Betreff
Abwasser- und Wassergebührenkalkulation
Vorlage
SV/638/2020
Aktenzeichen
700.3
Art
Sitzungvorlage

Die Kalkulationszeiträume für die Abwasser- und Wassergebühren laufen zum 31.12.2020 aus. Die Verwaltung strebt in der Regel einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren an. Dies würde bedeuten, dass die Gebühren für den Zeitraum 2021 bis 2023 neu kalkuliert werden müssten.

 

Aufgrund der Corona-Situation soll diese Kalkulation allerdings um ein Jahr auf den Zeitraum 2022 bis 2024 verschoben werden, damit die Bürgerschaft nicht zusätzlich mit weiteren Abgaben belastet wird. Inwieweit sich die Gebühren verändern würden, kann nur vage prognostiziert werden.

 

Bei der Wasserversorgung werden die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibungen, auf-grund der Investitionen der vergangenen und kommenden Jahre, zunehmen, welche sich auf in die neu zu kalkulierende Wassergebühr auswirken wird. Es wird deshalb mit einer moderat steigenden Gebühr gerechnet.

 

Bei den Abwassergebühren wird das gebührenrechtlichen Ergebnis des Jahres 2017, welches einen Überschuss bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 269.768,68 € und bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 18.692,75 € ausweist, einen dämpfenden Effekt auf die neu zu kalkulierende Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühr haben. Ob auch die Ergebnisse des Kalkulationszeitraums 2018 bis 2020 ausgeglichen werden sollen, kann der Gemeinderat dann ebenfalls beschließen.

Auch bei der Abwasserbeseitigung sind die Aufwendungen für die Unterhaltung der Abwasseranlagen deutlich angestiegen und werden auch weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben. Eine Gebührensenkung wird deshalb trotz der Überschüsse aus Vorjahren nicht erwartet.

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Gebührenüberschüsse innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Mit einer Kalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2024 kann dies noch gewähr-leistet werden. 


1 x Kämmerei  


Der Gemeinderat beschließt die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung um ein Jahr auf den Zeitraum 2022 bis 2024 zu verschieben.

 

Der Gemeinderat beschließt die Wassergebührenkalkulation um ein Jahr auf den Zeitraum 2022 bis 2024 zu verschieben.

 

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote im Jahr 2021 einzuholen und die Gebührenkalkulationen zu beauftragen.