Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2021
Vorlage
SV/631/2020
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage

Nach § 51 Absatz 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.

 

Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 21.09.2020 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2021 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.

 

Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2021 wird mit 281.418,55 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 245.282,32 €.

 

 


1 x Kämmerei    


Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wird zugestimmt.