Betreff
Aufstellung von Mitfahrbänken
Vorlage
SV/634/2020
Aktenzeichen
797
Art
Sitzungvorlage

Die Aufstellung von Mitfahrbänken ist eine Möglichkeit zur Stärkung der Mobilität im Gemeindegebiet. Die Mitfahrbänke sind eine pragmatische und vergleichsweise einfache Mobilitätslösung, um Fahrtenwünsche erfüllen zu können. Grundidee ist es, Sitzbänke im öffentlichen Raum zu platzieren und als Mitfahrbänke zu kennzeichnen. Wer einen Weg zurückzulegen hat und sich mitnehmen lassen möchte, kann sich auf die Mitfahrbank setzen und lässt sich von einem der nächsten vorbeikommenden Autofahrer mitnehmen.

 

Das Mitfahrbänke-Konzept basiert auf unverbindlicher Freiwilligkeit, d.h. die Fahrer entscheiden spontan, ob sie jemanden, der auf der Bank sitzt, mitnehmen oder nicht. Die Fahrten werden auf Vertrauensbasis durchgeführt und finden auf privatrechtlicher Grundlage statt, das Risiko liegt also beim Fahrer.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. Mai 2020 die Einrichtung von Mitfahrbänken im Gemeindegebiet Berglen grundsätzlich begrüßt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, geeignete Standorte vorzuschlagen. Der Gemeinderat wird danach über deren Aufstellung entscheiden.

 

Die Gemeindeverwaltung hat mittlerweile mögliche Standorte für Mitfahrbänke überprüft. Das Ergebnis kann der beigefügten Aufstellung entnommen werden (siehe Anlage). Insgesamt ergibt sich folgende Situation:

 

-       Ziel ist, in jedem Teilort mindestens eine Mitfahrbank einzurichten. Insgesamt sollen 35 Standorte angeboten werden.

 

-       Für die Einrichtung einer Mitfahrbank eignen sich insbesondere die bereits bestehenden Bushaltestellen. Hier kann ohne größeren baulichen Aufwand an zentralen und bekannten Standorten eine Mitfahrgelegenheit geschaffen werden. Das Ein- und Aussteigen ist verkehrssicher möglich.

 

24 Bushaltestellen, die sich aufgrund ihres Standorts an Ortsdurchfahrten bzw. Landes- oder Kreisstraßen eignen, sollen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet werden.

 

Für sechs Bushaltestellen, die sich aufgrund ihrer Lage nicht als Standort eignen, werden alternative Standorte in den betreffenden Teilorten vorgeschlagen.

 

-       Darüber hinaus sollen an fünf weiteren Stellen Mitfahrbänke und Hinweisschilder aufgestellt werden. Als Standort sind vier Teilorte ohne Bushaltestelle (Linsenhof, Drexelhof, Kieselhof und Oberweiler) sowie der Parkplatz am Sportgelände Erlenhof vorgesehen.

 

-       An der Bushaltestelle „Bretzenacker Nachbarschaftsschule“ soll kein Schild angebracht werden, da Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter nicht zur Zielgruppe des Angebotes gehören.

 

-       An den Bushaltestellen „Ortsmitte Oppelsbohm“ und „Erlenhof“ soll kein Schild angebracht werden, da die Akzeptanz erfahrungsgemäß dort besonders gering ist, wo es sehr gute parallele Angebote gibt.

 

-       Von den insgesamt 35 Standorten sollen 13 mit einer Bank und einem Hinweisschild ausgestattet werden. An 22 Standorten, die als Bushaltestellen schon mit einer Bank ausgestattet sind oder aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht für die Aufstellung einer Bank geeignet sind, soll lediglich ein Hinweisschild angebracht werden.

 

Die Kosten liegen insgesamt bei rund 9.000 € (rund 500 € für die Anschaffung und Aufstellung einer Bank und 70 € für den Erwerb und die Anbringung eines Schildes).

 


1 x Hauptamt

1 x Bauamt    


Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitfahrbänke an den Bushaltestellen entsprechend der beiliegender Aufstellung als Mitfahrgelegenheit aufzustellen und die Hinweisschilder anzubringen. Bei Bedarf sollen Verhandlungen mit dem Straßenverkehrsamt sowie den betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen werden.