Betreff
Beratung über den Entwurf der Satzung für die Jagdgenossenschaft Berglen
Vorlage
SV/635/2020
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

Aufgrund des zum 1. April 2015 in Kraft getretenen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) ist eine Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen vom 20. März 2002 erforderlich.

 

Der Entwurf der Satzung basiert auf der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg.

 

Nachdem die Verwaltung der Jagdgenossenschaft bisher auf den Gemeinderat als Gemeindevorstand übertragen wurde und die Satzung Grundlage für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft ist, hat auch der Gemeinderat über seine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft zu entscheiden.

 

Nachstehend werden die wichtigsten Änderungen der Satzung erläutert:

Zu § 3 Nr. 3:

Nach § 13 Abs. 1 JWMG ruht die Jagd auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in befriedeten Bezirken.

Zu § 7 Nr. 5:

Durch die Beschränkung der zu vertretenden Jagdgenossen auf fünf wird verhindert, dass einem Jagdgenossen beliebig viele Vollmachten erteilt werden dürfen. Die Anzahl der Vollmachten wird beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen.

Zu § 10 Nr. 1:

Eine Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat für unbestimmte Zeit wie § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen aus dem Jahr 2002 festschreibt, ist nach dem JWMG nicht mehr möglich.

Nach § 15 Abs. 7 in Verbindung mit § 17 Abs. 4 JWMG kann durch Beschluss der Jagdgenossenschaft die Verwaltung der Jagdgenossen längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit von sechs Jahren dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden.

Für eine anschließende erneute Übertragung der Verwaltung ist dann ein neuer Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung erforderlich.

Entsprechend haben die Jagdgenossen in der nächsten Jagdversammlung (Jagdgenossenschaftsversammlung) über die Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat zu beschließen.

Im Vorgriff auf eine Entscheidung der Jagdgenossen für eine Übertragung der Verwaltung wird der Gemeinderat schon heute um Zustimmung zur Übertragung gebeten.

Wie oben bereits ausgeführt, steht die Zustimmung des Gemeinderates zur Übertragung der Verwaltung in Abhängigkeit von der Zustimmung der Jagdgenossenschaftsversammlung zur neuen Satzung, da diese Grundlage für die Verwaltung ist.

Zu § 17 Nr. 2:

Gemäß § 16 des Satzungsentwurfs ist ein Kassen- und Rechnungsprüfer durch den Gemeinderat zu bestellen, der das Kassenbuch über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres und Ausweisung des Reinertrages prüft.

Es wird vorgeschlagen als Kassen- und Rechnungsprüfer seitens des Gemeinderats den stellvertretenden Kämmerer der Gemeinde Berglen zu bestellen.

 

Allgemeine Erläuterung:

§ 8 d der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen vom 11. November 2001 sieht eine Beschlussfassung der Jagdgenossenschaftsversammlung über eine Änderung der Satzung vor.

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist gemäß § 5 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen vom 20.03.2002 durch den Gemeindevorstand einzuberufen. Gemeindevorstand ist gemäß § 9 Nr. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen der Gemeinderat, der auch gemäß § 7 Nr. 1 und 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen den Versammlungsleiter und Schriftführer bestellt.

Die Firma Lugis-IT, Herrenberg, gehört nicht der Jagdgenossenschaft an. Sie hat aber das Jagdkataster erstellt und unterstützt die Versammlung bei der Beschlussfassung. Deshalb ist die Teilnahme sachdienlich.

Die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung beruht auf der Mustersatzung des Gemeindetags vom 08.10.2020.

 

Weiteres Vorgehen

Die Satzung wird in der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossen und ist danach noch der unteren Jagdbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Überarbeitung der Satzung.

 


1 x Hauptamt

1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt    


1.    Als Versammlungsleiter der am 2. November 2020 in der Sporthalle Opppelsbohm stattfindenden Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat Bürgermeister Maximilian Friedrich, im Verhinderungsfall Herr Jochen Friz als erster stellvertretender Bürgermeister, bestellt.

2.    Als Schriftführer wird vom Gemeinderat die Sachbearbeiterin für das Jagdwesen, Frau Gudrun Boschatzke, Ordnungsamt, im Verhinderungsfall Frau Corinna Sigloch, Hauptamt, bestellt.

3.    Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen zu.

4.    Im Vorgriff auf einen Beschluss der Jagdversammlung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat, stimmt der Gemeinderat der Übertragung schon heute zu, sofern die Jagdversammlung dem vorliegenden Entwurf für die Satzung der Jagdgenossenschaft zustimmt und keine wesentlichen Änderungen beschließt.

5.    Bei Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat beauftragt der Gemeinderat schon heute den Bürgermeister mit den Aufgaben nach § 11 Nr. 2 und 3 a) bis e) sowie g) bis i) und § 12 des Entwurfs der Satzung der Jagdgenossenschaft Berglen.

6.    Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme der Firma Lugis-IT, Herrenberg, an der Jagdgenossenschaftsversammlung zu.

7.    Als Kassen- und Rechnungsprüfer wird der stellvertretende Kämmerer der Gemeinde Berglen, Herr Attila Kisa, bestellt.