Betreff
Zustimmung zum Vereinbarungsentwurf zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Gemeinde Berglen zum Ausbau der L 1120 Berglen - Stöckenhof
Vorlage
SV/331/2017
Aktenzeichen
652.2
Art
Sitzungvorlage

 

Bereits am 2. April 2015 hat die Gemeinde Berglen das Regierungspräsidium Stuttgart darum gebeten, neue Grenzen für die Ortsdurchfahrt (sog. OD-Grenzen) auf der Grundlage der Planung (s. Lageplan Anlage 1) entlang der L 1120 im Ortsteil Stöckenhof auszuweisen.

 

Bedauerlicherweise vertritt das Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Göppingen, die Auffassung, dass die neuen OD-Grenzen erst nach einem Ausbau der Straße festgelegt werden. Dies bedeutet, dass sich die Gemeinde finanziell schlechter stellt, da nur in dem bereits festgelegten OD-Bereich das Regierungspräsidium die Decke bezahlt, den Randsteinbeitrag pauschal mit 11,00 € pro Laufmeter vergütet und die zu erneuernden Entwässerungseinrichtungen (Straßeneinläufe) mit pauschal 410,00 € pro Stück bezuschusst, so dass ein voraussichtlicher Kostenanteil des Landes in Höhe von ca. 29.296,00 € entstehen wird.

 

Die Kosten für den neuen Fahrbahnteiler und die Querungshilfe müssen laut dem Vereinbarungsentwurf von Seiten der Gemeinde übernommen werden. Die Gemeindeverwaltung wird deshalb einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes für den Gehwegausbau und der Querungshilfe an das Regierungspräsidium Stuttgart stellen.

 

Gemäß der bisherigen Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riker und Rebmann belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 840.000 €, wobei von diesen die Landesbeteiligung in Höhe von voraussichtlich 29.296,00 € zuzüglich einem 5 %-igen Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von voraussichtlich 1.160,00 € in Abzug gebracht werden kann.

 

Letztendlich würde die Gemeinde Berglen mit den Ortsgestaltungsmaßnahmen und der innerörtlichen Sanierung der L 1120 freiwillig eine Landesaufgabe übernehmen. Vor dem Hintergrund, dass ohne das Tätigwerden der Kommune die Situation an dieser stark frequentierten Landesstraße vor Ort auf absehbare Zeit völlig unbefriedigend bleiben würde (z.B. fehlende Gehwege, fehlende Straßenentwässerung, keine Verkehrsberuhigung, keine sichere Querungsmöglichkeit, usw.), empfiehlt die Gemeindeverwaltung, die im Rahmen der Flurbereinigung geplanten und mit umfangreicher Bürgerbeteiligung erarbeiteten Maßnahmen nicht länger aufzuschieben, sondern dem Vereinbarungsentwurf zuzustimmen und die Arbeiten im Jahr 2018 umzusetzen.

 

 

Anlagen:

 

1. Planung Straßenbau

2. Vereinbarungsentwurf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Technische Verwaltung 


Der Gemeinderat stimmt dem Vereinbarungsentwurf mit dem Regierungspräsidium Stuttgart in der Fassung vom 11.07.2017 zu.