Betreff
Aktueller Sachstand zum Flurbereinigungsverfahren in Berglen
Vorlage
SV/643/2020
Aktenzeichen
780.4
Art
Sitzungvorlage

Aktueller Sachstand:

 

Der Anordnungsbeschluss für das Flurbereinigungsverfahren in Berglen erfolgte am 30.04.2001. Die Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan erging am 23.12.2015.

 

Grundsatz der Planung ist, das vorhandene Wegenetz auszudünnen und mit neuen landschaftsgerechten Wegen entlang von Raumkanten zweckmäßig zu ergänzen. Aufgrund der Besitzstruktur und der topographischen Verhältnisse können die Schlaglängen jedoch nur begrenzt vergrößert werden.

 

Zur Verbesserung der Bewirtschaftungssituation werden Ackerschläge mit möglichst einem befestigten Weg erschlossen. Zukünftige Hauptwirtschaftswege und Verbindungswege werden befestigt bzw. modernisiert. Die untergeordneten Erschließungswege werden, soweit es die Topographie zulässt, unbefestigt als Erdwege hergestellt. Die bislang gar nicht bis schlecht erschlossenen Streuobstwiesen werden überwiegend durch Schotter- und Erdwege in einer reduzierten Breite erschlossen. Nach Möglichkeit erfolgt eine talseitige Erschließung der Streuobstwiesen, um die Bewirtschaftung zu erleichtern.

 

Des Weiteren umfasst der Wege- und Gewässerplan auch Ortsgestaltungsmaßnahmen in Öschelbronn und Stöckenhof.

 

Für das Verfahren wurden ursprünglich rd. 3,4 Mio. € veranschlagt. Bund und Land bezuschussen das Verfahren mit 83 %.

 

Die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt in drei Bauabschnitten. Die ersten zwei Bauabschnitte

 

1.    Bauabschnitt              rd. 750.000 € (02/2017-03/2019)

2.    Bauabschnitt              rd. 460.000 € (02/2019-10/2019)

 

sind bereits umgesetzt und abgerechnet.

 

Die Ausführung der Ortsgestaltungsmaßnahmen in Öschelbronn wurde der Gemeinde übertragen. Hierfür wurden Fördergelder der Flurbereinigung in Höhe von rd. 150.000 € abgerufen.

 

Änderung des Wege- und Gewässerplans:

 

Im Zuge der Umsetzung der ersten zwei Bauabschnitte ergaben sich Änderungswünsche von Seiten der Landwirte. In einer Versammlung mit allen Landwirten am 13.12.2017 (ermittelt aus dem gemeinsamen Antrag) wurden die Änderungswünsche erhoben und im Anschluss mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ausgewertet. Die Änderungen, die sowohl nach Auffassung des Vorstands wie auch der Flurbereinigungsbehörde erforderlich oder zweckmäßig sind, wurden in eine Änderung zum Wege- und Gewässerplan eingearbeitet. Des Weiteren liegt der Fokus auf der Modernisierung vorhandener Asphaltwege/Hauptwirtschaftswege (MNN 243/1, 243/6, 338, 345/1, 352/1 und 352/2). Die geplanten Änderungen sind in der ergänzten Wege- und Gewässerkarte in violett dargestellt (siehe Anlage 1, Entwurf 7. Änderung) und in einer Tabelle (Anlage 2) zusammengefasst.

 

Der letzte bzw. dritte Bauabschnitt vor der Neuzuteilung der Grundstücke erfolgt aufgrund der umfangreichen Änderung des Wege- und Gewässerplans um ein Jahr verzögert, ab dem Frühjahr 2021. Die Ausführungskosten belaufen sich nach der Einarbeitung der Änderungen nun auf rd. 4,9 Mio. €.

 

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:

Wegebau

3.000.000 €

Wasserbau

310.000 €

Bodenverbesserung

110.000 €

Landschaftspflege

200.000 €

Ordnung und Gestaltung der Ortslage

300.000 €

Bodenordnung

270.000 €

Verwaltungsausgaben der TG

120.000 €

Umlage an den VTG

570.000 €

Ausführungskosten gesamt

4,9 Mio. €

 

Die Gemeinde beteiligt sich bisher an den Kosten (nicht durch Zuschuss gedeckter Anteil), wie in der Sitzung des Gemeinderats vom 16.06.2015 beschlossen, mit max. 350.000 €. Hiervon sind im Jahr 2021 noch 140.000 € zu bezahlen.

Aufgrund der oben beschriebenen Änderungen bzgl. der Modernisierung vorhandener Asphaltwege/Hauptwirtschaftswege haben sich, wie bereits erwähnt, die Ausführungskosten erhöht. Um die Finanzierung der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten, ist von der Gemeinde ein Betrag von 200.000 € zu übernehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde den nicht durch Zuschuss gedeckten Anteil übernehmen, da somit um ein Vielfaches mehr in die Wege im Flurbereinigungsgebiet investiert werden kann. Die durch die Änderung des Wege- und Gewässerplans verursachte Kostenerhöhung wurde mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung besprochen. Die Zuschüsse stehen zum Abruf bereit. Sollte die Gemeinde den Anteil von 200.000 € nicht investieren, können die Baumaßnahmen in dem aktuell geplanten Umfang nicht durchgeführt werden. Dies würde auch bedeuten, dass der Landeszuschuss von 83 % nicht gewährt wird.

 

Die leitende Ingenieurin, Frau Claudia Kallning vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis, wird in der Sitzung anwesend sein und dem Gremium einen ausführlichen Sachstandsbericht geben.

 

 


1 x Amt für Vermessung und Flurneuordnung LRA (Frau Kallning)

1 x Bauamt


1.            Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf der 7. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes zu.

 

2.            Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung und Ausbaustandard der im Entwurf der 7. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege.

 

3.            Die Gemeinde ist bereit, den freiwilligen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge um 200.000 € für die Feldlage zu erhöhen. Der Abruf erfolgt auf zwei Jahre verteilt. Im Haushalt 2021 sowie 2022 werden jeweils 100.000 € eingestellt.

 

4.    Im Haushalt 2021 werden zudem 140.000 € als Restzahlung für den beschlossenen Kostendeckel eingestellt.