Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Feststellung des Entwurfs für die 14. Flächennutzungsplanänderung (Fläche für den Ge meinbedarf "Kinderhaus Koppelesbach" in Winnenden und Wohnbaufläche "Burgeräcker" in Winnenden)
Vorlage
SV/656/2020
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 24.07.2019 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 23.07.2019 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen eine Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) als eine Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden und eine Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in Winnenden dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 05.10.2020 bis einschließlich 23.10.2020 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17.09.2020 durchgeführt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einer Weiterführung der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ in Winnenden und einer Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in Winnenden nicht entgegen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt.

 

Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ in Winnenden

Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) in Winnenden

In Winnenden, Wohnplatz Schelmenholz, sind durch die steigenden Kinderzahlen im Zeitraum bis 2024 und voraussichtlich darüber hinaus zusätzliche Angebote für die Kindertageseinrichtung erforderlich. Durch Nachverdichtungen im Bestand, neue Wohngebiete und die Unterbringung von kinderreichen Familien in der Wohnanlage in der Friedrich-Jakob-Heim-Straße werden steigende Kinderzahlen erwartet. Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsstruktur im Schelmenholz ist in den kommenden Jahren ein Generationswechsel nicht auszuschließen, der dazu führen kann, dass junge Familien in freiwerdende Häuser bzw. Wohnungen einziehen.

 

Bereits in der örtlichen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Winnenden für das Kindergartenjahr 2017 / 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden in öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am 26. September 2017 beschlossen, dass in Winnenden im Wohnbezirk Schelmenholz eine neue dreigruppige Kindertageseinrichtung für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt (ganztags) errichtet werden soll. Die neue Kindertageseinrichtung soll nach deren Fertigstellung das Kinderhaus Körnle ersetzen, sofern die Kinderbetreuungsplätze im Schelmenholz bzw. in den angrenzenden Wohngebieten dies zulassen. Im Zuge der Beratung über das Raumprogramm für die neue Kindertageseinrichtung im Schelmenholz hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden in öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass alternativ zur Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung auch eine viergruppige Kindertageseinrichtung geprüft werden soll.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist der Standort an der Hanweiler Straße in Winnenden, Wohnplatz Schelmenholz, für die Errichtung einer drei- oder viergruppigen Kindertageseinrichtung geeignet. Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens kann das Stadtentwicklungsamt, nach der Vorlage der Objektplanung (Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) einen Bebauungsplanentwurf erstellen und dem Gemeinderat zur Entwurfsfeststellung vorlegen.

 

Mit der 14. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs eine Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ (Planung) in Winnenden und gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) in Winnenden dargestellt werden.

 

Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Baugesetzbuchs als Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ (Planung) in Winnenden dargestellt werden.

 

Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Baugesetzbuchs dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) dargestellt werden.

 

Die geringe Flächengröße der Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) in Winnenden (0,1 ha) liegt deutlich unter der Schwelle für eine Bedarfsermittlung des Wohnbauflächenbedarfs nach der Plausibilitätsprüfung des Landes Baden-Württemberg gemäß den „Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 des Baugesetzbuchs und nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuchs" vom 23.05.2013 sowie unter der Schwelle für eine Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs nach dem Orientierungswert des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart, von der Regionalversammlung am 22.07.2009 als Satzung beschlossen und durch die Bekanntmachung am 12.11.2010 rechtsverbindlich geworden.

 

Unter Hinweis auf die Begründung für die 14. Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 14. Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

 


1 x Bauamt

1 x GVV Winnenden    


1.                  Der Entwurf für die 14. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

 

2.                  In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgende neuen Darstellung aufgenommen:

·      Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ in Winnenden (0,9 ha)

·      Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in Winnenden (0,1 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende Darstellungen herausgenommen und als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in Winnenden (Planung) dargestellt:

·      Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden (0,1 ha)

 

3.                  Maßgebend ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 28.09.2020 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.                  Die Begründung vom 28.09.2020 wird festgestellt.