Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 10. Flächennutzungsplanänderung
- "Adelsbach II" in Winnenden
- "Bildstraße II" in Winnenden-Birkmannsweiler
- "Bürgäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
- "Erweiterung Schütteläcker" in Winnenden-Breuningsweiler
- "Hofäcker" in Winnenden-Höfen
- "Untere Schray" in Winnenden
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf
wurde anschließend vom 10.08.2020 bis 10.09.2020 in Winnenden und in Berglen
öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind den Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben worden über die
eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006
wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich
inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet wird:
Flächennutzungsplanänderung durch einen flächenneutralen Flächentausch
sowie Ausweisung zusätzlicher Flächen
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zunächst
durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen und gemischte
Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darzustellen. Darüber
hinaus wird durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche
Wohnbauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt.
Im gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen sind unter anderem Wohnbauflächen (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO
und gewerbliche Flächen (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Durch einen
in der Summe flächenneutralen Flächentausch werden gemarkungsübergreifend,
Wohnbauflächen (Planung), gemischte Flächen (Planung) und Flächen für die
Landwirtschaft (Bestand) dargestellt. An der Gesamtbilanz der im
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen (Planung) und gemischten
Flächen (Planung) ändert sich in der Summe nichts. Ein zusätzlicher
Flächenbedarf von 3,08 ha, über die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
dargestellten Bauflächen hinaus, wird aufgezeigt. Die zusätzliche Wohnbaufläche
wird bei einer Gesamtfortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen in der Bilanzierung berücksichtigt.
Bauflächenpotentiale in
Winnenden und den Stadtteilen
Der Gemeinderat von Winnenden hat am 10.05.2016 in öffentlicher Sitzung
die Bauflächenpotentiale (Stand 25.02.2016) beschlossen.
Das Thema Wohnen, konkret die Bereitstellung von Wohnbauflächen, hat
eine hohe Priorität und sollte, ohne Abwendung von erprobten städtebaulichen
Prinzipien der Siedlungsentwicklung, zielstrebig angegangen werden. Die
Innenentwicklung hat weiterhin Vorrang vor der Außenentwicklung. Winnenden ist
ein begehrter Wohnstandort. Allerdings besteht derzeit ein nur sehr
eingeschränktes Angebot an Wohnbaugrundstücken, was entsprechend hohe Bauland-
oder Mietpreise zur Folge hat. Um weitere Wohnbaulandpotenziale für diese große
Nachfrage zu finden und gegebenenfalls zu entwickeln, hat das
Stadtentwicklungsamt entsprechend dem Oberziel 10 im Stadtentwicklungskonzept
2020+, neben den im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen dargestellten
geplanten Wohnbauflächen und geplanten gewerblichen Bauflächen, u.a.
untergenutzte Flächen mit Entwicklungspotenzial und Arrondierungsmöglichkeiten
untersucht. Die Prüfung nach städtebaulich geeigneten Wohn- und Gewerbeflächen
erfolgte mit der Maßgabe, die im Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen durch einen Flächentausch, an
anderer Stelle im Stadtgebiet, gemarkungsübergreifend an einem aus
städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort darzustellen.
Wohnbaufläche "Adelsbach II"
Die Wohnbaufläche "Adelsbach II"
stellt im Regionalplan einen regionalen Wohnungsbauschwerpunkt dar. Für den
zweiten Bauabschnitt des Gebietes "Adelsbach" wurde ein
städtebaulicher Entwurf erarbeitet, welcher die Flächen im Nordosten sowie im
Nordwesten miteinbeziehen. Gründe dafür war eine deutlich einfachere
Erschließung sowie praktikablere Grundstückszuschnitte. Im Übergang zum Natur-
und Landschaftsraum sind an den beiden Erweiterungsflächen eine lockere
Bebauung aus Einfamilienhäusern geplant.
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Adelsbach II" (Planung) in Winnenden
(1,29 ha)
Abb. 1: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans,
Entwurf vom 18.05.2020
Wohnbaufläche "Bildstraße II"
Die Wohnbaufläche "Bildstraße II"
(3,56 ha) bildet zusammen mit der bereits rechtsgültigen Fläche
"Erweiterung Bildstraße" eine entsprechende Arrondierungs- und
Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau aus. Der städtebauliche Entwurf vom
02.10.2019 bildet die Grundlage für die zusätzliche Flächenausweisung bzw. für
die Entscheidung, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Der
Geltungsbereich wurde entsprechend den Planungen einer Betriebszufahrt im
Norden der Birkmannsweiler Straße angepasst. Es wurde daher ein einheitlicher
Abschluss des Siedlungsrandes auf gleicher Höhe angestrebt.
An die bestehenden Mehrfamilienhäuser entlang
der Birkmannsweiler Straße sollen weitere Geschosswohnungsbauten sich
anschließen. Mit zunehmender Entfernung von der Birkmannsweiler Straße hin zum
Hang werden die Geschosshöhen abnehmen, sodass sich das Baugebiet in die
Umgebung einfügt und ein Übergang in den Landschaftsraum gegeben ist.
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Bildstraße II" (Planung) in
Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft "Erweiterung Bildstraße"
(Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
Abb. 2: 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme einer Teilfläche
der Wohnbaufläche "Bürgäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach
der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche "Bürgäcker"
(2,89 ha) befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler am südwestlichen
Ortsrand zwischen der vorhandenen Wohnbebauung an der Albert-Einstein-Straße
und der Max-Planck-Straße und der Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet
eine entsprechende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau
aus. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen
Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser
vorgesehen. Eine breite Ortsrandeingrünung bildet den Abschluss und den Übergang
zur Südumgehungsstraße (L 1140).
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in
Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)
Abb. 3: 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme der
Wohnbaufläche "Erweiterung Schütteläcker" in
Winnenden-Breuningsweiler
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eine Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die aktuell
noch im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Wohnbaufläche "Erweiterung
Schütteläcker" (0,42 ha) befindet sich in Winnenden-Breuningsweiler
am östlichen Ortseingang südlich der Buocher Straße und bildet eine peripher
geplante Wohnbaufläche, die aus städtebaulichen Gründen herauszunehmen ist.
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in
Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
Abb. 4: 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Herausnahme einer
Teilfläche der Wohnbaufläche "Hofäcker" in Winnenden-Höfen
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer Wohnbaufläche (Planung) gemäß §
5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach
der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche
"Hofäcker" (1,06 ha) befindet sich in Winnenden-Höfen am
nördlichen Ortsrand zwischen der Eckehardtstraße und der Bürger Straße und
bildet eine entsprechende Arrondierungsfläche für den Wohnungsbau aus.
Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen
Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen.
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Höfen
(2,51 ha)
Abb. 5: 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Gemischte Baufläche "Untere Schray" in Winnenden
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer gewerblichen Baufläche (Planung)
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie einer Fläche für
die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB herausgenommen und als
gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO
dargestellt. Die gemischte Baufläche "Untere Schray" (5,2 ha)
grenzt westlich an die bestehende gemischte Baufläche zwischen der Marbacher
Straße und der Schwaikheimer Straße an. Vorgesehen ist ein urbanes Gebiet und
ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet mit entsprechenden Nutzungen, die innerhalb
der engeren Schutzzone (Zone II) des festgesetzten Wasserschutzgebietes
"Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße, Hungerbergquelle, Maurachquelle,
Binsachquelle 1 + 2" zulässig sind. Für die Errichtung baulicher Anlagen
sind in der engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere
Schutzvorkehrungen erforderlich. Die gemischte Baufläche liegt besonders
verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-West / Leutenbach der
Bundesstraße 14 (B 14). Die gute fußläufige Erreichbarkeit des
schienengebunden öffentlichen Personennahverkehrs und die räumliche Nähe zur
Innenstadt machen den Standort attraktiv für Nutzungen des stark expandierenden
Dienstleistungssektors mit hohen Beschäftigungszahlen sowie eine urbane und
verdichte gemischte Bebauung mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen. Ein
vergleichbarer Standort im Stadtgebiet ist nicht vorhanden. Die Stadt Winnenden
hat sich mit dem geplanten Quartier bei der Internationale Bauausstellung 2027
StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) für ein IBA-Projekt beworben. Das Vorhaben
der Stadt Winnenden wurde in das IBA‘ 27-Netz aufgenommen und ist mittlerweile
als IBA’27-Projekt durch den Aufsichtsrat der Internationale Bauausstellung
2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) und auf Empfehlung des Kuratoriums
beschlossen worden. Die besuchbare Ausstellung für das Präsentationsjahr 2027
wird gegen Ende der Laufzeit der IBA’27 aus allen Vorhaben kuratiert. Die
1,7 ha Wohnbaufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die als gemischte
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt
wird, wird zur Hälfte für die gemischte Baufläche angerechnet.
Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
(FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wir
die gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen"
(1,7 ha) herausgenommen und die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Gemischte Baufläche "Untere Schray" (Planung) in
Winnenden (5,2 ha)
Abb. 6: 10. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020
Es wird vorgeschlagen, die 10.
FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend
den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt werden.
1 x Bauamt
1 x GVV Winnenden
1. Die
während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 18.05.2020
abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu
dieser Vorlage behandelt.
2. In
den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
·
Wohnbaufläche "Adelsbach
II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)
·
Wohnbaufläche "Bildstraße
II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
·
Gemischte Baufläche "Untere
Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha)
herausgenommen und als Teilfläche der gemischten Baufläche "Untere
Schray" (Planung) in Winnenden dargestellt.
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) dargestellt:
·
Teilfläche der Wohnbaufläche "Erweiterung
Bildstraße" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
·
Teilfläche der Wohnbaufläche "Bürgäcker"
(Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)
·
Wohnbaufläche "Erweiterung Schütteläcker"
(Bestand) in Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
·
Teilfläche der Wohnbaufläche "Hofäcker"
(Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha)
3. Maßgebend
sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom
18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die
Begründung vom 18.05.2020 / 28.09.2020 wird festgestellt.