Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Feststellung des Entwurfs für die 15. Flächennutzungsplanänderung "Bauhofgelände" aufden Gemarkungen Berglen-Steinach und Berglen-Reichenbach, Flur Spechtshof
Vorlage
SV/649/2020
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 11.12.2019 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 17.12.2019 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es soll eine Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) als eine gewerbliche Baufläche „Bauhofgelände“ auf den Gemarkungen Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, dargestellt werden. Aufgrund dieses Änderungsbeschlusses fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und für den Bereich der Gemeinde Berglen jeweils durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 30.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 19.03.2020 durchgeführt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einer Weiterführung der 15. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung einer gewerbliche Baufläche „Bauhofgelände“ auf Gemarkung Steinach und Reichenbach, Flur Spechtshof, nicht entgegen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt. In Berglen-Steinach, nordwestlich des Ortsteils Erlenhof, soll im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets „Gewerbegebiet Erlenhof – II. Bauabschnitt“ ein neuer Gemeindebauhof errichtet werden und der bestehende Standort in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm aufgegeben werden. Durch die Aufgabe bzw. Verlagerung des bestehenden Gemeindebauhofs in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm ist vorgesehen, die innerörtliche Fläche für die Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung freizumachen und einer Wohnbebauung zuzuführen. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen ist die außerhalb des Siedlungszusammenhangs liegende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a BauGB dargestellt und nachrichtlich als Landschaftsschutzgebiet vermerkt.

Durch die 15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine gewerb­liche Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Berglen beabsichtigt im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets „Gewerbegebiet Erlenhof – II. Bauabschnitt“ in Berglen-Steinach einen neuen Gemeindebauhof zu errichten und den bestehenden Gemeindebauhof in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm aufzugeben. Der bestehende Gemeindebauhof liegt innerhalb des bestehenden Wohngebiets „Alter Hau“ in Berglen-Oppelsbohm. Unmittelbar angrenzend befinden sich Wohngebäude. Durch an- und abfahrende Fahrzeuge sowie die Be- und Entladung von Maschinen und Geräten bestehen gegenüber der Wohnbebauung relevante Lärmbelastungen. Der bestehende Gemeindebauhof in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm ist aufgrund des Alters (Baujahr 1973 und Erweiterung 1979) sanierungsbedürftig. Es bestehen bautechnische (z.B. Korrosion im Dachgeschoss), funktionale (z.B. keine ordnungsgemäßen Arbeitsstätten, Sanitäranlagen und Sozialräume gemäß Arbeitsstättenverordnung) und betriebliche Mängel (z.B. geringe Lagerkapazität für u.a für Material, Baustoffe sowie wenig Abstellmöglichkeiten für Betriebsfahrzeuge, fehlender Waschplatz für Fahrzeuge usw.).

 

Darüber hinaus ist die Zufahrt zum Gemeindebauhof durch den engen Straßenraum im Schumannweg verkehrstechnisch nicht günstig. Es bestehen für größere Lastkraftwagen keine ausreichend bemessene Rangierflächen, sodass bei Materialanlieferungen der öffentliche Verkehrsraum vor dem Gemeindebauhofgelände in Anspruch genommen wird und dieser Umstand ist für vorbeifahrende Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung.

 

Insgesamt ist eine Erweiterung bzw. Weiterentwicklung des bestehenden Gemeindebauhofs in der Orffstraße 8 in Berglen-Oppelsbohm durch die genannten Gründe sowie auf Grund der beengten Verhältnisse nicht realisierbar. Der nordwestlich des Ortsteils Erlenhof, im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets „Gewerbegebiet Erlenhof –  II.  Bauabschnitt“ in Berglen-Steinach, geplante neue Gemeindebauhof liegt verkehrsgünstig an einer verkehrstechnisch gut erschlossenen Ortsdurchfahrtsstraße (L 1140) am westlichen Ortseingang. Die sehr gute Verkehrsanbindung ermöglicht das schnelle Erreichen der Einsatzorte im Gemeindegebiet. Aufgrund der Lage im Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Erlenhof – II. Bauabschnitt“ in Berglen-Steinach besteht außerdem kein Konfliktpotential mit bestehender und auch mit im Gewerbegebiet ausgeschlossener Wohnbebauung. Zudem ist in unmittelbarer Nähe eine Tankstelle vorhanden, die den Verzicht auf eine eigene Betriebstankstelle ermöglicht. Die geplante Flächengröße ermöglicht außerdem eine Streusalzlagerung in einem Silo (sicherer Befüllvorgang und einfache, schnelle Beladung der Fahrzeuge aus dem Silo möglich). Ein weiterer Vorteil ist die mögliche Integration der Verwaltung des Wasserwerks im Gemeindebauhofgebäude (Aufgabe des Betriebssitzes in der Forchenstraße 15 in Berglen-Steinach, gemeinsame Nutzung von Maschinen und Geräten).

 

Unter Hinweis auf die Begründung für die 15. Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 15. Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

 


1 x Bauamt

1 x GVV Winnenden    


1.      Der Entwurf für die 15. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

 

2.      In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

 

- gewerbliche Baufläche (Planung) auf Gemarkung Berglen-Steinach und Berglen-Reichenbach (0,2 ha)

 

3.      Maßgebend ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.09.2019 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.      Die Begründung vom 28.09.2020 wird festgestellt.