Betreff
Teilerlass der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen und der Entgelte für die Verlässliche Grundschule
Vorlage
SV/668/2020
Aktenzeichen
460.15
Art
Sitzungvorlage

 

Aufgrund der Corona-Pandemie kam und kommt es im Kindergartenjahr 2020/2021 vermehrt zur Schließung von Kindertageseinrichtungen oder einzelnen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen. Eine Schließung ist insbesondere erforderlich, wenn es in der Einrichtung einen bestätigten Covid-19 Fall oder eine enge Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person gibt. Auch dadurch, dass ein gruppenübergreifendes Arbeiten zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ausgeschlossen werden soll, kann es zu Personalengpässen und zur Schließung kommen.

 

In der Gemeinde Berglen kam es neben den allgemein gültigen zusätzlichen Schließtagen durch die Corona-Verordnung im Dezember 2020 auch im November zur vorübergehenden Schließung von Kitagruppen aus den oben angeführten Gründen. In den Monaten Januar bis April 2021 wird mit weiteren Schließungen gerechnet. Für die Monate Mai bis Juli 2021 besteht die Hoffnung, dass es aufgrund der wärmeren Jahreszeit und gegebenenfalls dem Einsatz von Impfstoffen zu keinen coronabedingten Kitaschließungen kommen wird.

 

Gebührenerlass ab dem fünften Schließtag im Kindergarten- /Schuljahr

 

Da die Schließungen meist relativ kurzfristig erfolgen, stehen die Eltern häufig vor einem Betreuungsproblem. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, die Kinderbetreuungsgebühren ab fünf Schließtagen im Kindergarten- /Schuljahr teilweise zu erlassen. Ist das Betreuungsangebot an fünf Tagen im Kindergartenjahr geschlossen, werden den Eltern 25 Prozent der satzungsgemäßen Monatsgebühr erlassen. Ab dem 10. Schließtag wird die Monatsgebühr zur Hälfte, ab dem 15. Schließtag zu 75 Prozent und ab dem 20. Schließtag voll erlassen.

 

Wenn eine Betreuung in der Notbetreuung in Anspruch genommen wird, werden Betreuungsgebühren fällig und ggf. anteilig berechnet.

 

Gebührenerlass erfolgt gebündelt nach vier Monaten

 

Um den Gebührenerlass zu bewältigen, erfolgt die Verrechnung jeweils nach vier Monaten. Im Januar 2021 werden die Schließtage des Betreuungsangebots im Zeitraum von September bis Dezember 2020 erfasst. Fällige Rückzahlungen werden dann mit der Gebühr des Monats Februar 2021 verrechnet. Im Mai 2021 werden die Schließtage des Betreuungsangebots für den Zeitraum von Januar bis April 2021 erfasst. Fällige Rückzahlungen werden dann mit der Gebühr im Juni verrechnet. Sollte es dann in den folgenden Monaten noch zu Schließungen kommen, werden auch diese Gebühren teilweise erstattet.

 

 

Verlässliche Grundschule

 

Auch das kommunale Betreuungsangebot der „Verlässlichen Grundschule“ ist von coronabedingten Schließungen des Schulbetriebs betroffen. Aus diesem Grund soll die oben genannte Regelung auch für die Entgelte dieses Betreuungsangebots gelten.

 

 

Waldkindergarten Berglen e.V.

 

Dem Waldkindergarten Berglen e. V. wird empfohlen, die beschlossenen Regelungen ebenfalls anzuwenden, um Kinder und Eltern, welche diese Einrichtung besuchen, nicht zu benachteiligen. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.

    


1 x Hauptamt   


Dem Teilerlass der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Berglen und der Entgelte für die Verlässliche Grundschule wird zugestimmt.  

 

Dem Waldkindergarten Berglen e. V. wird empfohlen, die beschlossenen Regelungen ebenfalls anzuwenden. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.