Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 13. Flächennutzungsplanänderung
- "Linsenhalde II" in Winnenden
- "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf
wurde anschließend vom 10.08.2020 bis 10.09.2020 in Winnenden und in Berglen
öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind den Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben worden, über die
eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.
Flächennutzungsplanänderung
durch einen flächenneutralen Flächentausch sowie Teil(gesamt)fortschreibung für
gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden zum einen durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch gewerbliche Bauflächen
an städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt und zum anderen durch eine
Teil(gesamt)fortschreibung
zusätzliche gewerbliche Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten
dargestellt. Aufgrund der Teil(gesamt)fortschreibung mit zusätzlichen
gewerblichen Bauflächen ist der zusätzliche gewerbliche Bauflächenbedarf
besonders zu begründen.
Im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwal-tungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sind unter
anderem gewerbliche Flächen (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Zum einen
werden durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch
gemarkungsübergreifend gewerbliche Flächen (Planung) und Flächen für die
Landwirtschaft (Bestand) dargestellt. An der Gesamtbilanz der im
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Flächen (Planung) ändert sich in
der Summe nichts. Zum anderen werden an städtebaulich geeigneteren Standorten
zusätzliche gewerbliche Bauflächen dargestellt. Der zusätzliche Flächenbedarf
für gewerbliche Flächen geht mit 1,54 ha über die im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen hinaus. Die
zusätzliche gewerbliche Baufläche wird bei einer Gesamtfortschreibung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in der
Bilanzierung berücksichtigt.
Gewerbliche Baufläche
„Linsenhalde II“ in Winnenden
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen als Grünfläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB, mit der Zweckbestimmung
geplanter Verkehrsübungsplatz, dargestellt.
Das Stadtentwicklungsamt der Großen Kreisstadt Winnenden hat an
städtebaulich geeigneteren Standorten die Darstellung von gewerbliche
Bauflächen vorgesehen. Das Plangebiet grenzt nördlich an das Auffahrtsbauwerk
der Bundesstraße (B 14) der Anschlussstelle Winnenden-Süd, östlich und
südlich an die Kreisstraße (K 1911) und westlich an die Gemarkungs- und
gleichzeitig Stadtgrenze an. Vorgesehen ist ein hochwertiges Gewerbegebiet für
Unternehmensverwaltungen und sonstige Gewerbebetriebe. Das geplante
Gewerbegebiet liegt besonders verkehrsgünstig an der Anschlussstelle
Winnenden-Süd der Bundesstraße 14 (B 14) und an der Kreisstraße
(K 1911). Der Standort ist u.a. für Nutzungen des Dienstleistungssektors
geeignet.
Das Gewerbegebiet „Linsenhalde II“ soll über die innerorts liegende
Kreisstraße (K 1911) erschlossen werden.
Mit der 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden (2,23 ha)
Abb. 1: 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans,
Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme einer
Teilfläche der gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in Winnenden-Birkmannsweiler
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen als gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt.
Das Stadtentwicklungsamt der Großen Kreisstadt Winnenden hat an
städtebaulich geeigneteren Standorten die Darstellung von gewerbliche
Bauflächen vorgesehen. Das Plangebiet grenzt an die geplante gewerbliche
Baufläche „Obere Hageläcker“ an. Mit der Herausnahme einer Teilfläche der
gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in Winnenden-Birkmannsweiler sollen
an einem aus städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort gewerbliche
Bauflächen dargestellt werden.
Das Gewerbegebiet „Obere Hageläcker“ soll über die Birkenstraße in
südwestliche Richtung erweitert und erschlossen werden.
