Am 14.
März 2021 findet die Wahl zum 17.
Landtag von Baden-Württemberg statt. Im September 2021 ist die Wahl
zum 20. Deutschen Bundestag geplant.
Die organisatorische Durchführung der beiden
Wahlen bedarf der Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. In
der Gemeinde Berglen werden bei der Landtagswahl voraussichtlich insgesamt 40
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in vier Wahlbezirken und zwei Briefwahlbezirken
eingesetzt. Bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 kann sich je nach Anzahl der
Wahlbezirke der Einsatz der ehrenamtlich Tätigen auf 66 Personen erhöhen.
Nach der Landeswahlordnung kann den
Mitgliedern der Wahlvorstände für die Tätigkeit am Wahltag ein Zehrgeld in Höhe
von 21,00 Euro gewährt werden.
In der Bundeswahlordnung ist ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den
Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
vorgesehen.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die
Gemeinden eine höhere Entschädigung zahlen, z.B. nach der örtlichen Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Höchstsatz in Berglen 52,00
Euro / Tag). Solche höheren Entschädigungen für Mitglieder der Wahlorgane sind
jedoch im Rahmen der Wahlkostenerstattung nach § 56 LWG bzw. § 50 BWG nicht
erstattungsfähig. Die Mehrkosten (max. 1.240 Euro bei der Landtagswahl und max.
1.672 Euro bei der Bundestagwahl) sind von der Gemeinde Berglen zu tragen.
Da es immer schwieriger wird, Bürgerinnen
und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen und der Einsatz der
Helferinnen und Helfer entsprechend honoriert werden sollte, wird seitens der
Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, eine höhere Entschädigung nach der örtlichen
Satzung zu bezahlen.
2 x Hauptamt
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Landtagswahl am 14. März 2021 sowie bei der Bundestagswahl im September 2021 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.