Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Anbau an das bestehende Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 290 im Gewann Birkwiesen Flur Birkenweißbuch Gemarkung Vorderweißbuch
Vorlage
BUA/178/2020
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Antragsteller plant im Nordwesten des bestehenden Wirtschaftsgebäudes auf dem Flst. 290 im Gewann Birkwiesen in Birkenweißbuch einen Anbau in Holzbauweise zu errichten. Er weist eine Grundfläche von ca. 3,50 m x 7 m auf und ist wie das bestehende Gebäude auch mit einem Satteldach geplant. Mit einer Traufhöhe von ca. 4,25 m und einer Firsthöhe von ca. 5 m ist er somit gleich hoch wie das bestehende Gebäude. Durch den Anbau ergibt sich ein separater Raum im Gebäude (siehe Grundriss).

 

Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich von Birkenweißbuch und wird daher nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Dieser Bereich soll grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Mit der sehr strikten Regelung verfolgt der Bundesgesetzgeber das Ziel, den Außenbereich in seiner besonderen Bedeutung für die naturgegebene Bodennutzung und als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit zu erhalten. Gleichwohl hat der Gesetzgeber in bestimmtem Maße Bauvorhaben auch im Außenbereich zugelassen. Dies sind zu einem die „privilegierten Vorhaben“ gemäß § 35 Abs. 1 BauGB und zum anderen die „sonstigen Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde liegt für dieses Vorhaben keine Privilegierung vor. Das Vorhaben ist somit nach § 35 Abs. 2 BauGB zu genehmigen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist. Ob eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange (bspw. der Belange des Naturschutzes) vorliegt wird vom Baurechtsamt geprüft.

 

Unabhängig davon bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben, da die Größe des Anbaus (24,50 m²) im Hinblick auf das Bestandsgebäude von untergeordneter Bedeutung ist. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

  


1 x Bauakte „Birkwiesen 7“ 


  1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
  2. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

Lageplan

Nordwestansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nordostansicht

 

 

 

Südwestansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundriss

 

 

Bischof_Birkwiesen

Foto aus nordwestlicher Richtung