Betreff
Einstellung des Ganztagesbetriebs in den Kindertageseinrichtungen während der Pandemiestufe 3 - Verzicht auf die Kindergartengebühren für den Ganztagesbetrieb
Vorlage
SV/641/2020
Aktenzeichen
460
Art
Sitzungvorlage

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Wirkung vom 19.10.2020 die Pandemiestufe 3 ausgerufen.

 

In der Pandemiestufe 3 sind wir aufgefordert in festen Gruppen und nach dem „Kohorten-Prinzip“ zu arbeiten. Dies bedeutet, dass weder die Kinder, noch das Personal durchmischt werden dürfen.

 

In allen Kindertageseinrichtungen mit Ganztagesbetrieb in Berglen sind die Kinder mit Ganztagesbetreuung über alle Gruppen verteilt. Die Gruppenaufteilung erfolgte nach pädagogischen Gesichtspunkten nach Heterogenität bezüglich Alter und Geschlecht; zudem wurde in der Einteilung das Bezugserziehermodell berücksichtigt. Zusätzlich wird bei der Gruppenzuteilung auf die Wünsche der Eltern geachtet.

 

Bezogen auf den Ganztagesbetrieb bedeutet dies, dass in allen Gruppen Kinder mit Betreuungszeiten über sieben Stunden betreut werden. Ab 14.00 Uhr findet eine Durchmischung statt. Somit ergibt sich, dass in allen Gruppen die Betreuungszeit von 7.00 bis 17.00 Uhr durch das feste Personal der jeweiligen Gruppen nicht abgedeckt werden kann. Die Betreuung im Ganztagesbereich kann daher für die Dauer der Pandemiestufe 3 nicht angeboten werden. Eine Betreuung von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird gewährleistet.

 


1 x Hauptamt 


Da der Ganztagsbetrieb in den Kindertageseinrichtungen nicht stattfinden kann, soll auf die Erhebung der entsprechenden Gebühren in diesem Zeitraum verzichtet werden. Die Benutzungsgebühren für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungszeit werden entsprechend der Satzung bemessen.