Betreff
Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Feldwegs Flst. 116 auf Gemarkung Reichenbach Flur Lehnenberg
Vorlage
SV/654/2020
Aktenzeichen
785.4
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung einer Teilfläche des Feldwegs Flst. 116 auf Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg, gemäß § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) durchzuführen, da die betreffende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

Die vorgesehene Einziehung wurde aufgrund dieses Beschlusses öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen gegen die Einziehung sind nicht eingegangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Bauamt            

1 x Kämmerei        

1 x Ordnungsamt    


  1. Die im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Teilfläche des öffentlichen Feldwegs Flst. 116 auf Gemarkung Reichenbach Flur Lehnenberg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermessung in Auftrag zu geben.