Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen Errichtung eines Stellplatzes auf dem Grundstück Wieselstraße 9, Flst.Nr. 1039/3 in Hößlinswart
Vorlage
BUA/177/2020
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Die Antragssteller planen die Errichtung eines Stellplatzes an der südöstlichen Seite des Gebäudes Wieselstraße 9 in Hößlinswart mit einer Grundfläche von 25,5 m². Der Stellplatz mit den Ausmaßen 7,20 m x 3,30 m soll in nordwestlicher Richtung gegen den Hang teilweise mit einer Stützmauer umfasst werden. Die Mauer wird zu den Seiten des Stellplatzes hin wie die Mauer des danebenliegenden Carports, dem Hang folgend, abgetreppt. Somit beträgt die Höhe der Mauer am niedrigsten Punkt 0,50 m und am höchsten Punkt 1,40 m, gemessen an der Innenseite der Mauer von der Geländehöhe des Stellplatzes.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wieselstraße“ aus dem Jahre 1978. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht eingehalten, da mit dem geplanten Stellplatz nicht überbaubare Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden soll, die als Grünflächen oder gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind.

 

Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine Bedenken, da es städtebaulich von untergeordneter Bedeutung ist. Als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubaren Grundstücksflächen sollten drei einheimische Sträucher auf dem Grundstück gepflanzt werden, wie dies in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit vom Gremium gefordert wurde. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

   


1 x Bauakte „Wieselstraße 9“   


1.            Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die in Anspruch genommene nicht überbaubare Fläche drei einheimische Sträucher auf dem Grundstück gepflanzt werden, die Stellplatzfläche mit wasserdurchlässigem Belag befestigt und das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück beseitigt wird.

2.            Die Gemeinde Berglen stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

Lageplan

Grundriss

Ansicht Süd-Ost

Ansicht Süd-West

 

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Südansicht des Grundstücks