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer gewerblichen Baufläche (Planung)
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB
dargestellt. Die nach der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene gewerbliche
Baufläche „Obere Hageläcker“ (1,67 ha) befindet sich in
Winnenden-Birkmannsweiler am südwestlichen Ortsrand zwischen dem vorhandenen
Gewerbegebiet und der Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet eine
entsprechende Erweiterungsfläche aus. Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet mit
emissionsarmen gewerblichen Nutzungen. Die gewerblichen Gebäude an der
Birkenstraße, der Buchenstraße und der Industriestraße formen den räumlichen
Abschluss der bestehenden Gewerbefläche. Die nordwestlich an die gewerbliche Baufläche
„Obere Hageläcker“ angrenzende landwirtschaftliche Fläche ist perspektivisch
für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen bestimmt. Diese bauleitplanerische
Zonierung ermöglicht einen störungsfreien Übergang zwischen der gewerblichen
Baufläche „Obere Hageläcker“ und der nordwestlich angrenzenden perspektivisch
beabsichtigten und bestehenden Wohnbebauung. Die 1,59 ha gewerbliche
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB,
die wieder als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt werden,
werden in der Kernstadt an städtebaulich geeigneter Stelle dargestellt.
Mit der 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Teilfläche der gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in
Winnenden-Birkmannsweiler (1,59 ha)
Abb. 2: 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans,
Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme der
gewerblichen Baufläche „Untere Schray-Seizlesbrunnen“ in Winnenden und
gemischte Baufläche „Untere Schray“ in Winnenden (10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen)
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen als gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO und als Fläche für die
Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB
dargestellt.
Das Stadtentwicklungsamt der Großen Kreisstadt Winnenden hat an
städtebaulich geeigneteren Standorten die Darstellung von gemischten Bauflächen
und gewerbliche Bauflächen vorgesehen. Das Plangebiet grenzt an die Marbacher Straße
im Norden und die Schwaikheimer Straße im Süden an.
Mit der Herausnahme einer gewerblichen Baufläche „Untere
Schray-Seizlesbrunnen“ in Winnenden (1,7 ha) sollen an einem aus
städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort gewerbliche Bauflächen
dargestellt werden.
Das neue Quartier westlich des Bahnhofs soll über die Marbacher Straße
und die Schwaikheimer Straße erschlossen werden.
Durch die 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine
gemischte Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt. Die gemischte
Baufläche „Untere Schray“ (5,2 ha) grenzt westlich an die bestehende
gemischte Baufläche zwischen der Marbacher Straße und der Schwaikheimer Straße
an. Vorgesehen ist ein urbanes Gebiet und ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet
mit entsprechenden Nutzungen, die innerhalb der engeren Schutzzone (Zone II)
des festgesetzten Wasserschutzgebietes „Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße,
Hungerbergquelle, Maurachquelle, Binsachquelle 1 + 2“ zulässig sind. Für die
Errichtung baulicher Anlagen sind in der engeren Schutzzone (Zone II)
grundsätzlich besondere Schutzvorkehrungen erforderlich. Die gemischte Baufläche
liegt besonders verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-West /
Leutenbach der Bundesstraße 14 (B 14). Die gute fußläufige Erreichbarkeit
des schienengebunden öffentlichen Personennahverkehrs und die räumliche Nähe
zur Innenstadt machen den Standort attraktiv für den verdichteten Wohnungsbau
und für Nutzungen des stark expandierenden Dienstleistungssektors mit hohen
Beschäftigungszahlen. Ein vergleichbarer Standort im Stadtgebiet ist nicht
vorhanden. Die 1,7 ha gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die als gemischte
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt
wird, wird zur Hälfte für die gemischte Baufläche angerechnet.
Mit der 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
gewerbliche Baufläche „Untere Schray-Seizlesbrunnen“ (1,7 ha)
herausgenommen und die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Gemischte Baufläche „Untere Schray“ in Winnenden (5,2 ha)
Abb. 3: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Es wird vorgeschlagen, die 13.
FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend
den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt werden.
1 x Bauamt
1 x GVV Winnenden
1. Die während der öffentlichen Auslegung
zum FNP-Änderungsentwurf vom 18.05.2020 abgegebenen Stellungnahmen werden
entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt.
2. In den am 29.05.2006 genehmigten
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neuen Darstellung aufgenommen:
·
Gewerbliche
Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden (2,23 ha)
Aus dem am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) dargestellt:
·
Teilfläche
der gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in Winnenden-Birkmannsweiler
(1,59 ha)
3. Maßgebend sind die vom
Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020
im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom
18.05.2020 wird festgestellt.