Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Berglen an der 15. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2017 bis 2018 teilgenommen. Die daraus resultierenden Stromlieferungsverträge verlängern sich automatisch für maximal drei Jahre um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht vom Lieferanten oder der Gemeinde gekündigt wird.

 

Mit Schreiben vom 22.10.2018 hat die Süwag Vertrieb AG & Co. KG die Stromlieferungsverträge mit der Gemeinde Berglen und dem Wasserwerk Berglen fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Der Vertrag mit der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH über die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung und die Nachbarschaftsschule wurde nicht gekündigt und hat sich bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Im Jahr 2019 nahm die Gemeinde Berglen mit den freigewordenen Abnahmestellen an der 18. Bündelausschreibung (Stromlieferung vom 01.01.2020 bis 31.12.2022) teil. Anstelle der bisherigen wiederkehrenden Einzelbeauftragung der Gt-service GmbH durch die Kommunen mit der Durchführung von Ausschreibungen, wurden die Leistungen der Gt-service GmbH auf Grundlagen entsprechend kündbarer Daueraufträge durchgeführt. Das bedeutet, dass die Gt-service GmbH künftig automatisch die freiwerdenden Abnahmestellen in den folgenden Bündelausschreibungen berücksichtigt.

 

Mit E-Mail vom 06.11.2020 wurde die Verwaltung über die nun folgende 20. Bündelausschreibung informiert. Diese sieht eine feste Vertragslaufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 vor. In dieser Ausschreibung werden die bisher nicht gekündigten Abnahmestellen der 15. Bündelausschreibung berücksichtigt.

 

Im Zuge der 20. Bündelausschreibung besteht erneut die Möglichkeit, die Stromversorgung durch Ökostrom auszuschreiben. Grundsätzlich ist bei einer Ausschreibung von Ökostrom mit einem höheren Strompreis zu rechnen. Im Hinblick auf die sowohl gesellschaftliche als auch ökologische Verantwortung und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, sollte dennoch eine Ausschreibung von Ökostrom erwogen werden.

 

Bei der letzten Bündelausschreibung wurde Ökostrom ohne Neuanlagequote gewählt.

 

Bereits mit der Teilnahme an der 18. Bündelausschreibung wurde die Gt-service mittels Dauerauftrag bevollmächtigt, Ausschreibungen für freiwerdende Stromabnahmestellen durchzuführen und den Zuschlag entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrates der Gt-service zu erteilen. Die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot durch die Gt-service ist für die Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Stromabnahme bei dem erfolgreichen Bieter.

 

Die Kosten für die Bündelausschreibung belaufen sich auf 6,80 € netto je Abnahmestelle (in dieser Ausschreibung 29 Abnahmestellen) und werden durch den Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) für seine Mitglieder übernommen.

 

Für die anstehende Bündelausschreibung muss der Gemeinderat nun noch entscheiden, welche Stromart (Normalstrom, Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote) bezogen werden soll.

 

 


1 x Kämmerei


1.      Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 06.11.2020 nebst Anlagen zur Kenntnis.

2.      Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

3.     a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der
Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:

       100 % Normalstrom
keine Anforderungen an die Erzeugungsart

        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33% Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100%) geht in die Wertung ein.


b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:

           Für alle Abnahmestellen des AG

           nur für ausgewählte Abnahmestellen gemäß Anlage