Zu den näheren Einzelheiten wird auf die
Jahresrechnung 2019 verwiesen.
Das
Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die
Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 1.200.000 Euro
über dem Planansatz. Im Haushaltsjahr 2019 konnte eine Zuführung zur Rücklage
realisiert werden. Eine Darlehensaufnahme war nicht geplant.
Die Zuführung
des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2019, also die
freie Investitionsspitze, beträgt 1.295.689,67
€, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass
im Jahr 2019 lediglich eine Zuführung i.H.v. 105.000,00 € erwirtschaftet werden
kann. Da der Gemeindehaushalt schuldenfrei ist entspricht die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum
Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) der Zuführung (2018:
1.075.433,82 €, 2017: 1.374.480,36 €; 2016: 948.460,66 €). Bei
6.420 Einwohnern (zum Stand 30.06.2019 des statistischen Landesamtes
Baden-Württemberg) sind dies 201,82
€/Einwohner (Vorjahr: 168,70 €/ Einwohner).
Auf die Erläuterungen der Seiten 36 ff. der
Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der
Investitionsrate aufgeführt.
Der Schuldenstand
des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) beträgt zum 31.12.2019 weiterhin 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2018: 0,00 € bzw. 0,00 €/Einw.).
Eine Darlehensaufnahme
war für das Haushaltsjahr 2019 nicht vorgesehen.
Statt der veranschlagten Rücklagenentnahme
in Höhe von 3.975.800 € (2018 Rücklagenzuführung: 2.058.063,47 €) konnte eine
Zuführung in Höhe von 595.104,29
€ realisiert werden.
Die
allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2019 somit 7.718.480,98 € bzw. 1.202,26 €/ Einwohner.
Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung
des Wasserwerks in Höhe von 3.909.312,15 € gegenübergestellt, ergibt sich
ein Überschuss zum 31.12.2019 von 3.809.168,83 €. Damit ist die Gemeinde
Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.
Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes
muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre
gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2020):
-
Neubeschaffung
Feuerwehrfahrzeuge 485.000,00
€
-
Anbau
Feuerwehrgerätehaus Oppelsbohm 760.000,00
€
-
Ausstattung
Feuerwehr 216.000,00
€
-
Ausbau
Kinderbetreuung 4.650.000,00
€
-
Grunderwerbe 3.115.000,00
€
-
Straßensanierungen 6.036.000,00
€
-
Kanal-/Kläranlagensanierungen 6.917.000,00
€
-
Öffentliche
Grünanlagen/Spielplätze 1.225.000,00
€
-
Maßnahmen
Friedhöfe 150.000,00
€
-
Ersatzbeschaffungen
Bauhof 135.000,00
€
-
DSL
Ausbau 598.000,00
€
Insgesamt 24.287.000,00
€
Diesen Kosten stehen Einnahmen aus
Grundstücksveräußerungen (ca. 12.000.000,00 €), Erschließungsbeiträge (ca.
3.287.000,00 €), Überschüsse aus dem laufenden Betrieb und etwaige Fördermittel
entgegen.
Dargestellt sind jedoch lediglich die
größeren, investiven Maßnahmen. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im
Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen
mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der
kommunalen Infrastruktur.
Diese Kosten belasten langfristig den
Verwaltungshaushalt (künftig Ergebnishaushalt).
Zusätzlich wirken sich die relativ hohen
Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die
Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2019
immerhin mit 3.191.690,30 € ca. 18,8 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
ausmachten.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt liegt mit
16.977.414,07 € (Vorjahr 16.144.922,72 €) um 94.464,07 € (0,6 %) über
dem Planansatz von 16.882.950,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an
den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender
Vergleich:
Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr-
bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 37-38
des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt liegt mit 3.228.119,69 € (Vorjahr 8.972.548,51 €)
um 8.651.880,31 € (72,8 %) unter dem Planansatz von 11.880.000,00 €.
In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den
Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:
Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten
39-50 ausführlich erläutert.
1 x Kämmerei
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs-
und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2019), genehmigt.
2.
Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in
Höhe von 595.104,29 €
wird zugestimmt.
3.
Die Jahresrechnung 2019 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
5.
Die Vermögensrechnung 2019 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie
folgt festgestellt: