- Feststellung des Entwurfs für die 14. Flächennutzungsplanänderung (Fläche für den Ge meinbedarf "Kinderhaus Koppelesbach" in Winnenden und Wohnbaufläche "Burgeräcker" in Winnenden)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am
24.07.2019 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 23.07.2019 beschlossen,
den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen eine
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) als eine Fläche für den Gemeinbedarf
„Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden und eine Fläche für den Gemeinbedarf
„Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in
Winnenden dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse findet die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden durch eine öffentliche Auslegung der
Unterlagen vom 05.10.2020 bis einschließlich 23.10.2020 statt. Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit
Schreiben vom 17.09.2020 durchgeführt.
Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einer Weiterführung der 14.
Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf
„Kinderhaus Koppelesbach“ in Winnenden und einer Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in
Winnenden nicht entgegen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte
nicht. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie
städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt.
Fläche für den Gemeinbedarf
„Kinderhaus Koppelesbach“ in Winnenden
Wohnbaufläche „Burgeräcker“
(Planung) in Winnenden
In Winnenden, Wohnplatz Schelmenholz, sind durch die steigenden
Kinderzahlen im Zeitraum bis 2024 und voraussichtlich darüber hinaus
zusätzliche Angebote für die Kindertageseinrichtung erforderlich. Durch
Nachverdichtungen im Bestand, neue Wohngebiete und die Unterbringung von
kinderreichen Familien in der Wohnanlage in der Friedrich-Jakob-Heim-Straße
werden steigende Kinderzahlen erwartet. Aufgrund der aktuellen
Bevölkerungsstruktur im Schelmenholz ist in den kommenden Jahren ein
Generationswechsel nicht auszuschließen, der dazu führen kann, dass junge
Familien in freiwerdende Häuser bzw. Wohnungen einziehen.
Bereits in der örtlichen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in
Winnenden für das Kindergartenjahr 2017 / 2018 hat der Gemeinderat der Stadt
Winnenden in öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am
26. September 2017 beschlossen, dass in Winnenden im Wohnbezirk
Schelmenholz eine neue dreigruppige Kindertageseinrichtung für die Betreuung
von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt (ganztags) errichtet
werden soll. Die neue Kindertageseinrichtung soll nach deren Fertigstellung das
Kinderhaus Körnle ersetzen, sofern die Kinderbetreuungsplätze im Schelmenholz
bzw. in den angrenzenden Wohngebieten dies zulassen. Im Zuge der Beratung über
das Raumprogramm für die neue Kindertageseinrichtung im Schelmenholz hat der
Gemeinderat der Stadt Winnenden in öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am
24. Oktober 2017 beschlossen, dass alternativ zur Errichtung einer
dreigruppigen Kindertageseinrichtung auch eine viergruppige Kindertageseinrichtung
geprüft werden soll.
Aus städtebaulicher Sicht ist der Standort an der Hanweiler Straße in
Winnenden, Wohnplatz Schelmenholz, für die Errichtung einer drei- oder
viergruppigen Kindertageseinrichtung geeignet. Nach der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens kann das Stadtentwicklungsamt, nach der Vorlage der
Objektplanung (Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure - HOAI) einen Bebauungsplanentwurf erstellen und dem
Gemeinderat zur Entwurfsfeststellung vorlegen.
Mit der 14. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs eine
Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ (Planung) in Winnenden
und gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der
Baunutzungsverordnung eine Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) in Winnenden
dargestellt werden.
Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP)
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs
dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) soll gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Baugesetzbuchs als
Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ (Planung) in Winnenden
dargestellt werden.
Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP)
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Baugesetzbuchs
dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“ in
Winnenden soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des
Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der
Baunutzungsverordnung als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) dargestellt
werden.
Die geringe Flächengröße der Wohnbaufläche „Burgeräcker“ (Planung) in
Winnenden (0,1 ha) liegt deutlich unter der Schwelle für eine Bedarfsermittlung
des Wohnbauflächenbedarfs nach der Plausibilitätsprüfung des Landes
Baden-Württemberg gemäß den „Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung
der Bauflächennachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach
§ 6 des Baugesetzbuchs und nach § 10 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs" vom 23.05.2013 sowie unter
der Schwelle für eine Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs nach dem
Orientierungswert des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart, von der
Regionalversammlung am 22.07.2009 als Satzung beschlossen und durch die
Bekanntmachung am 12.11.2010 rechtsverbindlich geworden.
Unter Hinweis auf die Begründung für die 14.
Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten
Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 14.
Flächennutzungsplanänderung festzustellen.
1 x Bauamt
1 x GVV Winnenden
1.
Der Entwurf
für die 14. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.
2.
In den am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgende neuen Darstellung aufgenommen:
· Fläche für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“
in Winnenden (0,9 ha)
· Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in Winnenden (0,1 ha)
Aus dem am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende Darstellungen herausgenommen und als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in
Winnenden (Planung) dargestellt:
· Fläche für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“
in Winnenden (0,1 ha)
3.
Maßgebend
ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte
Lageplan vom 28.09.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4.
Die
Begründung vom 28.09.2020 wird festgestellt.