16.977.414,07 € (Vorjahr 16.144.922,72 €) um 94.464,07 € (0,6 %) über dem Planansatz von 16.882.950,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 37-38 des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.


Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt liegt mit 3.228.119,69 € (Vorjahr 8.972.548,51 €) um 8.651.880,31 € (72,8 %) unter dem Planansatz von 11.880.000,00 €. In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:

 

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten 39-50 ausführlich erläutert.

 

 

 

 


1 x Kämmerei


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2019), genehmigt.

 

2.    Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 595.104,29 € wird zugestimmt.

 

3.    Die Jahresrechnung 2019 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

 

5. Die Vermögensrechnung 2019 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt: