Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Vivaldistraße 18 und 20, Flst.Nr. 461/17 und 461/15 in Oppelsbohm
Vorlage
BUA/174/2020
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Bebauungsplan „Gassenäcker-Mörgele“ im Nordwesten von Oppelsbohm ist im Jahr 2012 in Kraft getreten. Anschließend wurde das allgemeine Wohn- und Mischgebiet aufgesiedelt. Im Südwesten sind allerdings noch zwei Bauplätze von Alteigentümern unbebaut, für welche jetzt eine Planung vorgelegt wurde.

 

Die Bauherren planen den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohnungen, die durch eine Tiefgarage miteinander verbunden sind, welche aufgrund des Geländeverlaufs nur von Osten sichtbar sein wird. Dabei sollen die Firsthöhen ausgehend von der Erdgeschossfußbodenhöhe 9,25 m und die Traufhöhen 4,45 m betragen, wodurch sich jeweils eine Satteldachneigung von 31° ergibt. Die Gebäude weisen jeweils eine Grundfläche von 16 m x 14,66 m auf.

 

Auf der Südseite sind bei beiden Gebäuden jeweils zwei Dacheinschnitte im Zusammenhang mit Balkonen mit einer Länge von ca. 2,80 m vorgesehen. Des Weiteren ist auf der Nord- und Südseite der Gebäude jeweils eine Gaube mit einer Länge von ca. 4,40 m geplant.

 

Da das Gelände nach Westen hin ansteigt, liegt das Untergeschoss im Osten an der Vivaldistraße frei. Von hier aus erfolgt auch die Zufahrt zur Tiefgarage mit acht Stellplätzen zwischen den Gebäuden. Weitere vier Stellplätze sind im Osten des Grundstücks entlang der Vivaldistraße angedacht.

 

Im Erdgeschoss befinden sich jeweils zwei Terrassen südlich und westlich der Gebäude mit Größen von ca. 15 m² bzw. ca. 18 m².

 

Die Grundstücke befinden sich – wie oben bereits erwähnt – im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gassenäcker-Mörgele“ aus dem Jahr 2012. Die vorgelegte Planung entspricht weitestgehend den Festsetzungen des Bebauungsplans. Abweichungen sind bei dem Abstand zwischen der Tiefgarage und der öffentlichen Verkehrsfläche zu verzeichnen. Dieser ist mit einer Länge von 5 m vorgeschrieben, beträgt jedoch an der kürzesten Stelle nur ca. 4,20 m, wobei ein klassischer Stauraum wegen der Ausführung als Tiefgarage nicht erforderlich ist. Des Weiteren ist die zulässige Anzahl von drei Wohnungen je Einzelhaus mit den geplanten vier Wohnungen überschritten. Durch die geplanten Dacheinschnitte und Gauben wird der Verlauf des Gebäudetraufs verändert.

 

Der Stellplatzschlüssel der Gemeinde ist eingehalten. Für die insgesamt acht Wohnungen sind 12 Stellplätze erforderlich, welche auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine städtebaulichen Bedenken. Die beantragten Befreiungen sind von untergeordneter Bedeutung bzw. in Relation zu den umliegenden Grundstücken bzgl. der Anzahl der Wohnungen verhältnismäßig (siehe unten Vergleich Bauplatzgröße/Anzahl Wohnungen). Des Weiteren wird in der Gemeinde zusätzlicher und dringend benötigter Wohnraum geschaffen.

 

Dem Bau- und Umweltausschuss wird vor diesem Hintergrund empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


1 x Bauakte „Vivaldistraße 18“


1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 GB wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Tiefgarage mit Ausnahme der Terrassen erdüberdeckt und begrünt wird.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 

Lageplan

 

 

 

 

Grundriss Untergeschoss (Tiefgarage)