Betreff
Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in Berglen
Vorlage
SV/632/2020
Aktenzeichen
021.13
Art
Sitzungvorlage

Ehrenamtliches und bürgerliches Engagement sind Ausdruck einer Gesellschaft, in der man nicht nur an sich denkt, sondern seine Zeit und Arbeitsleistung i.d.R. kostenlos einbringt. Das Ehrenamt wird daher völlig zu Recht als „Rückgrat unserer Gesellschaft“ bezeichnet. Damit gestaltet sich das Miteinander lebens- und liebenswerter.

 

Ehrenamtliche Tätigkeit schafft Vorbilder für die jüngere Generation. Das beste Beispiel sind unsere ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Sie leben vor, dass Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl unsere Gesellschaft weiterbringen. Es ist ihnen nicht egal, was um sie herum geschieht. Sie helfen, sie gestalten mit, sie bringen sich ein. Das Ehrenamt hat in unserem täglichen Leben eine enorme Bedeutung bekommen. Es ist heute oft praktisch nicht mehr vorstellbar, dass „eine Einzelperson oder eine Gruppe freiwillig und unentgeltlich Arbeit leistet“.

 

Deshalb erhalten ehrenamtlich Tätige bereits seit Jahren ein kleines Dankeschön für ihre Unterstützung. In seiner Sitzung am 17.11.2015 hat der Gemeinderat Berglen beschlossen, auch den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Berglen eine Anerkennung für ihren Einsatz zukommen zu lassen. Die Feuerwehrkameradinnen und –kameraden erhalten jährlich zwei Freikarten für das Kulturprogramm der Gemeinde Berglen.

 

Aufgrund der coronabedingt vermindert zulässigen Besucherzahl bei Kulturveranstaltungen sollte vorläufig eine andere Möglichkeit der ehrenamtlichen Entschädigung gewählt werden.

 

Der Kulturbeirat hat in seiner Sitzung am 05.10.2020 vorgeschlagen, stattdessen bis auf weiteres Gutscheine im Wert von 15,00 € bzw. 25,00 € zur Einlösung bei den örtlichen Gastronomiebetrieben nach Wahl zu verschenken.

 


1 x Hauptamt

1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt    


Der Gemeinderat stimmt zu, den ehrenamtlich Tätigen als Anerkennung für ihren Einsatz jährlich Gutscheine zur Einlösung bei einem Gastronomiebetrieb in der Gemeinde Berglen zukommen zulassen.